Elektrizitätswerk Worms

Allgemeines

FirmennameElektrizitätswerk Worms
OrtssitzWorms (Rhein)
StraßeKlosterstr. 23
Postleitzahl67547
Art des UnternehmensElektrizitätswerk
AnmerkungenErbaut von Stadtbaumeister Georg Metzler. Siehe auch ab 1911: "Elektrizitätswerk Rheinhessen AG" (EWR), dieses 1913 als Pächter bezeichnet. 1913: Dreileiter-Gleichstromnetz (2x 220 V) und 50 Hz Drehstrom (120/210 V), max. Maschinenleistung: 1650 kW, Akkumulatorenleistung: 430 kW, 11.000 angeschlossene Zähler (88.187 Glühlampen = 3147 kW, 390 Bogenlampen = 230 kW, 5069 Motoren = 883 kW; arbeitet zusammen mit Osthofen und Kriegsheim, Zusatzstrom von Mainz und 2 Fabriken in Worms. 1920: als "Kraftwerk Rheinhessen" mit zwei Werken und 4.900 kW Maschinenleistung bei 550 V Gleichstrom und 5000 V Drehstrom Erzeugerspannung; Fremdbezug von Kraftwerk Mainz und den Firmen "Heyl" und "Dörr & Reinhardt" in Worms; Stromabgabe an Ew Oppenheim, Nierstein und Schwabsburg. - Kessel- und Maschinenhaus sind um 2016 noch vorhanden und werden für kulturelle Zwecke genutzt. [Tag des offenen Denkmals (2015)]: In der Turbinenhalle bis 1958 Erzeugung elektrischer Energie für die Stadt; ein Teil der technischen Anlagen in fast unverändertem Zustand.
Quellenangaben[Statistik der Elektr.-Werke in Dtld. (1913) 446 + (1920/21) 42] http://www.worms.de/de/kultur/stadtgeschichte/liste/20-Jh.php
HinweiseGeorg Metzler (13.11.1868 - 24.11.1948), Stadtbaumeister bzw. Stadtbaurat bzw. Bürgermeister in Worms von 1899 bis 1933, erbaute auch die Nibelungenschule (Erweiterung 1910/11), das Wasserwerk Bürstadt, der Schlachthof (1912), Sparkasse (Adenauerring) und Eleonoren-Gymnasium (1906).




Unternehmensgeschichte

Zeit Ereignis
10.01.1899 An 66 Städte unter 50.000 Einwohnern werden Rundschreiben versandt, worin angefragt wird, ob in diesen Städten bereits ein Elektrizitätswerk bestehe, wie es betrieben wird, ob es Licht und/oder Kraft abgibt und ob eine Straßenbahn betrieben wird.
06.06.1899 Vorschlag zum Bau eines Elektrizitätswerks vor der Stadtverordneten-Versammlung, welcher einstimmig angenommen wird.
04.08.1899 Dem Sachverständigen wird das gesamte Material der Umfrage an sämtliche Wormser Häuserbesitzer und Gewerbetreibende über den in Aussicht stehenden Strombedarf übersandt.
04.10.1899 Die Stadtverwaltung erhält vom Sachverständigen Direktor Meyer (Darmstadt) ein Gutachten, wochach auch bei nur 60% des angemeldeten Stromverbrauchs ein wirtschaftlicher es Elektrizitätswerks zu erwarten ist.
18.10.1899 In der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung wird zur raschen Erledigung der weiteren Arbeiten ein besonderer Ausschuß gewählt, der alle Vorarbeiten durchführen und demnächst Bericht erstatten soll. Ausschußmitglieder: die Herren Bender, Lohnstein, Reinhart, Dr. Stephan, Valckenberg und Werger.
03.11.1899 Gutachten von Geheimrat Prof. Kittler (Darmstadt) über die von Direktor Meyer ausgearbeiteten "Bedingungen für die Offertabgabe und Ausführung eines Elektrizitätswerkes für die Stadt Worms". - Diese werden von Meyer erwidert.
02.01.1900 Begründung und Zustimmung zum Bau als städtisches Werk auf städtische Kosten auf der Stadtverordneten-Versammlung. Fünf Elektrizitätsunternehmen werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert (Termin: März 1900).
02.03.1900 Öffnung der Angebote der Elektrizitätsunternehmen: Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Siemens & Halske, Union, Elektrizitäts-Gesellschaft, Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schuckert & Co., Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals W. Lahmeyer, ferner die Gesellschaft für elektrische Industrie in Karlsruhe, die Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Helios in Köln-Ehrenfeld, sowie die Brown, Boveri & Co.
09.04.1900 Herr Direktor Meyer erstattet ein weiteres Gutachten über die eingelaufenen Offerten. - Die weitere sachverständige Mitwirkung Meyers kann nicht erhalten werden, da ihm als städtischen Beamten (in Darmstadt) bis jetzt stets nur Erlaubnis zu Gutachten und technischen Beratungen der Stadtverwaltungen, aber nicht zu Arbeitsausführungen gegeben worden war.
30.04.1900 Geheimerat Professor Dr. Kittler erklärt sich bereit, sich der Stadt Worms zum Zwecke der Leitung der mit der Errichtung des Elektrizitätswerks verbundenen Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
11.06.1900 Nachdem Professor Kittler das gesamte Material zu Angeboten für des Elektrizitätswerk Worms überwiesen worden war, erstattet er das entscheidende Gutachten über die einzelnen Offerten. Dieses stellt zunächst fest, daß die Angebote der verschiedenen Firmen in ihren Endsummen sehr erheblich von einander abweichen; weiter wird nachgewiesen, daß diese Unterschiede nicht sowohl in den gestellten Einheitspreisen, als in dem Umfange der angebotenen Anlagen, die in ihrer Bemessung sich ungemein von einander unterscheiden, ihre Ursache haben. Um gleiche Basis für den Vergleich der Offerten zu schaffen, wird ein Normalprojekt festgelegt und auf dieses die verschiedenen Angebote unter Anwendung der geforderten Einheitspreise umgerechnet Diese Ermittlung ergab als Mindestfordernde für den elektrischen Teil die Firma Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert & Co., Nürnberg. Weiter wird auf Grund vergleichender Zusammenstellungen das Angebot der Firma J. A. Maffei, München, als das günstigste für die Dampfmaschinenlieferung und dasjenige der Firma Arthur Rodberg-Darmstadt als das vorteilhafteste für die Lieferung der Dampfkessel bezeichnet. Das Gutachten schließt mit der Berechnung des Kostenaufwandes, der auf Grund der zur Annahme empfohlenen Angebote für die Erstellung des Werkes auf Mk. 1.100.000 angegeben wird.
15.06.1900 Die Stadtverwaltung bzw. der Finanz-, Bau- und des Sonderausschuß für die Errichtung eines Elektrizitätswerks stellt den Antrag, die Bauarbeiten den Firmen, wie von Prof. Kittler vorgeschlagen, zu erteilen: Kessel an Rodberg, Dampfmaschinen an Maffei, elektrischer Teil an Schuckert und einen entsprechenden Kredit über 1.100.000 Mark zur Verfügung zu stellen.
19.06.1900 Abschluß eines provisorischen Vertrags mit der "Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert & Co."
20.06.1900 Vergabe der elektrischen und motorischen Einrichtung des Werkes an die "Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schuckert & Co. in Nürnberg"
20.06.1900 Zurverfügungstellung eines Kredits im Betrage von 1.100.000 Mark zur Erbauung des Werkes
17.08-06.10.1900 Abschluß eines endgültigen Vertrags mit der "Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert & Co." am 17. August, 2. September und bzw. 6. Oktober 1900
18.08.1900 Der Ortsgewerbeverein veranstaltet in der Zeit vom 18. August bis 24. September 1900 im städtischen Festhaus und einer im Anschluß daran errichteten Ausstellungshalle eine Gewerbeausstellung, die sich insbesondere reicher Beschickung seitens elektrotechnischer Firmen in Verbindung mit Firmen derjenigen Maschinenbranchen erfreut, welche für die Betriebe der verschiedenen Gewerbe geeignete Maschinen herstellen. Die Ausstellung, deren elektrischen zentralen Antrieb 3 Lokomobilen von im ganzen 120 Pferdestärken bewirkten, gibt durch die Fülle des Gebotenen dem hiesigen Gewerbe einen nachhaltigen Ansporn. - Als dessen Nachwirkungen machen sich die Gewerbetreibenden seither durch Aufstellung von Elektromotoren die Vorteile des elektrischen Antriebes zunutze.
18.08.1900 Das Projekt über die Hochbauten wird nebst ausführlichem Kostenvoranschlag der Großherzoglichen Bürgermeisterei vorgelegt.
21.08.1900 Projekt und Kostenvoranschlag werden in der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung gutgeheißen.
21.08.1900 Auf der Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung wird der Beschluß über die Vergabe der Erd- und Maurerarbeiten, welche zur möglichsten Beschleunigung des Baues vorbereitet worden war.
29.08.1900 Abbruch der kleinen auf dem Grundstück stehenden Gebäulichkeiten
30.08.1900 Der Ingenieur Spindler aus Nürnberg hält einen Vortrag zur Elektrizitä im Festhaus
10.09.1900 Die Erdarbeiten sind soweit vorgeschritten, daß die eigentlichen Fundierungsarbeiten in Angriff genommen werden können
01.10.1900 Für die Bauzeit des Werkes wird ein Installations-Ingenieur in der Person des diplomierten Elektroingenieurs Georg Esper, der Assistent an der technischen Hochschule in Darmstadt ist, gefunden.
Ende Nov. 1900 Infolge des guten Bauwetters schreiten die Arbeiten rasch voran, so daß Ende November mit dem Aufschlagen der Dachkonstruktion begonnen wird. - Dann aber tritt wiederholt strenger Frost ein, durch den die Bauarbeiten mehrwöchige Verzögerungen erleiden.
01.12.1900 Neuerliche Umfrage zur Stromabnahme; die eingehenden Zusagen sollen nunmehr endgültig verpflichtend sein. Um der zuwartenden Haltung, welche das Publikum neuen Unternehmungen gegenüber einzunehmen geneigt ist, entgegenzuwirken, wird allen denen, die bindend ihren Anschluß an das Elektrizitätswerk bis zum 1. Februar 1901 erklären, kostenlose Herstellung des Anschlusses vom Straßenkabel bis zu dem innerhalb des Hauses gelegenen Hausanschlußkasten, einschließlich Lieferung und Anbringung des Letzteren, zugesagt.
12.12.1900 Die Stadt erläßt eine Satzung zur Abgabe von elektrischem Strom
17.12.1900 Erste bindende Anmeldung zum Stromverbrauch
03.01.1901 Eine von der Stadtverordneten-Versammlung gewählte Deputation, die außer dem Oberbürgermeister und dem Stadtbaumeister aus den Herren Stadtverordneten Lohnstein, Looff, Bender und Dr. Stephan besteht, unternimmt eine Instruktionsreise nach Darmstadt zum Besuch der Rodberg'schen Werke, nach Nürnberg zum Besuch der Schuckert'schen Werke und nach München zum Besuch der Maffei'schen Werke, um sich über den Stand der Arbeiten an den von den einzelnen Werken zu liefernden Gegenständen zu informieren. Die Reise ist anregend und lohnend und gestaltet sich für alle Beteiligten ganz besonders lehrreich dadurch, daß der Prof. Kittler in Nürnberg die Führung übernimmt. Unter seiner Beratung wird dort zugleich über die weitere Behandlung der verschiedenen beim Bau des Werkes aufgetretenen Fragen verhandelt und ferner die Errichtung einer elektrischen Straßenbahn erörtert.
Ende Jan.i 1901 Das Kabelnetz wird auf Grund der vom Sachverständigen der Stadt Worms, Herrn Geheimerat Prof. Dr. Kittler, ausgearbeiteten Pläne bestellt.
31.01.1901 Bisher liegen 228 Anmeldungen zum Strombezug vor, so daß der Installationswert für Beleuchtung sich auf 5.162 16kerzige Glühlampen und für Motoren auf 55,55 Pferdestärken stellt. Das ist rund 40 % des Ergebnisses der früheren unverbindlichen Enquete.
22.03.1901 Im beginnenden Frühjahr werden die Putzarbeiten unverzüglich vorgenommen; am 22. März ist der Wand- und Deckenputz im Kesselhaus und in den ersten Tagen des April im Maschinenhaus soweit beendet, daß die Räume für die Montage der Kessel und Maschinen bereit stehen.
25.03.1901 Vertragsmäßig müssen die Bauten 14 Wochen vor der auf den 1. Juli 1901 vereinbarten betriebsmäßigen Fertigstellung der Zentrale, also bereits am 25. März 1901 der Firma Schuckert zur Aufstellung von Kesseln und Maschinen zur Verfügung gestellt werden.
Anf. April 1901 Das Anschlußgleis der städtischen Hafenbahn nach dem Werk wird in der ersten Aprilwoche fertiggestellt.
Anf. April 1901 Anlieferung der Kabel in der ersten Aprilwoche
06.04.1901 Der Laufkran des Maschinenhauses trifft in Worms ein. Er wird mit größter Eile montiert, um die Montage der Dampfmaschinen, Dynamos und Apparatenwand zu ermöglichen.
15.04.1901 Die umfangreiche Arbeit der Kabelverlegung beginnt.
20.04.1901 Der Laufkran ist betriebsfertig, so daß er zur Beförderung und Montage der inzwischen abgerufenen und eingetroffenen Dampfdynamos seine Dienste leistet.
10.05.1901 Die Hausanschlußarbeiten werden begonnen.
11.05.1901 Die Montage der Kessel wird so beschleunigt, daß bereits am 11. Mai die amtliche Wasserdruckprobe an sämtlichen drei Kesseln vorgenommen werden kann.
11.06.1901 Die Einmauerung der Kessel geht schnell vor sich, und der erste Kessel kann angeheizt und Dampf zum Austrocknen und für andere Zwecke liefern.
26.06.1901 Die Montierungsarbeiten der Dampfdynamos gehen flott und anstandslos vonstatten. Das erste Maschinen-Aggregat läuft am 26. Juni an.
bis 01.07.1901 Die Kabelverlegung mit einer Kabellänge von rund 80.000 m wird innerhalb von 2 1/2 Monaten bewerkstelligt. Auch die Sicherungs- und Schaltvorrichtungen für das Netz sind bis zu diesem Zeitpunkte fertig eingebaut.
06.07.1901 Das zweite Maschinen-Aggregat läuft probeweise an. Beide sind seit dieser Zeit ständig im Betriebe. Hand in Hand mit der Montage der Kessel und Dampfmaschinen geht die Montage der Rohrleitungen, der beiden Dampfkesselspeisepumpen und des Gradierwerkes.
10.07.1901 Amtliche Abnahme aller drei Kessel; seit dieser Zeit stehen sie in regelrechtem Betriebe.
Mitte Juli 1901 Die Montage der Akkumulatorenbatterie nebst den Verbindungsleitungen mit der Apparatewand beginnt nach Fertigstellung der für diese bestimmten Räumlichkeiten Mitte Mai und wird Mitte Juli beendet.
Ende Juli 1901 Die Apparatewand mit den Instrumenten ist betriebsfertig und mit dem Kabelnetz verbunden.
02.08.1901 Das Kabelnetz wird unter Strom gesetzt
03.08.1901 Probeweise Inbetriebsetzung. Die Abgabe des Werkes steigt in den Abendstunden bis auf 200 Ampère, und auch tagsüber tritt alsbald eine erfreuliche, zwischen 20 bis 50 Ampère schwankende Belastung ein, da die Motorenbesitzer sich bemühen, den kostenlosen Strom für ihre Geschäfte auszunutzen.
01.09.1901 Beendigung des Probebetriebes. Es sind schon 114 Anlagen angeschlossen mit einem Äquivalent von 2.800 Glühlampen und 81 Motorpferden. - Im November beläuft sich diese Zahl auf rund 238 Anschlüsse mit einem Äquivalent von 8.284 Glühlampen und 133,825 Motorpferden, die täglich insgesamt über 1000 Kilowattstunden verbrauchen. Diese Zahlen sind recht belangreiche. Immerhin ist das Werk imstande, schon in seinem ersten Ausbau noch wesentlich höherer Beanspruchung ohne besondere Anstrengung zu genügen.
01.10.1901 Bisher wurden 200 Hausanschlüsse fertiggestellt
16.10.1901 Der Sachverständige der Stadt nimmt Abnahmeversuche vor, welche die richtige Kapazität der Akkumulatorenbatterie, die vertragliche Genauigkeit der geprüften Meßinstrumente und den garantierten Isolationswiderstand des Kabelnetzes ergeben.
27.10.1901 Durch ein am 27. Juli aufgenommenes Protokoll wird festgestellt, daß der Inbetriebsetzung nichts mehr im Wege steht.
31.10.1901 Erstmalige Ladung der Akkumulatorenbatterie
07./08.11.1901 Abnahmeversuche an den Kesseln, den Dampfmaschinen und Dynamos, sowie den mit letzteren in Verbindung stehenden Meßapparaten. Der tadellose Verlauf des seitherigen Betriebes läßt erwarten, daß auch diese Untersuchungen gleich günstige Ergebnisse zeigen werden, während eine vorläufige Abrechnung ergibt, daß die Kostensumme des Gesamtwerks sich innerhalb des Rahmens der vorgesehenen Anschlagssumme bewegen wird.
09.11.1901 Einweihung. - Nach mehrwöchigem Probebetrieb sind 238 Anschlüsse mit einem Äquivalent von 8.284 Glühlampen und 134 Motorpferde angeschlossen, die insgesamt 1000 kWh verbrauchen.
01.04.1911 Die zum 20. April gegründete "Elektrizitätswerk Rheinhessen AG" übernimmt pachtweise das städtische Elektrizitätswerk
20.04.1911 Gründung der "Elektrizitätswerk Rheinhessen AG". Die Gesellschaft übernimmt den Vertrag mit der Stadt Worms betr. die Pachtung des städtischen Elektrizitätswerks (ab 1. April) und den Ausbau und die Pachtung eines zum städtischen Werk gehörigen Fernversorgungsnetzes des rechtsrheinischen südlichen Riedgebiets auf die Dauer von zwanzig Jahren. - Der Eintrag des EWR ins Handelsregister erfolgt am 2. Mai.
21.06.1913 Das "Elektrizitätswerk Rheinhessen AG" nimmt das neu gebaute Kraftwerk bei Osthofen in Betrieb und schließt es mit dem Werk in Worms zusammen. - Im nächsten Schritt wird ein Überlandwerk gebaut.
1927 Das Großkraftwerk Mannheim unterstützt die Versorgung im EWR-Netzgebiet. Hierfür wird ein Kabel über die Rheinbrücke verlegt und eine neue Schaltanlage im Wormser Kraftwerk gebaut
Febr./März 1945 Im Februar und März müssen die Kraftwerke in Worms und Osthofen stillgelegt werden. Die Stromlieferung des RWE wird unterbrochen, und durch die Sprengung der Rheinbrücken bei Worms und Gernsheim werden auch die Verbindungen zum Großkraftwerk Mannheim zerstört. Die Stadt Worms ist 29 Tage ohne Strom
1958 Stillegung




Produkte

Produkt ab Bem. bis Bem. Kommentar
Elektrizität 1901 Beginn 1958 Ende  




Betriebene Dampfmaschinen

Bezeichnung Bauzeit Hersteller
Dampfmaschinen um 1901 Lokomotiv- und Maschinenfabrik J. A. Maffei




Maschinelle Ausstattung

Zeit Objekt Anz. Betriebsteil Hersteller Kennwert Wert [...] Beschreibung Verwendung
1901 Akkumulatorenbatterie 1   unbekannt Kapazität 1088 Ah bei 5stündiger Entladung: 810 Ah, bei 10stündiger: 1088 Ah. 272 Zellen, Ladestrom: 270 A. Dreileitersystem  
1901 Dampfkessel 3   Dampfkesselfabrik vorm. Arthur Rodberg AG Heizfläche je 202.5 qm Wasserrohrkessel mit eingemauertem Oberkessel, p= 10 bar. Jeder mit einem ein- und ausschaltbaren Ãœberhitzer (Hü= 100 qm)  
1901 Gradierwerk 1   Balcke & Co. Dampfmenge für 1000 PS   von 50 auf 25 °C
1901 Laufkatzenkran 1   Joh. Wilh. Spaeth Tragfähigkeit 15 t    
1906 Umformer 2   Siemens-Schuckertwerke Aktiengesellschaft Leistung je 80 kW Motordynamo für Straßenbahnbetrieb durch teilweise Umformung unter Benutzung der Netzspannung des Dreileiternetzes (2 Motoren, 1 Generator) auf 550 V  




Firmen-Änderungen, Zusammenschüsse, Teilungen, Beteiligungen


Zeit = 1: Zeitpunkt unbekannt

Zeit Bezug Abfolge andere Firma Kommentar
1911 Inhaber, Pächter danach Elektrizitätswerk Rheinhessen AG  




Allgemeines

ZEIT1901
THEMAVorwort des Oberbürgermeisters zur Einweihung
TEXTDie Stadt Worms, die sich seit den letzten Jahrzehnten in einer dauernd fortschreitenden Entwicklung befindet, kann sich heute in dem neuen städtischen Elektrizitätswerk einer weiteren wertvollen Errungenschaft erfreuen. Das neue Werk umfaßt in dem Gebäudekomplex, der in ansprechenden und gefälligen, wenn auch einfachen, architektonischen Formen sich auf baut, eine Maschinenanlage, die in jeder Hinsicht den Ansprüchen der Neuzeit gerecht wird. Dank der Mitwirkung hervorragender Sachverständiger, Dank der freudigen Hingabe tüchtiger Techniker, wie nicht minder Dank der Leistungsfähigkeit der mit der Ausführung betrauten Firmen, Handwerker und Arbeiter ist die Anlage in nahezu Jahresfrist zu Ende geführt worden.
Hoffen wir, daß sie in Zukunft einer immer gedeihlicheren Entwickelung zum Wohle der Gesamtheit entgegengehen möge. Es berechtigt hierzu das erfreuliche Entgegenkommen, das sie bisher in den weitesten Kreisen unserer Bevölkerung gefunden hat, und das in gleicher Weise die Stadtverwaltung und die Stadtvertretung, die sich zum Bau erst nach reiflichem Erwägen entschlössest haben, wie die Bürgerschaft ehrt, die dem Werk eine so freundliche Aufnahme gewährte.
Bei der Feier des Tages der Einweihung der Gesamtanlage mag wohl ein Rückblick auf die vorausgegangenen Verhandlungen, sowie eine Darstellung des Werks in Wort und Bild willkommen sein. Vielleicht vermag diese Zusammenstellung auch Anderen etwas zu nützen, die an die Frage der Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerks herantreten wollen.
Köhler, Oberbürgermeister
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 8]


ZEIT1899
THEMAUmfrage bei anderen Städten
TEXTAm 10. Januar 1899 wurden an 66 Städte unter 50 Tausend Einwohnern Zirkulare versandt, worin neben anderen mehr untergeordneten Dingen angefragt wurde, ob in diesen Städten ein Elektrizitätswerk bereits bestehe, ob dasselbe von einer Gesellschaft erbaut und betrieben werde, ob dasselbe nur zur Licht-, oder auch zur Kraftabgabe bestimmt sei, sowie ferner, ob in der betreffenden Stadt eine elektrische Straßenbahn bestehe und von wem (Stadt oder Gesellschaft) dieselbe erbaut oder betrieben werde Nachdem die Antworten der Städte eingegangen waren, setzte sich die Stadtverwaltung mit dem Leiter des städtischen Elektrizitätswerks in Darmstadt, Herrn Direktor Ludwig Meyer, in Verbindung, um die Unterlagen für ein weiteres Vorgehen zu schaffen. Dem Rat des genannten Herrn folgend, entschloß man sich, zunächst festzustellen, ob die Nachfrage nach elektrischem Strom für Licht- und Kraftbetriebe so groß sei, daß die Errichtung eines Elektrizitätswerkes wünschenswert erscheine und Garantie für die Verzinsung sich biete, sowie ferner zu ermitteln, wie sich der Strombedarf auf die einzelnen Stadtteile verteilen werde, da dies für die Frage des eventuell auszuwählenden Platzes und das anzuwendende Stromsystem von großem Einfluß sein mußte.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 9]


ZEIT1899
THEMAAntrag in der Stadtverordnetenversammlung
TEXTUnter dem 6. Juni 1899 wurde der Stadtverordneten-Versammlung durch den Vorsitzenden folgender Vortrag erstattet:
"Ich bin der Überzeugung, daß die Vorlage, die ich Ihnen heute unterbreite, Ihre volle Zustimmung finden wird. Die Stadt Worms ist durch die Entwickelung, die sie in den letzten Jahren genommen hat, nunmehr in der Lage, zu erwägen, ob auch sie mit einem Elektrizitätswerk ausgestattet werden soll. Die Frage, welchen Wert die Herstellung des elektrischen Werkes für Worms haben würde, insbesondere auch zwecks Abgabe von Kraft zu Motoren, ist außerordentlich wichtig und muß für die Weiterentwickelung der Stadt von größter Bedeutung sein. Es hat sich mehr und mehr gezeigt, daß ohne diese Kraft ein städtisches Gemeinwesen und namentlich ein solches, in dem das gewerbliche Interesse in erster Linie steht, nicht mehr wohl bestehen kann, und ich bin überzeugt, daß die Einwohnerschaft von Worms dies erkennen und würdigen wird. Bei der Frage, ob ein solches Werk errichtet werden soll, glaube ich, brauchen wir uns nicht lange aufzuhalten, da ich nach meiner Kenntnis der hiesigen Verhältnisse gefunden habe, daß es allseitig als durchaus wünschenswert erachtet wird, für unsere Stadt ein derartiges Werk zu besitzen. Die Frage ist aber: soll das Werk von einer Gesellschaft oder in städtischer Regie erbaut werden? Um mir ein Urteil zu bilden, habe ich mir von einigen Städten in der Größe von 20 - 50 Tausend Einwohnern, die sich also mit Worms vergleichen lassen, Auskunft erbeten. Diese Auskünfte sind sehr eingehender Natur. Aus der Zusammenstellung ist zu ersehen, daß bereits eine große Anzahl dieser Städte mit elektrischen Anlagen versehen ist, daß ferner eine große Anzahl deren Errichtung plant. Die größte Zahl der Städte hat sich entschlossen, oder geht mit dem Gedanken um, die Herstellung eines Elektrizitätswerks einer Gesellschaft zu übertragen. Andernteils ist aber bei den Städten, die sich dazu entschlossen haben, das Werk in eigener Regie zu erbauen, darüber kein Zweifel, daß ein derartiges Vorgehen durchaus im Interesse der Stadt gelegen, und dieser Weg der richtige ist. Es ist selbstverständlich, daß jede Betriebs-Gesellschaft in erster Linie auf den Erwerb ausgeht, denn jede solche Privat-Unternehmung will verdienen. Dadurch ist natürlich bedingt, daß die Interessen der Stromabnehmer insoweit zurückstehen müssen, als sie mit den finanziellen Interessen der Gesellschaft in Widerspruch stehen. Wenn aber die Städte das elektrische Werk in eigenen Händen haben, so werden sie in der Lage sein, neben dem Interesse der städtischen Finanzen, das die Allgemeinheit ebenfalls berührt, auch dasjenige der Stromabnehmer zu wahren, und besonders durch Verbilligung des Stromes für gewisse Zwecke, namentlich für Kraftzwecke, dem Gewerbe überhaupt, namentlich aber dem Kleingewerbe aufzuhelfen, indem ihm durch die Motoren billige, bequeme und für den Verbrauch außerordentlich sparsame Kraft zugewandt wird. Für uns, als Eigentümer des Gaswerks, wird, wenn wir das Elektrizitätswerk selbst bauen, ein Nachteil um deswillen nicht erwachsen können, weil wir die Einnahmen dann entweder aus der Elektrizitätswerkskasse oder aus der Gaswerkskasse erhalten. Wenn dagegen eine Gesellschaft das Werk baut und betreibt, so würde dieselbe zweifelsohne unserem Gaswerk Konkurrenz machen, und wir würden an den geringeren Einnahmen unseres Gaswerks merken, was die Gesellschaft verdient Deswegen und von dem Gedanken ausgehend, daß die Bestrebungen der neueren Zeit, die von Gesellschaften erbauten Gaswerke zu erwerben und solche ebenso wie die Wasserwerke selbst zu bauen, klar erkennen lassen, wie richtig es ist, wenn eine Stadt selbst ein derartiges Unternehmen erstellt, möchte ich Ihnen empfehlen, daß wir das Werk auf eigene Kosten erbauen. Wenn ich mir erlaubt habe auszuführen, wie Bei einigem Interesse seitens der Bürgerschaft schon von vornherein die Garantie geboten werden kann, daß ein solches Werk für die erste Zeit keinen erheblichen Zuschuß erfordert, so bin ich andererseits überzeugt, daß durch die Weiterentwicklung der Stadt in aller Kürze eine Rentabilität des Werks zu erwarten sein wird. Ich will bemerken, daß in der ersten Zeit durch das elektrische Licht und die elektrische Kraft eine Verringerung der Abnahme von Gas zu konstatieren sein wird, aber mit der Zunahme des Lichtbedürfnisses, das durch ein elektrisches Werk geschaffen wird, ist überall nach höchstens zwei Jahren das Aufhören dieses Rückgangs festgestellt worden. Die Begründung dafür ist aber neben dem größeren Lichtbedürfnis auch in der Tatsache zu suchen, das die Abnahme von Gas zu Heiz- und Kochzwecken sehr bedeutend zunimmt, und das ist etwas, worauf ich bestimmt hoffe. Namens der Bürgermeisterei und dies Finanz- und Bauausschusses unterbreite ich Ihnen daher den Antrag, daß an die Frage der Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerks herangetreten werden möge. Doch bin ich nicht gewillt, zu beantragen, daß Sie heute die Errichtung eines derartigen Werkes beschließen sollen, vielmehr bin ich der Meinung, daß man auf diesem Gebiete vorsichtig und schrittweise vorgehen soll. Ich schlage Ihnen daher vor, demnächst eine Umfrage zu halten bei der gesamten Hausbesitzerschaft und den Gewerbetreibenden, um festzustellen, in welchem Umfange auf die Abnahme von elektrischem Strom gerechnet werden darf. Der Zweck einer derartigen Umfrage wird im wesentlichen sein, festzustellen, ob wirklich die Nachfrage nach elektrischem Strom zu Licht- und Kraftzwecken so groß ist, daß die Errichtung eines Elektrizitätswerks notwendig erscheint, und ob, wenn auch nicht sofort, so doch wenigstens in absehbarer Zeit, eine Rentabilität zu erhoffen ist Fernerhin soll durch diese Erhebungen die Frage geklärt werden, welcher Platz für das Werk und welches Stromsystem zu wählen ist. Zu diesem Zweck soll ein Fragebogen mit den nötigen Erläuterungen ausgegeben werden, der nach acht Tagen wieder eingefordert wird. Dieses Material wird dazu dienen, weitere Vorlagen zu machen, nachdem das Ergebnis der Umfrage festgestellt und geprüft ist, ob es sich danach empfiehlt, für Worms ein Elektrizitätswerk zu errichten. Weiter soll der Fragebogen die Mitteilung enthalten, daß, wenn die Anschlußerklärung an das Werk für die Stromabnahme erfolgt, bevor das Kabelnetz fertiggestellt ist, der Hausanschluß auf Kosten der Stadt hergestellt wird; in Zukunft würde sich die Stadt auf ein so weitgehendes Entgegenkommen nicht einlassen. Von einer Reihe von Städten ist mitgeteilt, daß sich ein solches Vorgehen als geeignet herausgestellt hat Selbstverständlich kann nicht gemeint sein, daß diejenigen, die diese Fragen beantworten, unter allen Umständen verpflichtet sind, Strom abzunehmen. Aber einesteils sollte die Einzeichnung nicht deshalb unterlassen werden, weil man noch in vielleicht starkem Zweifel, aber doch zum Anschluß geneigt ist, andererseits muß man sich doch auch sagen, daß der Stadtverwaltung ungefähre Anhaltspunkte geboten werden müssen. Im Einverständnis mit den Herren vom Finanz-Ausschuß habe ich einen Fachmann zugezogen, um über die einleitenden Schritte sachverständig belehrt zu sein, und denselben in dem Direktor des städtischen Elektrizitätswerks in Darmstadt, Herrn Meyer, gefunden, den ich persönlich kenne, dessen fachliche Tüchtigkeit aber auch von Autoritäten geschätzt wird. Es ist beabsichtigt, Herrn Direktor Meyer, abgesehen von dem, was er zur Einleitung des Unternehmens bereits geleistet hat, demnächst weiter zu bemühen zur Bearbeitung des Ergebnisses, das sich nach der Umfrage heraussteilen wird, denn das kann niemand anders machen, als ein Fachmann. Auf Grund des Ergebnisses dieser Bearbeitung wird er alsdann, falls nach den vollzogenen Anmeldungen das Werk als rentabel bezeichnet werden kann, ein Programm auf steilen, das den konkurrierenden Firmen vorzulegen ist, damit sie ihre Angebote machen. Gehen wir so, wie angegeben, vor, so glaube ich, daß wir alle die Vorsicht anwenden, die bei der Bedeutung der Frage für unsere Stadt, aber auch für unsere Finanzen geboten ist"
Diese Anträge wurden Seitens der Stadtverordneten-Versammlung einstimmig angenommen.
Hiermit war zugleich die überaus wichtige Entscheidung getroffen, daß das Werk und eventuell auch die Bahn durch die Stadt erbaut und betrieben werden solle und nicht durch eine private Gesellschaft, deren mehrere sich darum sehr nachdrücklich bemüht hatten.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 9]


ZEIT1899
THEMAPlanungen 1899
TEXTDas in der Folge des Beschlusses vom 12. Juni 1899 an sämtliche hiesigen Häuserbesitzer und Gewerbetreibende gerichtete Rundschreiben erbittet unter Angabe des damals in Aussicht genommenen Preises der Hektowattstunde mit 7 Pfg. für Leuchtstrom und 2,5 Pfg. für Motoren und sonstige gewerbliche oder Heizzwecke die alsbaldige unverbindliche Bezifferung des in Aussicht stehenden Strombedarfs; um ferner den Interessenten einen Überblick über die Kosten der elektrischen Beleuchtung und des elektrischen Motorenbetriebes zu geben, sind entsprechende Berechnungen angefügt und schließlich die Vorzüge der Elektrizität in ihren verschiedenen Verwendungsarten zum Gegenstand einer kurzgefaßten Besprechung gemacht. Zur Information für die Häuserbesitzer und Gewerbetreibenden wurde im hiesigen Festhause eine Vorführung der Beleuchtungseffekte von 5-, 10-, 25- und 32kerzigen elektrischen Glühlampen im Vergleiche mit Petroleum, gewöhnlichem Gas- und Gasglühlicht veranlaßt. Diese Umfrage ergab an Anmeldungen insgesamt rund 13.560 Glühlampen à 16 Normalkerzen und rund 200 Pferdestärken für Motoren. Ferner war schon damals in Aussicht zu nehmen, daß neben diesen Anmeldungen das städtische Spiel- und Festhaus zum Anschluß an ein zu errichtendes Elektrizitätswerk gelangen sowie daß es gelingen werde, mit der Königlich Preußischen und Großh. Hessischen Eisenbahn-Direktion Mainz zu einer Verständigung über die Speisung der elektrischen Beleuchtung des Bahnhofes dahier aus dem städtischen Werk zu kommen. Unterm 4. August wurde dem Herrn Sachverständigen das gesamte Material übersandt und von diesem unter dem 6. Oktober der Stadtverwaltung das die Anlage Nr. 2 bildende Gutachten überreicht Dasselbe konstatiert zunächst das erfreuliche Ergebnis der stattgehabten Umfrage über den zu erwartenden Konsum. Bei der vorsichtigen Annahme, daß nur 60 % der Anmeldungen zunächst tatsächlich zum Anschluß gelangen würden, war allgemein ausgesprochen, daß dieser Wert in hinreichendem Maße Aussicht auf einen erfolgreichen Betrieb eröffne. Weitergehend umschreibt das Gutachten das Abgabegebiet, spricht sich für unterirdische Ausführung des Leitungsnetzes mit Rücksicht auf das Stadtbild aus und erörtert die Platzfrage für den Bau der Zentrale; es werden die verschiedenen möglichen Stromarten gegen einander mit dem Ergebnis abgewogen, daß sich die Anwendung des Gleichstroms in Verbindung mit einem Dreileiternetz, mit 2 mal 220 Volt Spannung, im vorliegenden Fall empfehle. Schließlich werden nach Festsetzung der Größe des Werks - das Leitungsnetz soll einem Stromwert von etwa 10.000 gleichzeitig brennenden 16kerzigen Lampen entsprechen, die Kraftanlage aus 2 Dampfdynamos von zusammen 350 bis 400 Kilowatt Leistung bestehen, und die Batterie 750 Ampere-Stunden bei dreistündiger Entladung leisten — die aufzuwendenden Anlagekosten auf 850 - 900.000 Mark beziffert und berechnet, daß schon in den ersten Jahren nach reichlicher Verzinsung und Abschreibung ein mäßiger Gewinn erwartet werden dürfe Das Gutachten endete mit der Empfehlung, die Ausführung der gesamten elektrischen und dynamischen Einrichtung des Werkes in die Hände einer der großen Firmen der Elektrizitätsbranche, nicht in die eines Civilingenieurs, zu legen, während die baulichen Arbeiten vorteilhaft durch das Stadtbauamt auf dem normalen Geschäftswege zu erstellen seien. In der am 18. Oktober stattgehabten Sitzung der Stadtverordneten-Versammlung wurde von dem Einlangen des Gutachtens Kenntnis gegeben und zur raschen Erledigung der weiteren Arbeiten ein besonderer Ausschuß gewählt, der alle Vorarbeiten bewerkstelligen und demnächst Bericht erstatten sollte. Der Ausschuß war zusammengesetzt aus den Herren Bender, Lohnstein, Reinhart, Dr. Stephan, Valckenberg und Werger. Derselbe hat seine Tätigkeit bis zur Fertigstellung des Werkes fortgesetzt. Nachdem Herr Direktor Meyer in einer gemeinschaftlichen Sitzung des Finanz-, Bau- und des Sonderausschusses für die Errichtung eines Elektrizitätswerkes einen mündlichen Vortrag über sein Gutachten erstattet hatte, gelang es, Herrn Geheimerat Professor Dr. Kittler-Darmstadt zu einer Äußerung über das Gutachten des Herrn Direktor Meyer und die weiter von Herrn Meyer ausgearbeiteten "Bedingungen für die Offertabgabe und Ausführung eines Elektrizitätswerkes für die Stadt Worms" zu gewinnen. Die Äußerung des Herrn Geheimerat Kittler, welche unterm 3. November 1899 erfolgte, sowie die Erwiderung des Herrn Direktor Meyer führten zu dem erfreulichen Ergebnis, daß beide Herren in den wesentlichsten Punkten gleicher Ansicht waren und die Stadtverwaltung nach dieser Hinsicht beruhigt in die Weiterbearbeitung der Angelegenheit eintreten konnte.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 12]


ZEIT1900
THEMABeratung inder Stadtverordneten-Versammlung
TEXTVorsitzender: "Meine Herren! Was den weiteren Gegenstand unserer Tagesordnung anbelangt, so lautet derselbe: Errichtung eines Elektrizitätswerks und einer elektrischen Straßenbahn für die Stadt Worms. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß, nachdem die Stadt einen derartig erheblichen Umfang angenommen hat, und der Verkehr in derselben aus seinen engen Grenzen kräftig heraus und unter mächtiger Unterstützung einer kaufkräftigen Umgegend angewachsen ist, es notwendig ist, ihr die Verkehrserleichterungen und Hilfsmittel zuzuführen, die der moderne Geist erfunden hat Es ist deshalb auch der Gedanke nicht abzuweisen, daß die Stadt Worms ebenso wie eine große Anzahl Städte, die nicht von der großen Bedeutung wie Worms sind, ebenfalls mit dem Vorteile und Nutzen der elektrischen Anlage versehen werde. Hat doch schon der Umstand, daß eine unverhältnismäßig große Zahl von Blockstationen elektrische Kraft sich selbst schaffen, gezeigt, daß ein Drängen nach Herbeiführung dieser Vorteile und Nutzbarmachung für den Einzelnen vorhanden ist Die s. Z. veranstaltete Umfrage hat ein überraschend günstiges Resultat ergeben. Ich möchte nicht behaupten, daß alle, die sich angemeldet haben, auch Abnehmer sein werden. Ich glaube daher, daß das Gutachten des Herrn Direktor Meyer im großen und ganzen das Richtige trifft, wenn es von den stattgehabten Anmeldungen 40 % streicht und seiner Kalkulation nur 60 % zugrunde legt. Was die Bedeutung der motorischen Kraft anlangt, so glaube ich, daß in dieser Beziehung, wenn Sie hier zu der Beschlußfassung kommen, das Werk zu erbauen, manche freudige Überraschung noch eintreten wird, weil eine außerordentlich große Zahl von Mitbürgern die ganz hervorragende Bedeutung der elektromotorischen Kräfte für den Kleinbetrieb bis jetzt nicht kannte. Der Stadtrat in Freiburg, dem vor kurzer Zeit eine Vorlage gemacht wurde wegen Errichtung eines elektrischen Werkes für Licht- und Kraftabgabe und Straßenbahn, erwähnt in seinen Ausführungen, daß anzunehmen sei, das Kleingewerbe werde noch in recht ausgedehntem Maße von dem Werke Gebrauch machen. Auf Grund dieser Erwägungen haben wir die Absicht, Ihnen vorzuschlagen, daß an die Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerks herangetreten wird zur Beschaffung von elektrischem Licht, elektrischer Kraft zu industriellen Zwecken und zum Betriebe einer elektrischen Straßenbahn. Die weitere Frage ist die: Wer soll diese Unternehmungen schaffen, sollen sie der Privatindustrie überlassen werden oder soll die Stadt selbst diejenige sein, die das Institut ins Leben zu rufen und zu betreiben hat? Es ist mir nicht unbekannt, daß in der Stadt verschiedene Strömungen bestanden haben und auch noch bestehen. Ich kann mich nach reiflicher Erwägung und Berücksichtigung aller Umstände, und nach Anhörung auch namentlich der Ansicht der in den verschiedenen Lebensberufen stehenden Herren, wie sie in den drei von Ihnen gebildeten Ausschüssen vertreten sind, der Überzeugung nicht verschließen und ich für meine Person halte diese Auffassung unabänderlich fest, daß die Stadt dieses außerordentlich wichtige Verkehrs- und Betriebsmittel in der Hand zu behalten hat. Es ist wohl richtig, daß eine große Anzahl von Städten mit Gesellschaften Verträge abgeschlossen hat. Vergessen Sie aber nicht, daß die weitaus größte Zahl derartiger Anlagen in eine frühere Zeit fällt, wo man Erfahrungen noch nicht gemacht hatte. Es wird eingewandt, daß die Stadt zum Selbstbetriebe nicht in der Lage sei. Wir

betreiben doch auch andere Industrien und industrielle Unternehmungen. Auf dem Gebiete, das uns heute beschäftigt, ist aber auch eine große Anzahl von Städten so vorgegangen, daß sie den Betrieb selbst in die Hand genommen haben. Und wenn wir fragen, wie diejenigen Städte sich dabei befinden, welche den Betrieb Gesellschaften gegeben haben, so werden sie, wenn diese ehrlich und offen ihre Meinung sagen, die Tatsache konstatieren können, daß sie mit dem Zustande nicht zufrieden sind, während ich durch Umfragen, welche bei Städten mit 20-50.000 Einwohnern gehalten wurden, die Tatsache konstatierte, daß die Städte, die diese Anlagen selbst hergestellt haben, mit diesem Zustande außerordentlich zufrieden sind. Wenn irgend etwas von Bedeutung für die Allgemeinheit ist, so ist es die Errichtung dieses Werkes, gerade so wie die Errichtung und der Betrieb von Gas- und Wasserwerken. Warum schaffen wir denn überhaupt derartige Werke? Lediglich damit die städtische Bevölkerung und die Erwerbskräfte in der Stadt befördert werden. Dann müssen wir, die wir die oberste Stelle sind, die in dieser Beziehung fördernd einzugreifen hat, es sein, die das Werk in der Hand haben. Es ist gesagt worden: die Kosten sind so hoch, daß sie die Stadt nicht tragen kann. Selbst wenn die Zubußen vorerst hohe wären, würde ich sagen: derartige Institute machen wir nicht für den Moment, sondern auf Jahrzehnte und auf noch länger; dann müssen wir nicht auf das sehen, was der Augenblick fordert, sondern in die Zukunft blicken. Hier fragt es sich: soll ein Opfer gebracht werden, um den richtigen Weg zu gehen, oder sollen wir uns die Sache aus der Hand gehen lassen ? Die elektrische Anlage, welche die Zentrale bilden wird, ist der Mittelpunkt des elektrischen Gesamt-Unternehmens - des Licht- und Kraftwerks ebenso wie der Straßenbahn. Die Kosten des Elektrizitätswerks sind berechnet auf 8—900 000, rund eine Million Mark. Bei der Aufnahme der 3 Millionen-Anleihe haben wir auf das Elektrizitätswerk Rücksicht genommen. Was die Kosten der Bahnanlage betrifft, so ist nicht zu sagen, wieviel diese betragen werden, weil man die Ausdehnung nicht kennt und auch nicht wissen kann, wie sich dieselbe für die Zukunft gestaltet. Darmstadt hat eine elektrische Straßenbahn von ungefähr 7 - 8 Kilometer Länge und diese hat 7 - 800.000 Mark gekostet mit Wagenpark, Schienen, Änderungen in der Zentrale etc. Unerträglich groß werden auch hier die Kosten für die Straßenbahn nicht sein, wenn man die Zahlen in anderen Städten vergleicht, und jedenfalls können sie nicht abschrecken, den Weg zu gehen, der als der richtige erkannt wird. Von der Umfrage, die ich gehalten habe bei Städten von 20 - 50 000 Einwohnern, teile ich Ihnen bezüglich der Städte, die Werke selbst erbaut haben und betreiben, Folgendes mit: Stargard mit 26.000 Einwohnern hat das Werk auf eigene Kosten gestellt und betreibt es selbst; Bielefeld mit 50.000 Einwohnern hat die Bahn sowohl wie das Werk selbst gebaut Die Mitteilung dieser Stadt lautet dahin, daß sie, wie es allein richtig sei, den Betrieb des Licht- und Kraftwerkes, sowie der Bahn selbst übernommen habe; ein anderes Verfahren sei für spätere Zeiten von großem Nachteile für die Stadt Glauchau mit 26.000 Einwohnern hat das Werk selbst erbaut mit einer Bahn. Nach einem Jahre hatte diese Stadt nach Verzinsung und Tilgung 6 % Überschuß; Kaiserslautern mit 42.000 Einwohnern hat das Werk 1894 erbaut Die Mitteilung von Kaiserslautern ist sehr interessant und lautet dahin, daß das Werk, welches mit 1 Million Aufwand

erbaut worden, gut rentabel ist 1896 wurde das Werk erweitert und ist jetzt in abermaliger Erweiterung begriffen. Die Stadt habe es in der Hand, das Werk mehr oder weniger rentabel zu machen. Die Idee, das Werk auf städtische Kosten zu übernehmen, hat sich als eine durchaus glückliche erwiesen. Hanau mit 30.000 Einwohnern hat das Werk selbst erbaut, Pforzheim mit 38.800 Einwohnern hat das Werk 1895 erbaut und es rentiert gut. Flensburg mit 40.000 Einwohnern hat 10.000 Lampen angeschlossen. Das Werk warf 5 % Rente pro 1897 ab. Altenburg mit 35.000 Einwohnern hat 463 Kilowatt und wirft eine Rente von 3 % ab. St Gallen mit 42.000 Einwohnern hat das Werk und eine Bahn selbst erbaut, im dritten Jahre wurde auf eine Rente für das Werk gerechnet Daselbst hat eine Volksversammlung stattgefunden, in der man auf das entschiedenste dafür eintrat, das Werk und die Bahn in städtischer Regie auszuführen und zu betreiben. Ich habe eine Zeitschrift vorliegen, die eine Äußerung des Freiburger Stadtrates über die Frage, ob ein derartiges Unternehmen aus der Hand gegeben oder in eigenen Betrieb genommen werden soll, enthält, die so treffend ist, daß Sie mir gestatten wollen, sie Ihnen wörtlich mitzuteilen: "Bei der sehr wichtigen Frage, wer die Bahn auf seine Rechnung und Gefahr bauen und betreiben soll, war der Stadtrat der festen Überzeugung, daß nur der Selbstbetrieb durch die Gemeinde, der sogen. Regiebetrieb, für ein so hervorragend gemeinnütziges Unternehmen am Platze ist. Man führt zwar gegen diesen Standpunkt an und man verweist zur Unterstützung auf einige gut geleitete Städte, daß ein derartiges Unternehmen sich für eine Gemeindeverwaltung nicht eigne. Das Risiko sei zu groß, die Städte besäßen die nötigen personellen und andere Einrichtungen nicht, um ein solches Werk in Betrieb zu erhalten, und dergleichen. Zum Schluß pflegt man dann der Gemeinde den Rat zu erteilen, einer Aktiengesellschaft dieses ganze Gebiet zu überlassen und mit ihr einen sogenannten Konzessionsvertrag auf längere oder kürzere Zeit abzuschließen. Eine Stadt, welche in dieser Weise ihren Innenverkehr an eine Privatgesellschaft vergibt, verkauft entweder, wenn sie hierbei Fehler macht, die Herrschaft über dieses wichtigste Verkehrsgebiet an private Kreise, oder sie begibt sich wenigstens jeder Möglichkeit der ständigen Einwirkung auf diesen Verkehr, auf welche eigentlich eine Gemeinde gamicht verzichten kann. Man beschwichtigt zwar diese Bedenken mit dem Hinweis darauf, daß die Stadt im Vertrag eine gewisse Einwirkungsbefugnis sich Vorbehalten könne. Auch könne sie, wenn der Gewinn eine gewisse Höhe übersteigt, sich einen gewissen Anteil daran ausbedingen. Allein, abgesehen davon, daß über die Frage, von wo an einÜberschuß zu rechnen ist, regelmäßig Streit zu entstehen pflegt, kann in einem Vertrage auf einem so veränderlichen Gebiete die Entwicklung der Zukunft auch nicht im entferntesten vorgesehen werden. Auch der gewissenhafteste Vertrag kann nicht auf mehrere Jahre die Anforderungen und Bedürfnisse der Zukunft im Voraus regeln. Auch der erfahrenste Kopf wird vielfach von neuen Konstellationen überrascht Was aber in einem solchen Vertrage nicht besonders geregelt oder genannt ist, pflegt zum Streite zu führen, in welchem die Gemeinde gewöhnlich eine nachteilige Steilung einzunehmen gezwungen ist Man sehe die Städte an, welche seiner Zeit derartige Konzessionsverträge abgeschlossen haben. Jeder Fortschritt auf dem Gebiete der Technik, jede neuere, bequemere

Einrichtung im Interesse des Publikums pflegt zu langwierigen Verhandlungen zu führen. Bevor die Gesellschaften einen derartigen, wenn auch noch so gemeinnützigen Wunsch erfüllen, prüfen sie - und sie müssen dies tun - ob dies mit ihren finanziellen Zielen vereinbar ist oder nicht, und ergeht ihre Antwort in der letzteren Richtung, so muß die Stadt gewöhnlich jeden Erfolg durch weitere Opfer erkaufen. Demgegenüber behält die Stadt, wenn sie eine derartige Bahn selbst betreibt, jeder Zeit die freie Entschließung über die Ausgestaltung dieses wichtigen Verkehrsmittels. Treten neue Bedürfnisse auf, so werden dieselben nicht nach dem ausschließlichen Geld- und Rentenstandpunkt, sondern vom Standpunkt der Gemeinnützigkeit und des allgemeinen Wohls aus geprüft. Wenn es eine allgemeine sog. Volksanstalt gibt so ist es eine solche Bahn. Dies kann sie aber nur sein, wenn sie in der direkten Verwaltung der Gemeinde sich befindet Auch die Behauptung muß als irrtümlich bezeichnet werden, daß die Gesellschaften in der Lage sind, derartige Betriebe billiger, als eine Gemeinde zu gestalten. Das Gegenteil ist richtig, denn wenn die Gesellschaften den Betrieb so solide und human gestalten, wie Gemeinde und Staat so können sie nicht billiger verwalten. Ein billigeres Ergebnis kann nur durch Verwendung billigeren und oft minderwertigen Materials, geringer bezahlter Personen und durch stärkere Ausnutzung der letzteren erzielt werden - lauter Maßregeln, welche sich eine Gemeindeverwaltung versagen muß, welche aber auch vom Standpunkt der Humanität und des öffentlichen Interesses aus als nicht wünschenswert bezeichnet werden müssen. Der Stadtrat kann daher als sein Programm vorausstellen, daß die Stadt die Bahn, wenn auch durch Vergebung der Hauptarbeit an Unternehmerfirmen, selbst zu erbauen, unter allen Umständen aber nachher im eigenen Betrieb zu erhalten habe." - Ich habe dem kein Wort hinzuzufügen. - Die gemeinschaftlichen Ausschüsse haben die Absicht, Ihnen vorzuschlagen, ein Werk zur Licht- und Kraftabgabe und eine Straßenbahn auf städtische Kosten zu erbauen; ferner das Werk nicht an eine Gesellschaft zu vergeben, sondern in eigene Regie zu übernehmen. Zum weiteren Beweise dafür, daß dies das Richtige ist, möchte ich für diejenigen Herren, die noch im Zweifel sein sollten, auf einen Vertrag verweisen, über den s. Z. mit der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin verhandelt worden ist Diese hat beabsichtigt, unserer Stadt ein Elektrizitätswerk zu schaffen zur Abgabe von Licht und motorischer Kraft, und eine Straßenbahn auf eigene Kosten zu erstellen und zu betreiben. Es war selbstverständlich, daß, wenn die Gesellschaft die Anlagen machte, sie nicht unserer Gasanstalt Konkurrenz machen durfte. Deswegen sollte die Gesellschaft auch Licht und motorische Kraft nur in das Industriegebiet und nicht in die innere Stadt abgeben. Ob dies nach den Anmeldungen zu unserem geplanten Werk den Bedürfnissen entsprochen haben würde, möchte nicht zu bejahen sein. Wenn aber die Gesellschaft zur Abgabe von elektrischer Energie in der Stadt zugelassen wäre, so würde sofort für unsere Gasanstalt eine Konkurrenz geschaffen. Die Konzession, die die Gesellschaft verlangte, sollte auf 50 Jahre vergeben werden, und zwar als eine ausschließliche. Wenn weitere Linien gebaut werden sollten, müßte die Gesellschaft das Vorrecht haben. Nach 25 Jahren sollte die Stadt das Recht haben, den Vertrag einjährig zu kündigen, dann würde die Stadt Werk und Bahn
bekommen haben. Aber in welcher Verfassung! - Die Frage nach der Errichtung eines Elektrizitätswerkes ist durch das Gutachten des Herrn Direktor Meyer soweit gefördert, daß wir alsbald an die Herstellung dieses Werkes, welches den Grundstein des ganzen Planes bilden muß, gehen können. Es ist die Absicht, die Leitung für Licht und Kraft nicht oberirdisch, sondern unterirdisch herzustellen. Es steht außer Zweifel, daß, wenn wir eine Straßenbahn bauen wollen, eine oberirdische Leitung für Lichtkabel nicht ohne Gefahr und dazu unschön sein würde. Auch ist bei der unterirdischen Leitung die Unterhaltung und Beaufsichtigung eine ganz erheblich geringere. Was den Platz anlangt, so erscheint derjenige gegenüber unserem städtischen Gaswerk als durchaus geeignet und gut gelegen und für die Vergrößerung des Werkes, wie auch für die Schuppen und das Magazin für die elektrische Bahn ausreichend. Was das Stromsystem anlangt, so kann nach dem Gutachten aus gewichtigen technischen Gründen allein der Gleichstrom für uns in Betracht kommen, namentlich in Rücksicht auf den Umstand, daß eine Straßenbahn mit Wechselstrom nicht betrieben werden kann. Was die Ausdehnung des Netzes betrifft, so ging das Gutachten davon aus, daß möglichst große Gebiete berücksichtigt werden sollen. Ich bemerke, daß ich mir und Ihnen Vorbehalten möchte, wie weit wir das Netz ausdehnen. Wir werden diese Angelegenheit noch einmal eingehend prüfen, wenn wir die definitiven Anmeldungen vor uns haben. Was die Verbrauchsspannung anlangt, so hat das Gutachten ein System vorgeschlagen, das noch neu ist: anstatt 2mal 110 2mal 220 Volt Die Kosten des Werkes sind auf rund 1 Million veranschlagt Es ist dabei in Betracht gezogen, daß die Stammanlage harmonisch und leicht vergrößert werden kann. Was die Rentabilitätsberechnung angeht, wird man die Zahlen nicht als absolut zutreffende nehmen müssen. Man wird nur aus der Berechnung ersehen können, daß voraussichtlich das Werk große Zubußen auf lange Zeit nicht erfordern wird. Wird nun die Ausführung dieses Werkes gesichert, sein, so wird der Anschluß der elektrischen Bahn möglichst bald in Vorbereitung genommen werden können. Ich hatte mir gedacht, daß die Bürgermeisterei alsbald in weitere Erwägung eintreten würde darüber, welche Strecken der elektrischen Bahn zunächst zur Ausführung kommen sollen. Wir wollen langsam Vorgehen und zunächst diejenigen Strecken bauen, von denen wir am sichersten sind, daß sie uns eine verhältnismäßige Rentabilität gewähren und andererseits dem allgemeinen Interesse dienen. Die Bedeutung der Bahn jedoch liegt nicht nur darin, daß wir klingende Münze im Stadtsäckel erlangen, sondern der städtischen Bevölkerung und der Umgegend eine Verkehrserleichterung von großer Bedeutung schaffen, dadurch den Verkehr in und nach der Stadt heben und eine Beförderung des gesamten Erwerbslebens bewirken. Es würde also, wenn Sie dem Beschlüsse beipflichten, baldtuniichst eine Vorlage über die Ausführung dieser Bahn zu machen sein. Meine Herren! Es ist klar, daß die Gasanstalt nicht die fortschreitende Entwicklung nehmen wird wie seither. Aber wenn wir uns die Erfahrungen anderer Städte - und keine Erfahrung spricht dagegen - zu Nutze machen, so können wir sehen, daß da, wo elektrische Anlagen entstanden sind, die Entwicklung des Gaswerks vielleicht einige Zeit aufgehalten wurde, aber dann mit dem elektrischen Werk auch das Gaswerk wieder emporgegangen ist, namentlich durch eine weitere Verwendung des Gases in Heiz- und Kochapparaten. Es hat für uns keine Bedeutung, wenn das Elektrizitätswerk dem Gaswerk über ist oder umgekehrt Wenn beide Institute prosperieren, können wir zufrieden sein; tut das eine es mehr wie das andere, und tut es das eine auf Kosten des anderen, wir haben doch den Vorteil davon; ob die Mittel in die Stadtkasse aus der Kasse des Gaswerks oder des Elektrizitätswerks fließen, ist für uns einerlei. Es liegt nunmehr bei Ihnen, zu beschließen, was zu geschehen hat, und ich möchte wünschen, daß Ihre Entschließungen so ausfallen, daß sie der Stadt zum Vorteil und Segen gereichen."
Herr Medizinalrat Dr. Salzer : "Was die Frage der Errichtung eines Elektrizitätswerkes betrifft, so hat der Herr Bürgermeister schon angeführt, daß die vereinigten Bau-, Finanz- und Elektrizitätsausschüsse den vorliegenden Antrag genehmigt haben, also wohl ein Hinweis, auch Ihrerseits diesem Anträge zuzustimmen. Selbst wenn noch einer unter Ihnen sein sollte, dem Zweifel über die Rentabilität des Werkes und über die Frage, ob es richtiger wäre, den Betrieb der elektrischen Bahn in Regiebetrieb zu nehmen, aufsteigen sollten, so glaube ich, daß diese Zweifel beseitigt sein müssen gerade durch das Anhören der Ausführungen, die Herr Bürgermeister vorgetragen hat Wir haben Glück, in Herrn Bürgermeister einen Mann zu besitzen, der ungemein vorsichtig wägt, alles gründlich prüft, dann aber auch wagt Und ich glaube, meine Herren, daß wir, nachdem eine solche Vorprüfung vorausgegangen ist, ebenfalls mit ihm wagen können. Ich bitte Sie im Interesse unserer Stadt, dies zu tun, und den Anträgen in der vorliegenden Form Ihre Zustimmung zu erteilen."
Herr Reinhart: "Als Mitglied des gewählten Sonderausschusses, der die Frage zu bearbeiten hat, ob wir ein Elektrizitätswerk errichten sollen, muß ich gestehen, daß nach der ausführlichen Begründung des Herrn Bürgermeisters nur noch weniges zu sagen übrig bleibt. Man kann über die Frage der gleichzeitigen Errichtung einer Straßenbahn verschiedener Meinung sein. Ich persönlich habe von vornherein auf dem Standpunkte gestanden, daß mit der Errichtung eines Werkes gleichzeitig die Errichtung einer Straßenbahn folgen muß, und zwar haben mich dazu Zahlen geführt die ich mir gestatte, Ihnen vorzuführen, Zahlen aus der Entwicklung der Stadt Worms aus den letzten 15 Jahren. Die Stadt Worms hat im Jahre 1885 eine Einwohnerzahl von rund 22.000 Seelen gehabt; im Jahre 1890 eine solche von 25.000, gleich einer Zunahme von 16 %; im Jahre 1895 eine solche von 28.000, gleich einer Zunahme von 12 %; im Jahre 1900, Ende dieses Jahres schätze ich die Zunnahme auf 33 bis 35.000 ohne die Vororte. Wir besitzen in der Stadt Worms heute schon eine Einwohnerzahl von 34.000 Seelen, welche meiner Meinung nach genügend sein dürfte, um in der Stadt selber eine Straßenbahn in einigen Jahren lukrativ zu betreiben. Ich bin der Meinung, daß mit der Ausführung der elektrischen Straßenbahn in der Stadt gleichfalls die Vororte verbunden werden müssen, und auch dafür will ich Ihnen Zahlen vorführen. Diesseits des Rheines haben wir die Gemeinden Pfiffligheim, Hochheim, Neuhausen, Horchheim, Weinsheim, Herrnsheim, alles Orte, die kaum eine halbe Stunde von uns liegen, mit einer Gesamteinwohnerzahl von rund 11.000 Seelen. Auf der anderen Seite liegen Bürstadt mit 4.000, Lampertheim mit 8.000 Einwohnern, zusammen 12.000. Diese und die Bewohner von Worms geben zusammen heute schon eine Bevölkerung von 55.000, fast 56.000 Seelen. Mit dem Augenblick, wo eine Verkehrserleichterung eintritt, tritt auch eine Verkehrsvermehrung ein. Das ist ein alter Erfahrungssatz, an dem wir nicht rütteln können und der überall, wo man seiner Geltung vertraute, sich bewährt hat Gehen wir weiter. Aus der Vergangenheit kann man immer auf die Zukunft schließen. Wenn ich nur eine fortgesetzte Entwicklung der Stadt Worms von 15 % alle 5 Jahre annehme, so kommen wir im Jahre 1910 auf eine Einwohnerzahl von 45.000, im Jahre 1915 bereits auf eine solche von 51.000 Seelen. Berücksichtigen müssen wir, und dazu haben wir volles Recht, daß die uns umgebenden Orte in gleichem Prozentsätze wachsen wie wir in Worms. Auch darüber liefern die statistischen Mitteilungen das sicherste Material. Ich war mir keinen Augenblick im unklaren darüber, daß ein solches Werk niemals aus unseren Händen gegeben werden dürfe, nicht nur aus dem Grunde der Rentabilität, sondern hauptsächlich deshalb, weil wir über die Bedürfnisfrage der Entwickelung eines solchen Werkes zu wachen haben. Nach den Erfahrungen, die wir mit dem Gaswerk gemacht haben, wird sich niemals eine Stadt finden, die wegen einer geringen Rente von Anfang an ein Werk aus der Hand geben und so sich um die Vorteile der späteren Jahrzehnte bringen würde. Deshalb glaube ich auch nicht, daß die heutige Versammlung eine andere Entscheidung treffen wird, als sie von den Sonderausschüssen getroffen wurde, und hoffe, daß das, was wir heute beschließen, der Stadt und den gesamten Bewohnern der Umgegend zum Vorteil gereichen möge. Ich möchte aber namentlich dringend ans Herz legen die Bestrebungen, die dahin gehen, Lampertheim an dieses Netz anzuschließen. Wir haben es jetzt leichter als früher, wir haben die feste Brücke, die Kreisstraße ist in der Ausführung begriffen, und wer Lampertheim mit einer elektrischen Bahn verbindet, zu dem neigt sich Lampertheim. Wir dürfen uns dieser Möglichkeit nicht entziehen und dürfen in der Entwicklung der Vorortbahnen nicht zu ängstlich sein, sondern müssen auch da rasch vorgehen."
Freiherr Heyl zu Herrnsheim: "Meine verehrten Herren! Zunächst muß ich als Industrieller und als ein Mitglied der Versammlung, welches mit dem Arbeiterstande in enger Fühlung steht, meiner großen Genugtuung Ausdruck geben über die außerordentlich gründliche Vorarbeit, durch welche die Bürgermeisterei uns in die Lage versetzt hat, ein klares Bild zu gewinnen. Die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt und Umgegend, insoweit dieselbe durch dieses elektrische Werk beeinflußt wird, ist so gründlich beleuchtet worden, daß darauf nicht näher eingegangen werden muß. Aber auch die sozialpolitische Bedeutung ist von solcher Tragweite, daß Sie mir vielleicht noch gestatten werden, einige Worte zu äußern. Ich fasse diese sozialpolitische Bedeutung nach zwei Richtungen auf. Einmal würden die Angestellten dieser elektrischen Bahn und des Elektrizitätswerks städtische Angestellte sein und nicht Privatangestellte. Die Stadt würde mit ihrer weisen Sozialpolitik diesen sämtlichen Angestellten eine ganz andere Stütze werden, als eine Privatgesellschaft Es ist bekannt, daß der Zug vom Land in die Stadt ebenso stark ist wie der Verkehr von der Stadt nach dem Lande. Die Umgegend von Worms wird nach und nach das Gartenland für die Stadt Worms. Auch die Konservenfabriken benutzen teils in Worms, teils in der Umgegend große Grundstücke um den Garten des Wonnegaus auch industriell auszubeuten. Meine Herren! Ohne Verkehrserleichterung ist die Verbindung der hiesigen Geschäftsleute mit ihren Kunden auf dem Lande oder der Verkehr der Käufer oder der Fabrikarbeiter mit den Arbeitsstätten derart erschwert, daß ein großer Teil des gesunden Verkehrs ohne Ausbeutung bleibt Infolgedessen glaube ich, daß mit Vorsicht erwogen werden muß, in welcher Weise diese Strecken entwickelt werden sollen, daß aber auch dem Herrn Reinhart beizustimmen ist, daß man nach dem ersten kühnen Vorgehen auch in der Fortsetzung des Unternehmens mit einer gewissen Courage arbeiten soll, weil sich die Stadt Worms so entwickelt hat, wie sich dies aus den Zahlen, welche Herr Reinhart vorgetragen, ergibt, trotzdem daß wir in den Verkehrsverhältnissen geschädigt worden sind, wie kaum eine Stadt am Rheinstrome, obschon es nicht möglich war, den Hafenverkehr auszubeuten, und unsere Sehenswürdigkeiten zur Geltung zu bringen. Wer nach Worms reist, bleibt 3 Kilometer vor der Stadt liegen. Wenn Sie den Verkehr nach der Bergstraße betrachten, so werden Sie mir zugeben, daß die Beziehungen dorthin fehlen, außerdem wird der durchreisende Fremdenverkehr vermißt. Daß uns die Brücken, insbesondere die Eisenbahnbrücke, einen befruchtenden Handel bringen werden, liegt auf der Hand. Ich lebe im Sommer in der Nähe der Stadt St. Gallen, welche sich in ähnlichen wirtschaftlichen Verhältnissen befindet, wie Worms. Sie hat 28.000 Einwohner. Durch die elektrische Bahn, welche die Stadt selbst betreibt, hat sich der Verkehr in einer Weise gehoben, daß die industriellen und Arbeiterbeziehungen zu den einzelnen Vororten und ländlichen Bezirken in hohem Maße gewachsen sind. Diese Stadt hat die Anlage selbst gemacht und die Rentabilität ist auf 14 % in der Zwischenzeit gestiegen. Ich glaube, daß, nachdem unsere Stadt in den letzten Jahren durch die intelligente Verwaltung so kolossale Fortschritte gemacht hat, wir glücklich sein müssen, jetzt mit einem Ruck an die Stelle des Verkehrs gestellt zu werden, an welcher wir uns schon früher hätten befinden müssen, weil die Kräfte von Stadt und Land, welche auf die direkte Verbindung angewiesen sind, mit einem Schlag in die engste Fühlung gebracht werden. Wenn auch die Landgemeinden darüber klagen, daß die Fabrikarbeiter in die Orte zurückkehrten und Ausgaben verursachen, so dürfen wir doch sagen, daß Arbeiter in den Orten sehr gute Steuerzahler und Konsumenten sind. Andererseits muß ich bekennen, daß in meiner Industrie durch das Bedürfnis nach Arbeitskräften sehr viele fremde Arbeiter eingestellt sind, die wir gar nicht kennen, die auch nach ihrer Erziehung und Auffassung nicht in unsere Arbeiterverhältnisse hineinpassen, die ersetzt werden können, wenn richtige Verbindungen bestehen, durch Einwohner unserer Provinz oder durch Bewohner der Nachbarorte, ohne daß die Landwirtschaft in irgend einer Weise geschädigt wird, weil diese Kräfte sonst über die Grenze hinübergehen, so daß in Wirklichkeit nur eine Ausgleichung der sozialen Entwicklung herbeigeführt werden wird und zwar in ganz großem Stile, wenn dieses Projekt zur Ausführung gelangt. Ich glaube, daß gerade der Arbeiterstand der umliegenden Ortschaften, aber auch der Bauernstand auf das lebhafteste wird dankbar dafür sein müssen, daß diese Initiative hier ergriffen ist Aber auch die Detailgeschäfte der Stadt Worms, die Verkaufsgeschäfte, weiche zahlreiche Kundschaft auf dem Lande besitzen, werden durch das rasche Zusammenwirken in ihrer weiteren Entwicklung günstig beeinflußt werden. Aus allen diesen Gründen ist wohl zu hoffen, daß die Stadtverordnetenversammlung möglichst einstimmig dem Antrag des Ausschusses ihre Zustimmung gibt."
Herr Medizinalrat Dr. Salzer weist darauf hin, daß die Stadt Mannheim beabsichtige, ihre Pferdebahn in eine elektrische Bahn umzuwandeln und dieselbe nach Lampertheim weiterzuführen.
Herr Pfungst stimmt dem Ausschußantrag zu, hegt aber Bedenken, daß der Gleichstrom zum Bahnbetrieb bis Lampertheim ausreiche, erklärt sich aber zufriedengestellt, als diese Zweifel durch Ausführungen des Herrn Vorsitzenden beseitigt sind.
Herr Schwarz stimmt dafür, daß das Werk in eigenen Betrieb genommen werde, wenn er auch der Sache nicht ganz so optimistisch gegenüber steht, wie verschiedene Herren dieses tun. Er glaubt nicht an eine absolute Rentabilität der Anlage, aber dennoch ersucht er um einstimmige Annahme der Errichtung der Straßenbahn in eigenen Betrieb deshalb, weil durch den Betrieb mehr Leben in die Stadt kommt. Wir geben unseren eigenen Gewerbetreibenden Gelegenheit, daß sie mehr Konsumenten bekommen, und wenn der Stadtsäckel selbst nicht direkten Vorteil hat, so ist doch dafür gesorgt, daß das Nationalvermögen der städtischen Einwohner von Worms wächst
Das Ergebnis dieser Verhandlungen war die einstimmige Annahme folgender Anträge:
"p. p., die Stadtverordneten-Versammlung möge beschließen:
1. Das Elektrizitätswerk zu Licht- und Kraftabgabe und die elektrische Straßenbahn auf städtische Kosten zu erbauen und zu betreiben.
2. Demgemäß zur Errichtung des Elektrizitätswerks auf Grund der von Herrn Direktor Meyer in Darmstadt entworfenen "Allgemeinen und besonderen Bedingungen" folgende Firmen zur Abgabe von Offerten aufzufordern:
a. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin,
b. Siemens & Halske, Aktien-Gesellschaft in Berlin,
c. Union, Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin,
d. Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals Schuckert & Co. in Nürnberg,
e. Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vormals W. Lahmeyer in Frankfurt a. M.
3. Die Großherzogliche Bürgermeisterei zu ersuchen, alsbald wegen der Errichtung der elektrischen Straßenbahn in der Stadt Worms und nach den Vororten, sowie nach den umliegenden Ortschaften die erforderlichen Ermittlungen und Vorarbeiten einzuleiten und der Stadtverordneten-Versammlung wegen der Erstellung dieser Straßenbahn baldmöglichst weitere Vorlage zu machen."
Dieses Ergehnis wurde von dem Vorsitzenden mit den Worten begleitet:
"Ich begrüße für unsere Einwohnerschaft diesen Beschluß, den Sie gefaßt haben, auf das allerfreudigste; daß der Beschluß einmütig ist, gibt ihm noch einen ganz besonderen Wert. Möge dieser folgenschwere Entschluß verstanden werden von allen denen, für die diese Anlage gemacht wird, und möchte er diesen zum Vorteil und Segen gereichen, dann wird das Gemeinwesen auch seinen Vorteil daraus ziehen und weiter blühen und gedeihen!"
Unterm 9. Januar wurden die genannten Firmen unter Anschluß eines allgemeinen Stadtplans, eines Konsumplans und der allgemeinen sowie der besonderen Bedingungen aufgefordert, ihre Offerten bis zum März 1900 an die Stadt gelangen zu lassen.
Bei der am 2. März stattgehabten Öffnung der Offerten hatten nicht nur die obengenannten fünf Firmen, sondern auch die Gesellschaft für elektrische Industrie in Karlsruhe, die Elektrizitäts-Aktiengesellschaft Helios in Köln-Ehrenfeld, sowie die Firma Brown, Boveri & Co., Frankfurt a. M., Offerten eingereicht Das gesamte Material wurde alsdann dem Sachverständigen Herrn Direktor Meyer mitgeteilt.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 13]


ZEIT1900
THEMAGutachten Meyer zu den Angeboten
TEXTUnterm 9. April 1900 erstattete Herr Direktor Meyer ein weiteres Gutachten über die eingelaufenen Offerten, dessen Wiedergabe hier um deswillen unterbleibt, weil die Stadt zu ihrem Bedauern die weitere sachverständige Mitwirkung des genannten Herrn sich nicht erhalten konnte, daher ein Wechsel in der Person des Sachverständigen nötig war, und die sachverständige Ansicht des neuen Herrn den weiteren Verhandlungen nunmehr die Richtung gab. Die Verhandlungen mit der Großherzoglichen Bürgermeisterei Darmstadt hatten nämlich leider dahin geführt, daß von dieser Stelle gebeten wurde, die Blicke bei der Ausführung des Unternehmens auf einen anderen Techniker zu richten, da den städtischen Beamten bis jetzt stets nur Erlaubnis zu Gutachten und technischen Beratungen der Stadtverwaltungen, aber niemals zu Arbeitsausführungen gegeben worden und es als durchaus zweifelhaft zu bezeichnen sei, ob sich die Stadtverordneten-Versammlung bereit finden lassen würde, von diesem bis jetzt streng eingehaltenen und häufig betonten Prinzip abzugehen. Da in der städtischen Verwaltung selbst niemand war, der in der Lage gewesen wäre, die Ausführung des Werkes zu leiten, so war die Stadt genötigt, nach einem anderen Sachverständigen sich umzusehen.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 23]


ZEIT1901
THEMAHochbauten
TEXTZum Bauplatz für das Elektrizitätswerk war das im Besitz der Stadt befindliche, dem städtischen Gas- und Wasserwerk gegenüberliegende Grundstück, das von Vangionenring, Klosterstraße und Aulstraße umschlossen wird, bestimmt worden. Besondere Vorzüge dieses Platzes sind seine auskömmlichen Größenabmessungen, die für spätere Erweiterungen auf eine lange Reihe von Jahren genügend Raum lassen, und seine günstige Lage nächst dem städtischen Hafenbahngleis, wodurch ein bequemer Gleisanschluß und so eine rasche und sichere Kohlenanfuhr ermöglicht ist Die für eine zweckmäßige Bebauung ursprünglich wenig günstige spitzwinklige Gestalt des Grundstückes konnte durch Geländeaustausch mit den Anliegern wesentlich verbessert werden. Der Bauplatz wurde hinsichtlich der Festigkeit des Baugrundes einer eingehenden Prüfung unterzogen. Die angestellten Bohrungen und Versuchslöcher ergaben unter einer circa 3 Meter hohen Schicht aufgefüllten, vielfach aus Brand- und Bauschutt bestehenden Bodens eine 2,5 bis 3 Meter starke Löß- und Lettenschicht, unter dieser bis zu einer Tiefe von weiteren 8 bis 10 Metern Schichten feinen und groben Sandes. Die Lößschicht zeigte gleichmäßige Schichtung und ausreichende Festigkeit, so daß für die Fundamentierung auf ihr eine Belastung von 1 bis 1,5 kg festgesetzt werden konnte. Zur Sicherung der Fundamente wurden jedoch in der Folge noch besondere Vorsichtsmaßregeln ergriffen, auf die weiter unten eingegangen werden wird. Da die Ausführung der Bauten in den Händen der städtischen Verwaltung bleiben sollte, so wurde dem Stadtbauamt der Auftrag erteilt, auf Grund der von Herrn Geheimerat Kittler angegebenen Disposition und nach Benehmen mit den leitenden Ingenieuren der Firma Schuckert einen geeigneten Entwurf auszuarbeiten. ln einer vorläufigen Besprechung erfolgte zunächst die Feststellung des Grundrisses in seinen wesentlichen Abmessungen, während die weitere Ausarbeitung des Projektes, nachdem die Einzelabmessungen der Bauten in Höhe und Ausdehnung wiederum gemeinsam mit dem sachverständigen Berater der Stadt, Herrn Geheimerat Professor Dr. Kittler, festgelegt waren, auf dem Stadtbauamt betätigt wurde. Aus dem beigegebenen Situationsplan ist die Lage des Gebäudes zu ersehen. Die Aufstellung des Werkes in der nordwestlichen Ecke des Grundstückes ermöglichte die Anlage eines äußerst kurzen Gleisanschlusses an die städtische Hafenbahn durch Verlängerung des vorhandenen Gleises auf dem Hof des Gas- und Wasserwerks und ließ gleichzeitig den ganzen übrigen Teil des Grundstückes ebenso für die Erweiterung der Zentrale selbst, wie für den Betriebshof nebst den Bauten der künftigen elektrischen Straßenbahn und für Vergrößerung des gegenüberstehenden städtischen Gaswerks zur freien Verfügung. Der Gleisanschluß konnte so rechtzeitig ausgeführt werden, daß sämtliche Maschinen- und Kesselteile vor dem Tore des Kessel- und Maschinenhauses von den Eisenbahnwagen entnommen wurden. Ebenso erwies sich der Transport des größten Teils der Baumaterialien mittels der Hafenbahn bis in die nächste Nähe der Baustelle für den Bau des Werkes als ganz besonders förderlich. Die späte Beschlußfassung über die Ausführung und die außerordentlich kurz gesetzten Termine ließen keine Zeit zu umfangreichen Belastungsproben des Baugrundes, die nur dann zuverlässige Ergebnisse liefern können, wenn genügende Zeit zur Beobachtung der Einsenkungen zur Verfügung steht Es war also, nachdem die Bohrungen einen erstklassigen Baugrund nicht ergeben hatten, besondere Vorsicht geboten. Für die Fundamente wurde daher bei den als ruhende Lasten wirkenden Bauteilen eine zulässige Belastung von 1,5 kg, bei den Erschütterungen ausgesetzten Bauteilen (Maschinenfundamenten) 1,0 kg pro 1 qm [wohl 1 kg/qcm gemeint] zu Grund gelegt, dann aber eine besondere, weitgehende Sicherung durch Einlegen von eisernen Trägern mit wechselnden Stößen in der Längenrichtung der in Beton ausgeführten Fundament-Bankette, sowie durch Einlagen von Bandeisen in das aufgehende Bruchstein- und Backsteinmauerwerk erreicht. In die Maschinen- und Kessel-Fundamente, sowie in dasjenige des Kamins sind Roste in kreuzweiser Lage aus den gleichen Profileisen eingestampft. Die Gruppierung des Aufbaues der gesamten Anlage ist aus der verschiedenartigen Bestimmung der einzelnen Bauten heraus entstanden. Ohne den Zusammenhang zu stören, war es möglich, jedem einzelnen Bauglied eine ihm charakteristische Gestaltung zu geben, so daß die innere Bestimmung der einzelnen Baukörper nach außen hin in Erscheinung tritt Die Straßenecke fand besondere Berücksichtigung durch Zurücksetzung des Akkumulatorenhauses um eine Vorgartentiefe, wodurch an der Straßenecke vom Standpunkt des Städtebaues eine durchaus günstige Lösung ermöglicht worden ist Die einzelnen Bauten gruppieren sich um einen kleinen Innenhof, zu dem man durch eine über 3 Meter breite überwölbte Durchgangshalle gelangt und von dem aus besondere Zugänge zu den einzelnen Gebäudeteilen bestehen, die unter sich wieder durch geeignete Zugänge verbunden sind.
Für die dem Betrieb des Werkes dienenden Bauten wurden romanische Formen, für das Verwaltungsgebäude einfache gotische Formen mit geschwungenen Renaissancegiebeln gewählt. Über dem in roten, von dem Maurer mit dem Hammer einfach bearbeiteten Neckarsandsteinen hergestellten Sockel, der sich auf einen niedrigen Stellsockel aus Niedermendiger Basaltlava aufbaut, erheben sich die mit Putzfläche versehenen Gebäude. Die Fassaden von Maschinen- und Akkumulatorenhaus sind durch Lisenen in Neckarsandstein geteilt, während Fensterumrahmungen, Hauptgesimse und alle anderen Architekturglieder in rotem Pfälzer Sandstein ausgeführt wurden. Alle Zwischengurte wurden weggelassen. Die Dächer sind auf Verwaltungsgebäude und Akkumulatorenhaus in tiefblauem deutschen Dachschiefer, über dem Maschinenhaus in braunen glasierten Ludovici-Ziegeln eingedeckt Kragsteine und Kraggesimse sind von der Hand des Bildhauers mit Ornament belebt. Betreten wir von dem kleinen Innenhof den kurzen Flurgang links, so führt uns dieser nach dem Maschinenhaus. An dieses reihen sich nach vorn an der Stirnseite, nach der Klosterstraße hin, der Meßraum und das Akkumulatorenhaus, an der Längsseite das Kesselhaus und an dieses das Kohlenlager. Das Kesselhaus ist vom Hofe her zugänglich durch einen Zwischenbau, in welchem sich im Erdgeschoß die Bedürfnisräume und ein Baderaum mit 2 Duschen und Aus- -und Ankleidezellen für die Arbeiter, im Obergeschoß ein Aufenthaltsraum für Arbeiter und Lagerräume befinden. Die südliche Hoffront nimmt der Werkstättenbau ein, während die westliche durch das Verwaltungsgebäude abgeschlossen wird.
Der Maschinenraum mit einer Länge von 30 Meter bei einer Breite von 14 Meter und einer Höhe von 9 Meter ist für Aufstellung von 4 Maschinen berechnet, während vorerst nur 2 Maschinen Aufstellung gefunden haben. Noch weitere Ausdehnungsfähigkeit ist dadurch ermöglicht, daß die östliche Giebelwand beseitigt und die Halle entsprechend den weiteren Bedürfnissen nach Osten hin verlängert werden kann. Kesselhaus und Kohlenlager können in gleicher Weise weitergebaut werden.
Im Innern des Maschinenhauses ist die äußere Lisenenteilung durch Wandpfeiler ersetzt, welche auf ihren Granit-Kapitälen die Schienen für den Laufkran tragen. Im Maschinenbaus wie in allen Betriebsräumen wurde auf möglichst feuersichere Ausführung der Konstruktionen Wert gelegt. Deshalb wurde insbesondere auch die Schalttafelumrahmung in Stuck und Eisen zur Ausführung gebracht Podest und Zugangstreppen vor der Schalttafel sind in Eisenkonstruktionen ausgeführt
Der Fußboden, dessen Konstruktion - Beton zwischen Eisenträgern - für eine Belastung von 1500 kg pro 1 qm berechnet wurde, ist mit glatten rotbraunen und gelblichen Merziger Steinzeugplatten aus der Fabrik von Villeroy & Boch in einfachem Muster belegt. Um die Wände zieht sich ein ca. 1,80 Meter, hoher Sockel in tiefbrauner Majolika, von welcher die durch Pfeiler geteilten Wandflächen in ihrem hellen Anstrich sich kräftig abheben. Die Fenster sind mit englischem Riffelglas verglast. Eine besondere Ausbildung hat nur die Schalttafelwand erhalten. Aus der Umrahmung heraus schwingt sich ein Dreipaßbogen über die helle Marmortafel, ln Farbe gehaltenes Ornament in Eichen und Lorbeerzweigen belebt den Friesteil des Bogens. Podest und Treppe vor der Schalttafelwand haben durch ein zierliches Geländer in Schmiedeeisen einen gefälligen Abschluß erhalten. Für die Ventilation des Maschinenhauses ist durch einen als Dachreiter ausgebildeten Ventilationsaufsatz und durch die zum Öffnen eingerichteten Fenster der Seitenwand reichliche Fürsorge getroffen.
Vom Maschinenhaus führt eine kleine Treppe zum Kesselhaus, in welchem zunächst 3 Kessel Aufstellung gefunden haben. Die Dachkonstruktion über dem Kesselhaus - eiserne Gitterträger, welche die Unterstützung für die eigentlichen Träger der Bimsbetondecke mit Holzzementbedachung bilden - ist massiv und feuersicher.
Das Brausebad, der Aufenthaltsraum für die Arbeiter und die Bedürfnisräume sind den an solchen Räumen zu stellenden Anforderungen entsprechend mit Wandplatten und hellem Emailfarbenanstrich ausgestattet.
Das Akkumulatorenhaus enthält unter Einschluß von Keller und Dachgeschoß in 4 Geschossen je einen 9,50 - 15,7 Meter großen Saal zur Aufstellung der Akkumulatorenbatterien. Durch Anordnung eines liegenden Dachstuhls, bei dessen Konstruktion die eisernen Deckenbalken in Anspruch genommen wurden, kann das Dachgeschoß in gleichem Umfang, wie die übrigen Geschosse, räumliche Ausnutzung finden. Die einzelnen Geschosse sind durch einen Aufzug, der bis zum Säurekeller hinabreicht, und durch eine bequeme freitragende Treppe verbunden.
Die Decken sind nach dem System Monier in Zementbeton mit Eiseneinlagen zwischen eisernen Tragbalken hergestellt Da Wand- und Deckenputz, sowie die Eisenkonstruktionen in diesen Räumen in hohem Grad der ätzenden Wirkung der Säuredämpfe ausgesetzt sind, mußten zur Hintanhaltung von Schäden geeignete Maßregeln ergriffen werden. Es sind daher die nicht einbetonierten und eingeputzten Eisenteile, insbesondere Unterzüge und Stützen, derart konstruiert, daß sie jederzeit an allen Stellen mit einem schützenden Anstrich versehen werden können, während die Wände, um ihre Oberfläche möglichst dicht zu machen, vollständig abgespachtelt und mit Zonkafarbe in hellen Tönen gestrichen wurden. Der Fußboden ist mit säurefestem Asphaltbelag versehen.
Der Dampfkamin erhielt eine Höhe von 50 Meter bei einer oberen Lichtweite von 2 Meter. Er ist in seiner Sockelarchitektur dem Äußeren der ihn einschließenden Gebäude, dem Pumpenraum und dem Kohlenschuppen angepaßt. Für die Architekturglieder, welche den Übergang von dem Sockel zur Kaminsäule bilden, fand gleichfalls roter Sandstein Verwendung. Die Kaminsäule ist in Backsteinfugenbau mit roten Backsteinfriesen ausgeführt.
Das Verwaltungsgebäude enthält im Erdgeschoß Büroräume für die gemeinschaftliche Leitung der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke; diese sind durch ein Fernsprechnetz mit den im ganzen 15 Sprechstellen der verschiedenen Dienstzweige und ebenso mit dem öffentlichen Fernsprechnetz verbunden. Das Ober- und Dachgeschoß dient als Wohnung für den Betriebsingenieur und den Maschinenmeister. Zur Beheizung der verschiedenen Diensträume ebenso wie der Wohnungen wurde eine Zentralheizungsanlage unter Benutzung im Druck verminderten Dampfes aus der Betriebsdampfanlage eingerichtet.
Die Arbeiten des Stadtbauamtes vollzogen sich unter der verantwortlichen Oberleitung des Herrn Stadtbaumeisters Metzler, dessen persönlicher Tätigkeit insbesondere die formvollendete, liebevolle architektonische Durchbildung der Bauten zu verdanken ist. Als spezieller Bauleiter wirkte mit bestem Erfolge Herr städt. Architekt Kiwitt, während Herr Hild sich als gewandter Zeichner bewährte und Herr Rudershausen mit Gewissenhaftigkeit und Geschick die Bauausführung beaufsichtigte.
Mit der Ausführung der Arbeiten und Lieferungen bei Herstellung und Einrichtung der Bauten waren folgende Firmen betraut:
Erd- und Maurerarbeit: Paul Schmidt Sohn, Worms.
Steinhauerarbeit: Sandstein: L. Fülbert, Worms; Heinr. Helfrich, Kaiserslautern. - Basalt: Julius Frankenberger, Mainz.
Granitkapitäle: Granitwerk Zwingenberg.
Trägerlieferung: Firma S. Kiefer und Firma J. F. Rasor, Worms.
Zimmerarbeiten: F. Feikert III., Worms.
Eiserne Dachkonstruktionen: Remscheider Eisenbauanstalt und Wellblechfabrik C, Erlinghagen, Remscheid.
Dachdeckerarbeit: A. Lucht jun. und H. Littig sen. in Worms.
Grobschlosserarbeiten: Bernhard Hammerstein, Worms.
Beton - und Asphaltarbeiten: Paul Schmidt Sohn, Worms und Heinr. Pfannebecker, Dalsheim.
Kesselschornstein: Valt. Herrmann, Wallstadt
Spenglerarbeiten : Wilhelm Selbst, Worms.
Schmiedeiserne Tore und Fenster: Friedr. Schmidt Karl Berg und Christian Bauer, Worms.
Glaserarbeiten: Georg Schmidt Conrad Raquet und Georg Schmahl, Worms.
Wand - und Fußbodenbelag: Paul Schmidt Sohn, Worms. (Teilausführung durch Aug. Schwalb, Worms.) Wandplatten aus dem Tonwerk Offstein, Worms. Fußbodenplatten von Villeroy & Boch, Merzig.
Holzpflaster: Pfannebecker u. Walter, Worms.
Hölzerne Stockwerkstreppen: Friedr. Mink II. und Adam Löw, Worms.
Schreinerarbeiten: Gebr. Rocker, Friedrich Steinhauer und Georg Schmahl, Worms.
Schlosserarbeiten: Karl Berg und Christian Bauer, Worms.
Anstreicherarbeit: Ph. Gröninger Wwe., K. F. Schröder, Fr. Hartmann.
Schmiedeiserne Geländer: Ph. Jung, Worms.
Desgl. am Schalttafelpodest: L. Möller, Worms.
Schmiedeeiserne Treppen: L. Müller und B. Hammerstein, Worms.
Bildhauer- und Antragarbeiten: Hippier, Worms.
Bohrversuche: Wilhelm Penk, Installationsgeschäft, Worms.
Wasserleitung: Städt Gas- und Wasserwerk.
Kanalisation: Paul Schmidt Sohn, Worms.
Blitzableiteranlagen: Valt Herrmann, Wailstadt (ausgeführt von A. Lucht jun., Worms).
Brausebad- und Aborteinrichtung: Wilh. Selbst, Worms.
Zentralheizung: Käuffer u. Cie., Mainz.
Aufzug: Maschinenfabrik Horn, Worms.
Beleuchtungskörper: Fr. Brechenmacher, Frankfurt a. M. und J. Losekamm, Worms.
Uhranlage: J. Orlemann, Worms.
Küchenherde und Waschkessel: Wilh. Schmalz, Worms.
Terrazzosockel der Maschinen und Pumpen: Pfannebecker u. Walter, Worms.
Mobiliareinrichtung: M. Gusdorf, Möbelgeschäft, Worms; Fr. Mink II., Zimmergeschäft, Worms; Gebr. Kaldschmidt, Schreinerwerkstätte, Worms; E. Krömmeibein, Worms.
Linoleum: Gustav Bayerthal, Worms.
Tapezierarbeiten: Reiss und Leha, Worms.
Tapetenlieferung: Luckhard, Worms.
Fernsprechanlage: Reichspost Mannheimer Privat-Teleion-Gesellschaft
Vorgartenherstellung: Die Stadtgärtnerei.
Kühlanlage:
Erd- und Maurerarbeiten : Wilh. Straub, Worms
Steinmetzarbeiten: L. Fulbert, Worms.
Eisenlieferung: H. Pfaffmann, Worms.
Schlosserarbeiten: Friedr. Schmidt, Worms.
Gußeiserne und schmiedeiserne Schacht- und Kanalabdeckungen : Kaibel & Sieber, Worms.
Einfriedigung und Terrainregulierung:
Erd- und Maurerarbeiten: Aug. Schwalb, Worms
Eisenlieferung: J. Boxheimer Nachf., Worms.
Steinmetzarbeiten: A. Boiler Nachf., Worms.
Schmiedeiserne Geländer und Tore: J. Jung, Worms.
Holzzaun und Tore: Friedr. Feickert, Worms.
Pflasterarbeiten: Pflastermeister Thon, Worms.
Gleisanschluß: Hafenbauabteilung des Stadtbauamtes.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 2ß]


ZEIT1901
THEMAKraftanlage
TEXTDie Herstellung der Kraftanlage, auf Grund einer eingehenden, von Herrn Geheimerat Kittler gegebenen Ausarbeitung, oblag der Firma Elektrizitäts-Aktiengesellschaft vorm. Schuckert & Co. als General-Unternehmerin vertragsmäßig, deren örtlicher Bauleiter Herr Ingenieur Reichenbach sich uneingeschränkte Anerkennung erworben hat Die Firma Schuckert erzeugt selbst ausschließlich elektrische Maschinen und Apparate. Sie hatte sich daher zu der Ausführung der Antriebsmaschinen und aller sonstigen Betriebsvorrichtungen besonderer Unternehmer zu bedienen, die ihr nach Prüfung gemachter Vorschläge städtischerseits vorgeschlagen wurden. Auf diese Art kamen: Die Dampfkesselanlage durch die Firma Arthur Rodberg, Aktiengesellschaft in Darmstadt, für welche die Firma Hof in Frankenthal die Kesseleinmauerung ausführte, die Dampfleitung durch die Firma Birnbaum & Warendorf in Hamburg, das Gradierwerk zur Rückkühlung des Kondensationswassers der Dampfmaschinen durch die Firma Balcke in Bochum, die Speisepumpen der Dampfkessel durch die Firma Worthington Pumpen Co. Aktiengesellschaft in Berlin, der Laufkrane über den Maschinen durch die Firma Joh. Wilh. Späth, Maschinenfabrik Dutzendteich-Nürnberg,
die Isolation der Dampfheizung durch die Firma Grünzweig & Hartmann in Ludwigshafen a. Rh.,
die Akkumulatoren-Batterie urch die Akkumulatoren-Fabrik Aktiengesellschaft in Berlin, zur Ausführung, während die Firma Schuckert selbst herstellte:
die Gesamteinrichtung der Schaltwand, die Dynamos,
die elektrische Beleuchtungsanlage.
Die Einrichtung und die Abmessungen der Kraftanlage entsprechen im wesentlichen dem der Ausschreibung zu Grunde gelegten früher aufgeführten Programm.
Die Dampfkesselanlage besteht aus drei von einander unabhängigen Wasserröhrenkesseln mit eingemauertem Oberkessel für 10 Atmosphären Überdruck von je 202,5 qm wasserberührter Röhrenheizfläche; sie sind jeder mit einem Überhitzer von 100 qm Heizfläche versehen, der in den zweiten Zug der Kessel eingebaut und mit Vorrichtung zum Ein- und Ausschalten versehen ist, so daß nach Belieben mit gesättigtem Dampf oder mit solchem, der bis auf 280° Celsius überhitzt ist, gearbeitet werden kann.
Die beiden vorerst aufgestellten Dampfmaschinen sind stehende Verbundmaschinen von 510 und 760 mm Zylinderdurchmesser und mit einem gemeinsamen Hub von 600 mm. Ihre minütliche Umdrehungszahl beträgt 125, die Normalleistung jeder 275 effektive Pferdestärken, die Höchstleistung im Dauerbetriebe 350 effektive Pferdestärken; vorübergehend können bis 400 effektive Pferdestärken erzielt werden. Für die Dampfmaschinen ist Mindestdampfverbrauch sowohl bei Anwendung gesättigten, als auf 250° Celsius überhitzten Dampfes vorgeschrieben. Die für jede Maschine erforderliche Dampfmenge soll von jedem Kessel allein geliefert werden können und dabei die Wärme der Kohle mit 66 bis 68 % ausgenutzt werden. Besonderes Gewicht ist darauf gelegt, daß die Dampfmaschinen durch selbsttätige Regelung in ihrer minütlichen Umdrehungszahl auch bei weitgehender Belastungsänderung möglichst wenig schwanken. Um ferner die während jeder Umdrehung, durch die Veränderlichkeit der auf die Kurbeln ausgeübten Drehkraft, auftretende Ungleichmäßigkeit der Drehgeschwindigkeit auf ein Mindestmaß zu ermäßigen, sind die Maschinen mit schweren Schwungrädern ausgerüstet, welche ein Schwanken der Umfangsgeschwindigkeit während jeder Umdrehung um mehr als 1/250 verhindern sollen.
Der Abdampf der Dampfmaschinen wird in der an jede Maschine unmittelbar gekuppelten Einspritzkondensation niedergeschlagen; von der Luftpumpe läuft das Kondensat mit mäßigem Gefälle auf einen Unterflur-Kaminkühler, der die Aufgabe hat, die Temperatur des bis zu 50° Celsius warmen Wassers auf 25° durch intensive Berührung mit der Luft herabzumindern.
An die Wellen der Dampfmaschinen sind unmittelbar gekuppelt die Dynamomaschinen, die mit einer Höchstleistung von 535 Ampere bei einer Spannung von 500 Volt oder einer Höchstleistung von 480 Ampere bei 550 Volt 24 Stunden ununterbrochen, ohne daß Anstände, insbesondere keine den Betrieb störende Temperatursteigerung sich zeigen darf, arbeiten müssen. Ihre Feldmagnete liegen im Nebenschluß zum Hauptstromkreis; die durch den Nebenschluß geschickte Strommenge, welche die Erregung der 10 Magnetpole und damit die Kraftleistung der Maschine bedingt, wird vom Schaltbrett aus, auf dem sich auch die verschiedenen zur Überwachung der Maschinen nötigen Meßeinrichtungen befinden, geregelt Der Kollektor des Trommelankers besteht aus 428 Lamellen, von denen, entsprechend der Polzahl der Feldmagnete, 10 in Parallelschaltung liegende Bürsten den Strom abnehmen. Von den Bürsten wird der Strom zu den Sammelschienen geführt, die auf der Rückseite der marmornen Schaltwand angeordnet sind. Durch entsprechende Schaltung kann der Maschinenstrom ebensowohl direkt in die Stadt geschickt, wie zum Aufladen der Akkumulatoren-Batterie verwandt werden. Diese kann auch unter Zuhilfenahme eines besonderen Zusatz-Aggregates, das aus 2 Motoren besteht, welche 2 kleinere Dynamos antreiben, geladen werden.
Die Akkumulatoren-Batterie dient, ebenso wie das Zusatz-Aggregat, dem Zweck, den von der Maschine gelieferten Strom in zwei Teile zu spalten, welche die beiden Hälften des in der Stadt verlegten Dreileiternetzes speisen. Ferner dient die Akkumulatorenbatterie zum Ausgleich der durch die veränderliche Stromabgabe bedingten Spannungsschwankungen und zur Stromlieferung während der Zeit des Stillstandes der Dampfmaschinen. Hierdurch bietet sie zugleich eine wertvolle Reserve, indem sie für den Fall, daß eine Dampfmaschine in Folge Eintretens eines Mangels angehalten werden muß, ohne weiteres die Stromlieferung übernimmt Sie besteht aus 272 Zellen und wird normal mit höchstens 270 Ampère geladen und entladen. Bei drei- bis zehnstündiger Entladung ist sie im Stande, 810 bis 1088 Ampère-Stunden, also eine Leistung von etwa 500 bis 650 Stundenpferden abzugeben. Indessen kann sie in Notfällen bis zu 550 Ampère abgeben ohne Schaden zu nehmen. Garantiert wird ein Wirkungsgrad der Batterie von 75 %; es geht sonach1/4 der in die Batterie geschickten Strommenge verloren, während 3/4 wieder nutzbar abgegeben werden. Entsprechend der Zweiteilung des städtischen Leitungsnetzes ist auch die Batterie hälftig geteilt; in der Mitte liegt der geerdete Null-Leiter an. Von jeder Hälfte dienen 56 Zellen als Schaltzellen; diese werden mit je einem Zellenschalter, der auf der Vorderseite der Schaltwand montiert ist, nach Bedarf zu- und abgeschaltet, einmal um die Spannung des von der Batterie entsendeten Stromes auf der gewünschten Höhe zu halten, dann um die einzelnen Schaltzelten nacheinander, wenn ihre Ladung beendet ist, aus dem Stromkreis ausschalten zu können. Demgemäß besitzt jeder Zellenschalter einen Ladeschlitten und einen Entladeschlitten. Diese schalten jedesmal 2 Zellen zugleich ab oder zu, was einen Spannungsunterschied von ca. 4 Volt ergibt. Um die Plötzlichkeit des Spannungsüberganges zu mildern, schaltet der Schlitten auf seinem Wege einen Widerstand ein und aus, so daß die Spannungsänderung zunächst nur 2 Volt beträgt, denen die 2 restlichen Volt nach einer kleinen Pause hinzutreten.
Der erzeugte und abgegebene Strom wird an verschiedenen Stellen der Schaltungsanlage gemessen. Hierzu dienen die Wattstunden-Zähler, von denen 2 zur Messung der Maschinenleistung, je einer für jede Maschine, eingebaut ist; für die Batterie sind wiederum 2 Wattstunden-Zähler, für jede Hälfte der Batterie einer, eingebaut Sie verzeichnen die von der Batterie abgegebene Strommenge; schließlich sind 2 Wattstunden-Zähler dem in die Stadt führenden Leitungsnetz vorgeschaltet, welche die tatsächlich in die Stadt gelangte Strommenge registrieren. Die Anzeige der Maschinenzähler im Verhältnis zu den zuletzt aufgeführten Abgabezählern ergibt das Verhältnis der erzeugten elektrischen Energie zu der nutzbar abgegebenen, also den elektrischen Wirkungsgrad der zwischenliegenden Anlage (Maschinenerregung, Batterie und Ladungsaggregat).
Die elektrischen Zustände aller einzelnen Maschinen und Vorrichtungen werden fortwährend durch eine große Reihe von Amperemetern und Voltmetern überwacht, von denen im Ganzen auf der Schaltwand 18 montirt sind.
In umfassendem Maße ist dafür Sorge getragen, daß die Kraftanlage jederzeit, wenn das Bedürfnis dazu hervortritt, erweitert werden kann.
Das Gradierwerk genügt in seiner ersten Ausführung bereits für die Rückkühlung der einer Leistung von 1000 Pferdestärken entsprechenden Einspritzwassermenge und kann jederzeit auf die doppelte Leistung vergrößert werden. Im Kesselhaus ist Platz für die Aufstellung drei fernerer Dampfkessel von gleicher Größe, wie die vorerst aufgeführten, wodurch deren Zahl auf sechs gebracht werden kann. Der Maschinenraum ist so reichlich bemessen, daß er für 2 weitere Maschinenaggregate Platz bietet Diese würden voraussichtlich etwa doppelt so groß als die derzeit erstellten, in ihrer Leistung gehalten werden, und sonach etwa 550 effektive Pferdestärken normal und 700 effective Pferdestärken maximal entwickeln. Für die Schaltapparate der zugehörigen Dynamos ist auf der Schaltwand der nötige Raum gewahrt. Alle diese Einrichtungen sind so disponiert, daß sie nicht nur die Abgabe von Kraft und Licht übernehmen, sondern auch zum Betriebe der geplanten elektrischen Straßenbahn ohne Abänderung verwendet werden können. Die zur Aufstellung der Akkumulatorenbatterie dienenden Räumlichkeiten sind ebenfalls so reichlich bemessen, daß außer der aufgestellten Batterie noch eine gleich
große, sowie eine Pufferbatterie von 330 Zellen für die Straßenbahn Platz finden. Die elektrische Beleuchtung der Zentrale besteht aus 4 Bogenlampen im Maschinenraum, 3 Bogenlampen im Kesselhaus, 1 Bogenlampe am Haupteingang, jede zu 8 Ampère, sowie außerdem im ganzen 175 Glühlampen von 16 bis 32 Kerzen Leuchtkraft, von denen auf das Maschinenhaus 118, auf das Verwaltungsgebäude 57 entfallen.
Seitwärts der Maschinenschalttafel ist eine besondere Schalttafel für diese elektrische Beleuchtungsanlage angeordnet, von der aus diese reguliert wird, und deren Einrichtung so getroffen ist, daß die Lichtanlage nach Bedarf auf die eine oder die andere Hälfte des Dreileiternetzes gelegt werden kann, um so die Unterschiede in der Belastung der Stadtnetzhälften auszugleichen.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 36]


ZEIT1901
THEMALeitungsnetz
TEXTPlanmäßig zeigt beigegebenes Kärtchen das Leitungsnetz. Von der Zentrale gehen im ganzen 10 Paar Speiseleitungen aus, die das städtische Netz durch Vermittlung von Speisepunkten unter Spannung halten, und zwar ist die Einrichtung so getroffen, daß jeder Speisepunkt, mit Ausnahme von VIII und IX, durch ein Plus- und ein Minus-Kabel mit der Zentrale verbunden ist, während die Speisung der Punkte VIII und IX durch je ein sich gabelndes Plus- und ein ebensolches Minus-Kabel erfolgt. Von den 11 Speisepunkten aus durch die versorgten Straßenzüge führen Verteilungsleitungen; von diesen sind die Hausanschlüsse abgenommen. Gleichzeitig dienen diese Verteilungsleitungen zum Ausgleich der durch ungleiche Belastung sonst an den Speisepunkten unvermeidlich auftretenden Spannungsverschiedenheiten, dadurch, daß sie ein zusammenhängendes Netz bilden. Der größte für die Speisekabel zur Ausführung gelangte Querschnitt beträgt 210 qmm, der kleinste für die Verteilungsleitungen 30 qmm.
Dort, wo eine Reihe von Strängen der Verteilungsleitungen zusammenstoßen, sind im ganzen 27 Verteilungskästen angebracht, die zum größten Teil oberirdisch, zum kleineren unterirdisch, wenn die oberirdische Anbringung sich aus örtlichen Gründen nicht ermöglichen Iieß, ausgeführt sind. Neben den beschriebenen Systemen liegt das Netz des Mittelleiters, das in blankem verzinntem Kupferdraht zur Ausführung gelangte. Die zwischen den Außenleitern 440 Volt betragende Gesamt-Spannungsdifferenz wird durch diesen, der frei in der Erde liegt, hälftig in 2 mal 220 Volt geteilt und so für die Beleuchtungszwecke geeignet gemacht Demgemäß sind die sämtlichen für Leuchtzwecke ausgeführten Einrichtungen zwischen einem der Außenleiter und dem Mittelleiter angeschlossen, während die Motoren im allgemeinen zwischen den Außenieitern liegen. Verbunden sind die Hausanschlüsse mit dem Straßennetz zum Teil durch Lötung, zum Teil unter Anwendung von Muffen. Das Gesamtnetz ist für die Abgabe eines 10.000 gleichzeitig brennenden 16kerzigen Lampen entsprechenden Stromwertes bemessen. Der Spannungs-Abfall beträgt hierbei in den Speiseleitungen 10 %; dieser wird durch entsprechende Steigerung der Spannung in der Zentrale ausgeglichen; im Verteilungsnetz treten ungünstigsten Falles 3,3 Volt, in den Hauslichtanlagen fernere 2,3 Volt Spannungsabfall auf. Die Gesamtlänge der Speisekabel beträgt 24 Kilometer, die der Verteilungsleitungen rund 50 Kilometer. Bei breiteren und verkehrsreichen Straßen sind Verteilungsleitungen in beide Bürgersteige eingelegt worden. Im allgemeinen ist jedoch nur ein Leitungsstrang in jeder belegten Straße zur Ausführung gelangt.
Die Herstellung des Kabelnetzes erfolgte auf Grund eingehenden Entwurfes des Herrn Geheimerat Kittler. Sie wurde für die Firma Schuckert durch die Firma Felten & Guilleaume in Mülheim a. Rh. bewirkt mit Ausnahme der Grab- und Straßen-Wiederherstellungsarbeiten, welche die Firma Paul Schmidt Sohn dahier nach Anleitung des Stadtbauamtes - Tiefbauabteilung - Herr Bauinspektor Schumann, ausführte, wobei Herr städtischer Bauführer Eberhard eine besonders verdienstliche Tätigkeit bewies.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 41]


ZEIT1901
THEMAErhebungen zum Stromverbrauch
TEXTEs war, um die Ausdehnung des Kabelnetzes richtig bemessen zu können, wünschenswerte, schon möglichst früh vor Beginn von dessen Einrichtung zuverlässige Daten zu besitzen über die Größe des Elektrizitätsbedürfnisses in den einzelnen Stadtteilen und deren Straßen. Die früher stattgehabten Erhebungen konnten genügenden Anhalt hierfür nicht bieten, weil die eingegangenen Erklärungen der Privaten durchaus unverbindlicher Natur waren und zum Teil unschwer erkennen Hessen, daß keineswegs allgemein auf die tatsächliche Ausführung der Anschlüsse zu rechnen sei.
Vom 1. Dezember 1900 ab erfolgte deshalb eine neuerliche Umfrage; die eingehenden Zusagen sollten nunmehr endgültig verpflichtend sein. Um der zuwartenden Haltung, welche das Publikum neuen Unternehmungen gegenüber einzunehmen geneigt ist, entgegenzuwirken, wurde allen Denen, die bindend ihren Anschluß an das Elektrizitätswerk bis zum 1. Februar 1901 erklärten, kostenlose Herstellung des Anschlusses vom Straßenkabel bis zu dem innerhalb des Hauses gelegenen Hausanschlußkasten, einschließlich Lieferung und Anbringung des Letzteren, zugesagt, während für die nach dem 1. Februar einlaufenden Anmeldungen die Kostenlosigkeit des Anschlusses nur in beschränktem Umfange, vom Straßenkabel bis zur Grundstücksgrenze, zugestanden war. Am 17. Dezember 1900 lief die erste bindende Anmeldung ein; dieser folgten bis zum 31. Januar 1901 weitere 227, so daß der Installationswert für Beleuchtung sich auf 5.162 16kerzige Glühlampen und für Motoren auf 55,55 Pferdestärken stellte. Das war rund 40 % des Ergebnisses der früheren unverbindlichen Enquete. Es wurde alsdann nachstehende redaktionelle Mitteilung in den hiesigen Blättern veröffentlicht: "Die Anmeldungen zum Bezug von Elektrizität aus unserem im Bau begriffenen städtischen Elektrizitätswerk sind, wie wir erfahren, bisher schon so zahlreich eingelaufen, daß sich für den finanziellen Erfolg dieses neuesten kommunalen Unternehmens recht günstige Aussichten eröffnen. Die Tatsache, daß bis jetzt bereits rund 250 Grundstücke zum Anschluß angemeldet sind, ber weist, daß das Bedürfnis nach Elektrizität sich hierorts in relativ etwa ebenso hohem Maße geltend macht, wie in Darmstadt und Mainz. Infolge dessen sind die installierenden Privatfirmen durch Anfragen seitens des Publikums und Aufträge zur Ausarbeitung von Installationsentwürfen so stark in Anspruch genommen, daß sie zum Teil nur mit äußerster Kraftanspannung den gestellten Anforderungen zu entsprechen vermögen, und der Wunsch nach einer Verlängerung der Frist für die Anmeldungen zum Anschluß an das Elektrizitätswerk laut wurde, welche ursprünglich mit dem Ende des vergangenen Monats ablaufen sollte. Der Schlußtermin wurde deswegen bis Mitte Februar hinausgeschoben; eine weitere Verlängerung ist aus zwingenden Gründen nicht möglich, so daß alle, welche den Bezug von Elektrizität beabsichtigen, gut tun werden, ungesäumt das Nötige wegen ihrer Anmeldung in die Wege zu leiten, da eine verspätete Anmeldung ganz wesentliche Mehrkosten für die Abnehmer zur Folge hat."
Bis zum zweiten Schlußtermin stieg die Zahl der bindenden Anmeldungen schließlich auf 332, mit einem Installationswert von 7.915 16kerzigen Glühlampen und 133 Motorenpferden, ein Betrag, der von vornherein die Rentabilität des Werkes sicher zu stellen geeignet ist, und ganz wesentlich die Schätzungen, welche dem vorsichtig bemessenen Betriebsvoranschlag für das erste Halbjahr zugrunde gelegt waren, übersteigt. Bemerkenswert ist insbesondere die außerordentliche Anzahl der angemeldeten Motorenpferde, welche etwa derjenigen des Elektrizitätswerks der doppelt so großen Stadt Darmstadt entspricht, von diesem aber erst nach 12 Jahren des Bestehens erreicht ist.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 42]


ZEIT1901
THEMAHausanschlüsse
TEXTIn der Fachwelt wurde bemerkt, daß hierselbst ein über Erwarten großes Geschäft in Installationen entstehen werde, und es bewarben sich alsbald fast ausnahmslos alle in Betracht kommenden großen deutschen Elektrizitätsfirmen und eine Anzahl kleinerer um die Erteilung der Konzession zur Ausführung von elektrischen Hausanlagen. Diese wurde erteilt:
1) Der Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft vorm. Schuckert & Co., Nürnberg;
2) der Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft "Helios", Köln;
3) der Allgemeinen Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft, Berlin;
4) der Süddeutschen Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft, Ludwigshafen a. Rh.;
5) der Maschinenfabrik Esslingen;
6) der Firma A. Stotz & Co., Elektrizitäts-Gesellschaft m.b.H, Mannheim;
7) der Firma W. Schöller, Darmstadt;
8) der Firma Siemens & Halske, Berlin;
9) der Thüringischen Elektrizitäts-Aktien-Gesellschaft, Berlin;
10) der Firma Brown, Boveri & Co., Aktiengesellschaft, Mannheim.
Indessen gelang es den genannten Firmen anfänglich doch nur zum Teil, umfangreiche Aufträge zu erhalten, da das Publikum allgemein mit der Erteilung solcher zurückhielt Dies Verhalten entsprach keineswegs den Interessen des Werkes, welches, um rationell von Anfang an arbeiten zu können, eines belangreichen Absatzes bedarf, und gab daher Veranlassung zu nachstehender Bekanntmachung der Großherzoglichen Bürgermeisterei:
"Gleichzeitig mit der im Gange befindlichen Straßenkabel-Verlegung werden wir die diesseitig genehmigten Anschlüsse bis in die Häuser herstellen. Wir empfehlen deswegen den verehrlichen Elektrizitätsabnehmern, nunmehr die Fertigstellung ihrer inneren Hauseinrichtungen
tunlichst zu betreiben, wenn sie vermeiden wollen, daß diese Einrichtungen, wegen der gegen den Inbetriebsetzungs-Termin des Werkes zu erwartenden Arbeitshäufung, von den Installationsfirmen nicht rechtzeitig vollendet werden können, Laut bestehender Vorschrift werden die diesseitig Angeschlossenen auch für den Fall, daß sie wegen Nichtvollendung ihrer inneren Hauseinrichtung keinen Strom abnehmen können, zu Zahlungen von der Aufnahme des regelmäßigen Elektrizitätswerks-Betriebes ab herangezogen werden müssen. Dagegen werden diejenigen, deren Einrichtungen bei der Betriebseröffnung des Werkes vollständig sind, voraussichtlich während der mehrwöchigen Dauer des Probebetriebes des Vorzug kostenlosen Strombezuges genießen."
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 42]


ZEIT1901
THEMASatzungen für die Stromabgabe
TEXTGrundlegend für den Verkehr des Werkes mit den Elektrizitätsabnehmern sind die von Herrn Geheimerat Kittler ausgearbeiteten, von der Stadtverordneten - Versammlung genehmigten "Satzungen für die Abgabe von elektrischem Strom aus dem städtischen Elektrizitätswerk Worms". An diese schließen sich an die "Bestimmungen über die Ausführung von Hausanlagen zum Anschluß an das städtische Elektrizitätswerk" und die "Bedingungen für die Installateure, welche berechtigt sind, die an das städtische Elektrizitätswerk anzuschließenden Hausinstallationen auszuführen".
Die Satzungen sind als Anlage Nr. 7 gegeben. In ihnen sind über die Strompreise folgende Festsetzungen getroffen:
Die für die verschiedenen Verbrauchszwecke abgegebene elektrische Energie wird zu den nachstehend verzeichneten Ansätzen berechnet:
a) Energie für Beleuchtungszwecke:
1. Für einen jährlichen Verbrauch bis zu Mk. 1000,00 6 Pfg. pro Hektowattstunde;
2. Für den über 1000 Mark hinausgehenden jährlichen Verbrauch 5,5 Pfg. pro Hektowattstunde;
b) Energie für elektrische Motoren, Beheizung und Elektrochemie 2,5 Pfg. pro Hektowattstunde mit folgenden auf den Gesamtverbrauch zu beziehenden Rabattsätzen:
5% bei einer Betriebsdauer von mehr als 500 Stunden
10% bei einer Betriebsdauer von mehr als 1000 Stunden
15% bei einer Betriebsdauer von mehr als 2000 Stunden
20% bei einer Betriebsdauer von mehr als 3000 Stunden
wobei die Anzahl der Betriebsstunden durch Division der durch die Normalleistung der Motoren beanspruchten Hektowatt in die in dem betreffenden Jahre von dem Konsumenten verbrauchten Hektowattstunden bestimmt wird. Die Bestimmungen unter b) kommen nicht zur Anwendung, wenn der Strom zum Laden von Akkumulatoren oder zur Lichterzeugung durch Dynamomaschinen benutzt wird, ln diesen Fällen gelten vielmehr die unter a) aufgeführten Einheitssätze. Für außergewöhnlichen Stromverbrauch bleiben besondere Vereinbarungen von Fall zu Fall Vorbehalten.
Ferner wird Elektrizitäts-Messermiete erhoben, die
für Elektrizitätsmesser bis zu 1 Kilowatt Mk. 0,75
für Elektrizitätsmesser bis zu 3 Kilowatt Mk. 1,00
für Elektrizitätsmesser für mehr als 3 Kilowatt Mark 2,00
beträgt.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 43]


ZEIT1902
THEMABetriebs-Voranschlag
TEXTDer Betriebs-Voranschlag für das erste Halbjahr, vom 1. Oktober 1901 bis 31. März 1902, rechnet mit einem Überschuß der Einnahmen über die gesamten Ausgaben von 20000 Mk., ein Erträgnis, das wahrscheinlich noch überschritten werden wird. Noch darf erwähnt werden, daß die umfangreiche Einführung des elektrischen Lichtes und Kraftbetriebes, wenn sie auch dem Gaswerk eine Reihe von Konsumenten entfremdete, doch eine nachteilige Einwirkung auf dessen Entwicklung bisher nicht gehabt hat. Im Gegenteil ist es durch besondere Maßnahmen, wie kostenlose Herstellung der Gaszuleitungen bis zur Grundstücksgrenze, Gewährung einer Leuchtflamme in den Küchen zum Kochgaspreis und die Einführung der Gasabgabe durch selbst-einkassierende Gasmesser, die sogenannten Gasautomaten, gelungen, seit der Betriebseröffnung des Elektrizitätswerkes eine so belangreiche Steigerung des Gasverbrauchs zu erzielen, wie nie zuvor. Dieser beträgt, verglichen mit der Gasabgabe im gleichen Zeitraum des Vorjahres etwa 15 % mehr. Zum überwiegenden Teil muß das Anwachsen des Gasverbrauches in der zunehmenden Verwendung des Gases im Hausgebrauch sowohl für Beleuchtung, wie namentlich für Kochzwecke seitens der minder bemittelten Stände erblickt werden, Kreise, welche die Elektrizität dem Gase nicht streitig machen will, so daß für beide Werke, welche nebst dem Wasserwerk einer gemeinschaftlichen Direktion unterstellt sind, das Prognostikon einer stetig fortschreitenden Entwicklung gestellt werden darf.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 46]


ZEIT1899
THEMARundschreiben an die Hausbesitzer und Gewerbetreibende
TEXTDer ausgefüllte Fragebogen wird Innerhalb 8 Tagen wieder abgeholt Es wird gebeten, denselben zum Abholen bereit zu halten. Es ist beabsichtigt, für die Stadt Worms ein Elektrizitätswerk für Licht- und Kraftzwecke zu errichten. Um beurteilen zu können, ob die Nachfrage nach elektrischem Strom für Licht- und Kraftzwecke so groß ist, daß die Errichtung eines Elektrizitätswerks wünschenswert erscheint und auf eine Verzinsung des aufzuwendenden Kapitals zu rechnen ist, in welcher Größe die maschinelle Anlage, und in welcher Ausdehnung das elektrische Kabelnetz herzustellen ist, auf welchem Platz das Werk zu errichten sein dürfte, sowie welches Stromsystem angewendet werden soll, und welcher Art die Stromverteilung sein soll, ist es erforderlich, ungefähr zu wissen, wie groß die Zahl der Stromabnehmer ist, und wie sich dieselben über die Stadt verteilen. Zu diesem Zweck ersuchen wir Sie ergebenst, den als Anlage A beigefügten Fragebogen nach dem Muster auf Seite 3 dieser Anlage möglichst genau auszufüllen. Die abgegebene Erklärung soll vorerst ohne endgültige Verpflichtung zur Abnahme des Stromes sein, indessen ist es, da sie der Stadtverwaltung die Anhaltspunkte zur Beurteilung der oben angegebenen Fragen bieten sollen, sehr erwünscht, daß die Angaben schon jetzt mit möglichster Genauigkeit gemacht werden, damit mit denselben bis zu gewissem Grad gerechnet werden kann. Es ist in Aussicht genommen, den Grundpreis für Stromlieferungen, welche Beleuchtungszwecken dienen, auf 7 Pfg. für 100 Wattstunden und den bei Stromlieferungen zum Motorenbetrieb, zu Heizungszwecken oder zu anderen als Beleuchtungszwecken vorerst auf 2,5 Pfg. für 100 Wattstunden festzusetzen. Bei dem Stromverbrauch [Watt] der gegenwärtig gebräuchlichen Lampen und Elektromotoren stellt sich hiernach für Glühlampen der Preis für die Stunde nach dem Grundpreis wie folgt:
für 5 Normalkerzen, Preis: 1,12 Pf.
für 10 Normalkerzen, Preis: 2,172 Pf.
für 16 Normalkerzen, Preis: 3,50 Pf.
für 24 Normalkerzen, Preis: 5,25 Pf.
für 32 Normalkerzen, Preis: 7,00 Pf.
Bei Bogenlampen:
zu 300 Normalkerzen, 300 Watt, Preis 10,50 Pf.
zu 400 Normalkerzen, 400 Watt, Preis 14,00 Pf.
zu 600 Normalkerzen, 600 Watt, Preis 21,00 Pf.
zu 1000 Normalkerzen, 1000 Watt, Preis 28,00 Pf.
zu 1200 Normalkerzen, 1200 Watt, Preis 35,00 Pf.
Bei Motoren:
zu 1/5 Pferdekraft 250 Watt, Preis 6,25 Pf.
zu 1/2 Pferdekraft, 550 Watt, Preis 13,75 Pf.
zu 1 Pferdekraft, 1000 Watt, Preis 25,00 Pf.
zu 3 Pferdekraft, 2700 Watt, Preis 67,50 Pf.
zu 6 Pferdekraft, 5200 Watt, Preis 130,00 Pf.
zu 10 Pferdekraft, 8500 Watt, Preis 217,00 Pf.
zu 15 Pferdekraft, 12500 Watt, Preis 250,00 Pf.







Betreffs der Gleichstrom-Bogenlampen ist zu bemerken, daß der Stromverbrauch derselbe ist, ob eine, zwei oder drei, ob vier, fünf
oder sechs usw. Lampen brennen. Die Zahlen gelten für voll belastete Motoren. Der Stromverbrauch des Motors richtet sich fast genau nach seiner Beanspruchung; es steigt und sinkt der Stromverbrauch des Motors also, je nachdem er mehr oder weniger zu leisten hat
Wegen des Vergleichs mit Petroleum und Gasbeleuchtung, sowie mit Gas-, Petroleum- und
Dampfmotoren wird auf die Anlage B Bezug genommen.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß beabsichtigt ist, die Hausanschlußleitung auf Kosten des Elektrizitätswerks herzustellen, wenn die demnächstige definitive Anmeldung zur Stromabnahme noch vor der Herstellung des Kabelnetzes erfolgt.
Großherzogliche Bürgermeisterei.
Köhler, Bürgermeister.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 51]


ZEIT1899
THEMAVorzüge der Elektrizität
TEXTEs seien hier noch einmal die zur Zeit allerdings schon im wesentlichen bekannten Vorzüge der Elektrizität für die verschiedenen Verwendungsarten kurz erwähnt
a. Anwendung der Elektrizität zur Beleuchtung.
Wir unterscheiden bekanntlich zwei Arten, in denen das elektrische Licht zur Verwendung kommt: Glühlicht und Bogenlicht. Das Glühlicht besitzt sowohl durch seine Farbe, wie bezüglich der Lichtstärke der einzelnen Lampen, welche gewöhnlich für 5 bis 50 Kerzenstärken hergestellt werden, am meisten Ähnlichkeit mit [den bisherigen Beleuchtungsarten (Gas, Petroleum). Es kommt von den bis jetzt bekannten Lichtquellen den Anforderungen, weiche man an eine ideale Beleuchtung stellen würde: gleichmäßiges ruhiges Licht, keine Verschlechterung oder Erhitzung der Luft, möglichste Feuersicherheit, sowie bequemes Entzünden und Auslöschen der Lampen, am nächsten. Wenn die elektrische Energie mit konstanter Spannung zur Verbrauchsstelle geliefert wird, so ist die Lichtstärke der Glühlampen absolut gleichmäßig. In der Lampe selbst finden keinerlei Vorgänge statt, welche Schwankungen oder Zuckungen des Lichtes zur Folge haben können. Vermöge dieser Eigenschaft ist das Glühlicht für Büros, Arbeitszimmer, Zeichenschulen und zur Beleuchtung bei allen Arten feiner Arbeiten vorzüglich geeignet Durch Glühlampen kann ferner keine Verschlechterung der Luft bewirkt werden, weil in der Lampe kein Verbrennungsprozeß vorgeht, sondern bloß ein Glühen, das sich in einem luftdicht verschlossenen Glasballon vollzieht Diese Eigenschaft macht das Glühlicht schätzbar zur Beleuchtung von Wohnräumen, Krankenzimmern, sowie von allen Räumlichkeiten, in welchen größere Ansammlungen von Menschen stattfinden, wie Restaurationen, Säle für Konzerte, Bälle und Versammlungen. Auch kann es bei Anwendung von Glühlicht nicht Vorkommen, daß in manchen Arten von Verkaufsläden die Waren (z. B. Modewaren, Schuhwaren, Blumen, Silberwaren, Fleisch, Papierwaren und dergl.) durch Ruß oder schädliche Gase verdorben werden, wie dies bei anderen Beleuchtungsarten nicht immer zu vermeiden ist Die Wärmeabgabe einer gewöhnlichen Gasflamme ist mehr als das 17fache von der einer Glühlampe von gleicher Lichtstärke. Die geringe Wärmeentwicklung der Glühlampen wird, neben dem schon erwähnten Nichtvorhandensein jeglicher Luftverschlechterung, in all denjenigen Räumen wohltätig empfunden, in welchen Menschen sich aufhalten. Ganz besonders angenehm ist diese Eigenschaft aber da, wo einzelne Arbeitsplätze durch Glühlampen hell beleuchtet werden sollen und man deswegen genötigt ist, die Lichtquelle dem Arbeitenden sehr nahe zu bringen; so in den Setzersälen der Buchdruckereien, bei Beleuchtung von Schreibpulten, Zeichentischen u. dergl. Durch die Glühlichtbeleuchtung ist ferner eine Feuersgefahr so gut wie ausgeschlossen, da in der Glühlampe keine offene Verbrennung stattfindet. Selbst beim Zerbrechen eines Glasballons kann eine Entzündung im Allgemeinen nicht entstehen, da bei Zutritt der Luft der glühende Kohlenfaden in wenigen Augenblicken zerstört wird. Wegen dieser seiner Feuersicherheit bildet das Glühlicht die beste Beleuchtung für Theater, Fabriken und Lagerräume von feuergefährlichen Stoffen (Mehl, Papier, Holz, Spiritus, Benzin etc), sowie für Läden, in welchen leicht feuerfangende Gegenstände verkauft werden. Ein ganz besonderer Vorzug der Glühlampe ist das außerordentlich einfache Entzünden und Auslöschen des Lichtes, weiches durch Drücken oder Drehen eines Schalters sowohl an der Lampe selbst, wie auch in beliebiger Entfernung von derselben erfolgen kann. Dieser Vorzug fällt vor allem ins Gewicht bei Hotelzimmern, Schlafzimmern, Kellern, Treppenhäusern, Aborten, Oberhaupt bei allen Räumlichkeiten, die nur vorübergehend und für kurze Zeit betreten, bzw. beleuchtet werden.
Die geringe Wärmeentwicklung des Glühlichtes, sowie der Umstand, daß die Glühlampen in jeder beliebigen Stellung zur Horizontalen gleich gut funktionieren, gestatten die Anbringung der Lampen an Steilen, wo dies für jede andere Beleuchtungsart nicht möglich ist, so z.B. dicht unter Decken, nahe an Wänden, sowie unmittelbar an Stoffen oder sonstigen durch andere Lampen entzündbaren Gegenständen. Ganz besonders gut eignet sich das Glühlicht in Folge dessen zur Aus* führung von Luxusbeleuchtungen aller Art: in Salons, Prunkräumen, eleganten Restaurationen, Ausstellungen, Schaufenstern usw. Es ermöglicht dekorative Effekte, die man früher nicht kannte, und hat in Folge dessen zur Ausbildung neuer geschmackvoller und origineller Formen für Beleuchtungskörper schon in reichem Maße Anlaß gegeben. Will man für einen möglichst billigen Preis möglichst große Lichtstärken erhalten, so bietet hierfür das elektrische Bogen licht das beste Mittel. Die charakteristischen Eigenschaften des Bogenlichtes sind: Die Entwicklung einer sehr hohen Lichtstärke in einem Punkte, was bei keiner anderen Lichtquelle in gleichem Grade möglich ist, ferner die fast weiße Farbe des Lichtes, das von allen künstlichen Beleuchtungsarten dem Sonnenlichte am nächsten kommt; endlich die außerordentliche Billigkeit, wenn der Preis des Lichtes nach der Lichtstärke berechnet wird. Die Vorzüge der Bogenlampen, welche man für Lichtstärken von etwa 100 Kerzen an bis zu fast beliebig großen Helligkeiten herstellt, kommen besonders da zur Geltung, wo man eine Beleuchtung auf großen Raum haben will, während eine sehr weitgehende Teilbarkeit des Lichtes nicht erforderlich ist So bei der Beleuchtung größerer Plätze und breiter Straßen, großer Hallen, Vergnügungs- und Gartenlokale usw. Ferner in solchen Fällen, in denen es von Wert ist daß die Farben der beleuchteten Gegenstände möglichst wie bei Tageslicht erscheinen, z.B. in Modewarengeschäften, Fabriken der Textilindustrie, Gemäldesammlungen, Ausstellungsräumen usw.
Endlich ist das Bogenlicht die gegebene Lichtquelle für starke Beleuchtungseffekte verschiedener Art z.B. für Reklamezwecke und für wissenschaftliche Projektionen.
Um Vergleiche zu ermöglichen, sei erwähnt, daß die gewöhnlichen Petroleumlampen durch Glühlampen von 5 - 16 Kerzenstärken zu ersetzen sind, daß gewöhnliche Gasbrenner elektrischen Glühlampen von 16 - 25 Kerzen und Gasglühlichtbrenner elektrischen Glühlampen von 32 Kerzen entsprechen, und daß für Intensivgasbrenner Bogenlampen von 3 - 6 Ampère zu rechnen sind.
In Küchen, Gängen, Kellern usw. genügen 5 - 10kerzige Lampen. Für Schreibtische, Wohnzimmer und Gastlokale eignen sich 16 - 25kerzige Lampen. In Schaufenstern vermag eine Bogenlampe von 4 - 6 Ampère ca. 12 Argandbrenner reichlich zu ersetzen, während in Sälen für ca. 100 - 200 Quadratmeter und in Hallen für ca. 300 - 600 Quadratmeter Bodenfläche je eine Bogenlampe von 8 - 10 Ampère anzunehmen ist.
b. Anwendung der Elektrizität zur Erzeugung mechanischer Arbeit.
I. Elektromotoren.
Nicht minder wichtig als die Verwendung der elektrischen Energie für Beleuchtungszwecke ist diejenige zur Erzeugung mechanischer Arbeit, die häufig auch mit dem Namen "elektrische Kraftübertragung" bezeichnet wird. Diese geschieht bekanntlich in der Weise, daß man den elektrischen Strom einem sogenannten Elektromotor zuführt, welcher durch ihn bewegt wird und im Stande ist, mechanische Arbeit, nach außen abzugeben. Die besonderen Eigentümlichkeiten der Elektromotoren sind: einfachste Konstruktion, geringes Raumbedürfnis, einfachste Bedienung, billiger Preis. Der Elektromotor besteht im wesentlichen aus einem Zylinder, der zwischen feststehenden Eisenteilen rotiert. Er enthält keine Ventile, Kolben, Steuerungen usw., er bedarf keiner Dichtungen oder sonstiger komplizierter Maschinenteile und ist deshalb fast keiner Abnützung unterworfen. Diese einfache Bauart macht es möglich, die Elektromotoren von den kleinsten Typen (1/20 Pferdestärke) bis zu beliebig großen Leistungen solid und ökonomisch auszuführen, und es eignet sich deshalb der Elektromotor für Verwendungen im kleinen (Nähmaschinen u. dgl.) ebenso gut, wie für große Fabrikbetriebe. In Folge der einfachen Construktion, welche nur rotirende und keine schwingenden Teile aufweist, sind Erschütterungen und störende Geräusche vermieden. Ferner wird durch die Art der angewendeten Betriebskraft jede Belästigung durch Rauch, Geruch, Hitze, sowie jede Feuers- und Explosionsgefahr beseitigt Der Elektromotor kann in Folge dessen ohne besondere Konzession nicht nur in Fabriken, sondern auch in Wohn- und Arbeitsräumen jeder Art aufgestellt werden. Dies ist um so leichter möglich, als derselbe keiner Fundamente und keiner Rohrleitung, sowie außerordentlich wenig an Platz bedarf. Die geringe Raumbeanspruchung und die einfache Installation des Elektromotors machen es möglich, denselben nicht nur auf Fußböden, sondern auch auf Konsolen aufzustellen, ihn an Decken und Gebälken zu befestigen, oder mit den Arbeitsmaschinen direkt zusammenzubauen. Ein Hauptvorzug des Elektromotors ist die denkbar größte Einfachheit der Bedienung. Dieselbe beschränkt sich auf das Nachfüllen der Schmiergefäße für zwei Lager, welche bei der jetzt üblichen Ringschmierung wöchentlich nur etwa einmal zu geschehen hat, sowie auf das Ingangsetzen und Abstellen des Motors mittels einer einfachen Hebelbewegung. Die Eigenschaft, nicht nur keiner sachverständigen, sondern überhaupt kaum einer Bedienung zu bedürfen, macht den Elektromotor besonders geeignet für das Kleingewerbe, wo eine Betriebskraft vielfach erwünscht ist, wo man aber nicht über Arbeitskräfte verfügt, welche Motoren anderer Art richtig im Stande zu halten vermöchten. Der Elektromotor kann, der elektrischen Beleuchtung ähnlich, von jeder beliebigen Stelle ein- und ausgeschaltet werden. Die Zeit zwischen dem Einschalten und der Inbenutzungnahme, bzw. dem Ausschalten und dem Stillstände des Elektromotors beträgt nur wenige Sekunden, weshalb sich auch hier, wie bei der elektrischen Beleuchtung, der Energieverbrauch genau dem Arbeitsbedarf anpassen läßt Die einfache Bauart und geringe Größe der Elektromotoren hat entsprechend geringe Herstellungskosten zur Folge und ermöglicht deshalb und im Vergleich zu anderen Motorenarten einen sehr billigen Verkaufspreis, wie dies nachstehende Tabelle zeigt (Durchschnittspreise [Mark] fertig installiert, mit allen Nebenapparaten):
Leistung: 1/2 PS, Elektromotor:300, Gasmotor: 875
Leistung: 1 PS, Elektromotor: 475, Gasmotor: 1100, Petrolmotor: 1700, Dampfmotor: 1400
Leistung: 2 PS, Elektromotor: 600, Gasmotor: 1500, Petrolmotor: 2100, Dampfmotor: 1300
Leistung: 4 PS, Elektromotor: 850, Gasmotor: 2250, Petrolmotor: 2950, Dampfmotor: 2650
Leistung: 6 PS, Elektromotor: 1100, Gasmotor: 2900, Petrolmotor: 3900, Dampfmotor: 3200
Leistung: 8 PS, Elektromotor: 1250, Gasmotor: 3350, Petrolmotor: 4300, Dampfmotor: 3900
Leistung: 10 PS, Elektromotor: 1400, Gasmotor: 3800, Petrolmotor: 5200, Dampfmotor: 4700




Diese außerordentlich geringen Anschaffungskosten der Elektromotoren, welche sich mit der Zeit noch weiter ermäßigen dürften, gestatten auch dem weniger Bemittelten, maschinellen Betrieb einzurichten.

c. Anwendung der Elektrizität für sonstige Zwecke.
Von anderen Verwendungsarten der Elektrizität kommen hier insbesondere die zu elektrochemischen Arbeiten in Betracht, z.B. zur Herstellung von Metallüberzügen, Erzeugung von Buchdruck-CIichés auf galvanischem Wege, Metallscheidungen u. dergl. Derartige Anstalten besaßen bisher, soweit sie nicht im kleinen mit galvanischen Elementen arbeiteten, gewöhnlich eine Dynamomaschine nebst Gas- oder anderem Motor, der oft nur kurze Zeit am Tage im Betriebe war.
Eine Anwendung der elektrischen Energie, welche zur Zeit im Aufschwung begriffen ist, ist die zur Erhitzung für industrielle und häusliche Zwecke.
Im täglichen Leben kommt die elektrische Erhitzung hauptsächlich da in Betracht, wo es sich um Wärmeerzeugung in geringem Umfange oder für kurze Zeit handelt, oder wo Feuersgefahr möglichst ausgeschlossen sein soll. So z.B. im Haushalt zum Bügeln, zum Kochen von Kaffee oder Tee, sowie zum Warmhalten von Speisen, ferner in Garderoben der Theater und bei Friseuren zum Erhitzen der Brenneisen, in Werkstätten zum Kochen von Leim usw.
Endlich ist zu nennen die Stromlieferung für ärztliche Zwecke, an Stelle der in der Anschaffung teuerer und sorgfältiger Wartung bedürfenden galvanischen Elemente, insbesondere zur Galvanokaustik, zum Betriebe von zahnärztlichen Maschinen, zu elektrischen Bädern, sowie zum Elektrisieren überhaupt, an Stelle oder zum Betriebe von Induktionsapparaten. Die Verwendung der von einer Zentralanlage gelieferten Elektrizität in der Medizin bietet den Vorteil großer Bequemlichkeit, und da die verbrauchten Strommengen kaum nennenswert sind, außerordentliche Billigkeit
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 55]


ZEIT1899
THEMAGutachten des Herrn Direktors L. Meyer-Darmstadt
TEXTBetreff: Erbauung eines Elektrizitätswerks für die Stadt Worms.
Die Erhebungen über den bei Erbauung eines städtischen Elektrizitätswerks zu erwartenden Stromverbrauch haben ein außerordentlich günstiges Resultat eigeben, welches zeigt, daß ein allgemeines Bedürfnis nach elektrischer Beleuchtung und Kraftübertragung etc. empfunden wird, und daß die Voraussetzungen und Bedingungen für ein sich selbst erhaltendes und auch rentables städtisches Elektrizitätswerk wohl erfüllt sind. Es sind aus allen Teilen der Stadt angemeldet:
1. Für Wohnungen rd. 364.000 Watt = 7.280 Glühlampen à 16 Normalkerzen
2. Für Läden 73.900 Watt = 1478 Glühlampen à 16 Normalkerzen
3. Büros und Werkstätten 147.310 Watt = 2946 Glühlampen à 16 Normalkerzen
4. Restaurationen 66.700 Watt = 1334 Glühlampen à 16 Normalkerzen
5. Straßenbeleuchtung 300 Watt = 60 Glühlampen à 16 Normalkerzen
6. Verschiedenes 23.150 Watt = 463 Glühlampen à 16 Normalkerzen
7. Kleinmotorenbetrieb 72.850 Watt = 73 PS
8. Großmotorenbetrieb 98.600 Watt = 123 PS
Gesamt: 846.810 Watt
Insgesamt rund 13.560 Glühlampen à 16 Normalkerzen und rund 200 Pferdestärken für Motoren.
Es ist ja nun nicht anzunehmen, daß die zur Anmeldung gelangten Lampen und Motoren auch alle bei Errichtung des städtischen Elektrizitätswerks sogleich angeschlossen werden, jedoch werden sicher 60 % der Anmeldungen sofort zum Anschluß gelangen, und genügt dieser Anschlußwert, ein Elektrizitätswerk zu errichten und auch unter gewissen Voraussetzungen erfolgreich zu betreiben. Die Anmeldungen sind aus allen Stadtteilen zahlreich eingelaufen, insbesondere aber aus den Stadtteilen, welche nördlich und nordöstlich von der Bismarck- und Moltke-Anlage liegen, und wird man hierdurch genötigt, um gleichmäßig allen Ansprüchen von vornherein zu genügen, ein außerordentlich ausgedehntes Leitungsnetz herzustellen. Ich kann dieses als keinen Nachteil für das zu erbauende Werk ansehen, da eben durch die größere Ausdehnung und Verzweigung des Leitungsnetzes die Anschlußbewegung günstig beeinflußt werden wird, und damit auch eine Gewähr für das Blühen und Gedeihen des Unternehmens gegeben ist Es ist eine bekannte Tatsache, daß sich das große Publikum Neuerungen gegenüber abwartend verhält, aber wenn es zur Erkenntnis gekommen ist und die Vorteile erkannt hat, welche ihm durch die Neuerung geboten werden, so greift es stürmisch danach. Und so wird auch in dem gewerbreichen Worms die Erkenntnis sich bald Bahn brechen, welche außerordentlichen Vorteile durch elektrischen Motorenbetrieb und auch elektrisches Licht geboten und erreicht werden, und so sollte man von vornherein das Stromverteilungsnetz von einem höheren Gesichtspunkte aus herstellen und dasselbe möglichst weiten Kreisen zugänglich machen. Wird das Leitungsnetz in der Ausdehnung hergestellt, wie es in dem anliegenden Stadtplan 1 : 5000 durch blaue Linien angedeutet ist, so dürfte allen gerechten Ansprüchen genügt sein. Die extremen Ausläufer des Leitungsnetzes nach der Peripherie der Stadt wird man natürlich nur dann ausführen, wenn eine genügende Anzahl von Anschlüssen daran erfolgt, bzw. wenn eine Rentabilität einigermaßen gesichert ist. Für die Berechnung des Leitungsnetzes sind im allgemeinen die angemeldeten Watt anzunehmen, und wird man dann ein den weitgehendsten Ansprüchen genügend dimensioniertes Leitungsnetz erhalten.
Die Herstellung des Leitungsnetzes kann in zweierlei Weise geschehen:
1. oberirdisch, ais blanke Kupferleitungen auf eisernen Gestängen über den Dächern und an den Häusern entlang gelegt, oder
2. unterirdisch, aus isolierten und armierten Kabeln, die ca. 80 cm unter die Straßendecke gelegt werden.
Ein oberirdisches Leitungsnetz ist für den bebauten Teil von Worms nicht zu empfehlen, da dasselbe in Folge der vielen gekrümmten und teilweise auch engen Straßen schwierig herzusteilen ist und dann auch die Straßen mit den häufig quergespannten Drähten außerordentlich unschön beeinflussen wird; zum Teil würden die schönen Straßenbiider vollständig zerstört werden. Auch ist die Unterhaltung und Beaufsichtigung eines weitverzweigten und von verhältnismäßig hoch gespannten Strömen durchflossenen Leitungsnetzes kostspielig und schwierig, ganz abgesehen davon, daß das Schmücken und Flaggen der Straßen und Plätze durch die Leitungsdrähte stark erschwert wird, bzw. die Drähte durch Straßenschmücken leicht in Unordnung gebracht werden können, was recht empfindliche Störungen in der Stromlieferung zur Folge haben kann.
Ich glaube, dieses sind gewichtige Gründe genug, um von der Herstellung eines oberirdischen Leitungsnetzes innerhalb der Stadt abzusehen und sich für ein unterirdisches Kabelnetz daselbst zu entschließen.
Die Herstellungskosten des unterirdischen Leitungsnetzes sind ja wohl wesentlich größer als für das oberirdische, jedoch bietet das erstere in betriebstechnischer und ästhetischer Hinsicht so große Vorteile, daß die höheren Anlagekosten nicht in Frage kommen können.
Die Unterhaltungskosten eines unterirdischen Kabelnetzes sind außerordentlich gering und kommen fast nicht in Frage.
Lage des Elektrizitätswerks.
Was nun die Lage des Elektrizitätswerks anbetrifft, so wäre es mit Rücksicht auf die Speiseleitungen wünschenswert, dasselbe mitten im Verbrauchsgebiet zu errichten, da man dann die geringsten Aufwendungen für dieselben zu machen hätte, und mit den geringsten Verlusten rechnen könnte. Diese Vorteile werden aber reichlich wieder aufgehoben dadurch, daß geeignete Plätze mitten im Verbrauchsgebiet für ein Elektrizitätswerk zu teuer und schwer erweiterungsfähig sind, der Elektrizitätswerksbetrieb durch fortwährende Rücksichtnahme auf die Umwohner stark behindert wird, und die letzteren auch durch in derartigen Betrieben fast unvermeidliche Geräusche und Erschütterungen gestört werden, ferner daß die Kohlenanfuhr und Lagerung teuer, bezw. erschwert wird, und endlich auch die Wasserbeschaffung für die Kondensationsanlagen häufig mit Schwierigkeiten verknüpft ist. Alle diese Umstände gelten besonders für das mitten in der Stadt, Ecke der Rhein- und Friedrichstraße gelegene, für Elektrizitätswerkszwecke evtl. zur Verfügung stehende Grundstück, und wird man daher zweckmäßiger Weise von der Benutzung desselben absehen. Aber die Stadt Worms besitzt gegenüber dem Gas- und Wasserwerk ein von der Kloster-, Aul-, Spiess- und Vangionenstraße umgrenztes Grundstück, das für Eiektrizitätswerks-Zwecke vorzüglich geeignet und alle nur wünschenswerten Bedingungen erfüllt Es liegt vom Konsumgebiet nicht so weit entfernt daß die Wirtschaftlichkeit des Elektrizitätswerksbetriebes ungünstig beeinflußt wird, es hat mit dem Hafen und der Staatseisenbahn Gleisverbindung, durch welche die Kohlen- und Materialanfuhr außerordentlich erleichtert wird. Die Wasserbeschaffung für die Kondensationsanlagen wird leicht zu bewerkstelligen sein, da ein Zuflußkanal vom Rhein nach dem gegenüberliegenden Wasserwerk bereits vorhanden ist der wahrscheinlich derart angelegt sein wird, daß ihm in den ersten Jahren in den Abendstunden stündlich ca. 150 - 200 cbm und später ca. 200 - 400 cbm Wasser entnommen werden kann, ohne die Wasserförderung im Wasserwerk zu beeinflussen. Das Grundstück besitzt auch eine Längen- und Breitenausdehnung, die gestattet, die gesamte Elektrizitätswerksanlage klar und übersichtlich und für viele Jahre erweiterungsfähig zu gestalten; bautechnische Schwierigkeiten scheinen nicht vorhanden zu sein, und so ist das Grundstück für gedachte Zwecke besonders prädestiniert. Das Elektrizitätswerk näher an den Rhein oder unmittelbar an demselben zu errichten, wäre nur begründet, wenn dem Unternehmer wirkliche Vorteile daraus erwüchsen. Da dieses nun nicht der Fall ist, denn man würde sich vom Haupt-Konsumgebiet wesentlich, entfernen, wodurch die Leitungskosten bedeutend steigen würden, und ich auch fürchte, daß in bautechnischer Hinsicht Schwierigkeiten entstehen werden, da mit Grund- und Hochwasser zu rechnen ist, und dementsprechend die Gebäude- und Maschinenfundamente hergestellt werden müßten und dadurch außerordentlich teuer würden, ganz abgesehen von den sonstigen Unannehmlichkeiten, die derartige Verhältnisse für ein Elektrizitätswerk mit sich bringen, so kann ich Ihnen nur empfehlen, den obengenannten Platz zu wählen.
Stromsystem.
Darüber, ob Gleich- oder Wechselstrom zu verwenden ist, kann man bei den vorliegenden Verhältnissen nicht lange im Zweifel sein, daß die erstere Stromart ganz entschieden den Vorzug verdient Das Stromversorgungsgebiet ist nicht derartig ausgedehnt, daß zur Überwindung der Entfernungen zu außerordentlich hohen Stromspannungen gegriffen werden müßte, und auch die Lage des Elektrizitätswerks bedingt diese nicht. Man wird im allgemeinen Wechselströme auch nur dann anwenden, wenn große Entfernungen zu überwinden sind, und darum, weil Wechselstrommaschinen für hohe Spannungen leichter herzustellen sind, wie solche für Gleichstrom. Bei der Wahl des Stromsystems muß man auch auf die vielen bereits bestehenden Einzelanlagen Rücksicht nehmen, welche wohl ausschließlich Gleichstromanlagen sein werden, da doch die Wahrscheinlichkeit vorliegt, daß sie über kurz oder lang ihren Strombedarf aus der städtischen Zentrale beziehen werden. Des weiteren ist ganz besonders zu berücksichtigen, daß Wechselstrom nicht akkumuliert werden kann, und daher bei unterbrochener Stromlieferung Tag und Nacht, ob viel oder wenig Strom gebraucht wird, Maschinen laufen müssen. Und da man die Kessel- und Maschinenaggregate dem zeitweiligen Stromverbrauch unmöglich anpassen kann, so müssen sie dann während der größten Tageszeit unausgenützt und während der Nachtzeit fast leer laufen; das selbe gilt natürlich auch für die zur Umwandlung der hochgespannten in niedrig gespannte Ströme erforderlichen Transformatoren, die also auch nur wenige Stunden rationell ausgenutzt werden könnten. Man sieht also, daß unter den vorliegenden Verhältnissen ein ökonomischer Betrieb mit Wechselstrom nicht zu erwarten ist Zieht man weiter in Betracht daß der Wunsch besteht, die Einrichtung des Elektrizitätswerks derartig zu gestalten, daß in absehbarer Zeit ohne wesentliche Änderung der maschinellen Anlage und möglichst unter Mitbenutzung der für die Lichterzeugung beschafften Dampfdynamomaschinen Strom für eine elektrische Straßenbahn abgegeben werden kann, so muß man auf den Wechselstrom verzichten, da dessen direkte Verwendung für Straßenbahnzwecke zur Zeit in jeder Hinsicht noch große Schwierigkeiten bereitet und indirekt, d.h. nach Umwandlung in Gleichstrom, kostspielig und verhältnismäßig mit geringem Nutzeffekt verbunden ist.
Bemerken will ich noch, daß die Wechselstrombogenlampen nicht geräuschlos arbeiten, was besonders für Innenbeleuchtung störend empfunden werden kann, und daß die Lichtstrahlen derselben nicht wie bei Gleichstrombogenlampen in einem Winkel von ca. 45° nach unten bzw. nach oben geworfen werden, sondern horizontal ausstrahlen und daher zur Bodenbeleuchtung ohne besondere Reflektoren ungeeignet sind; daß die Lichtausbeute durch diesen Umstand wesentlich beeinflußt wird, erscheint natürlich. Auf sonstige Unbequemlichkeiten in der Verwendung von Wechselströmen will ich weiter nicht eingehen, da man von diesen, wenn die Anwendung des Wechselstromsystems in vorliegendem Falle Berechtigung hätte, absehen könnte. Aus verschiedenen Gründen kann ich Ihnen nur die Anwendung des Gleichstroms empfehlen, da dieser alle Bedingungen erfüllt, um unter den gegebenen Voraussetzungen und den obwaltenden örtlichen Verhältnissen eine rationelle und wirtschaftliche Anlage herzustellen und vor allen Dingen auch zu betreiben. Der Gleichstrom läßt sich akkumulieren, er bietet also den außerordentlichen Vorteil, daß während des schwachen Tages- und Nachtstromverbrauchs der Strom aus einer Akkumulatorenbatterie geliefert und der Maschinenbetrieb eingestellt werden kann; während der Zeit des Hauptstromverbrauchs unterstützt die Akkumulatorenbatterie die Maschinen und, was besonders hervorzuheben ist, dient bei Maschinenstörungen auf kürzere oder längere Zeit als absolut sichere Reserve, so daß Unterbrechungen in den Stromlieferungen als ausgeschlossen zu betrachten sind. Die Gleichstrommaschinen arbeiten äußerst wirtschaftlich, lassen sich beliebig schalten und bieten in der Bedienung durchaus keine Schwierigkeiten, und ist dieselbe auch mit keiner Lebensgefahr verknüpft Die Gleichstromverteilung kann direkt vom Elektrizitätswerk aus geschehen, gestaltet sich somit außerordentlich einfach und übersichtlich, und es kann hierdurch auch die Kontrolle des Stromverteilungsnetzes in der günstigsten Weise bewerkstelligt werden. Gleichstrommotoren bieten durch ihre unbedingte Zuverlässigkeit, große Regulierbarkeit und geräuschlosen Gang große Vorteile und Annehmlichkeiten vor den Wechselstrommotoren; dasselbe gilt von den Gleichstrombogenlampen, dieselben arbeiten äußerst ökonomisch und vollkommen geräuschlos, so daß sie in jedem Raume verwendet werden können. Die weitere außerordentliche Verwendbarkeit des Gleichstroms für gewerbliche, medizinische und sonstige Zwecke dürfte Ihnen bekannt sein, und will ich nur noch erwähnen, daß elektrische Straßen- und Vollbahnen mit Ausnahme einiger Versuchsbahnen nur mit Gleichstrom betrieben werden.
Ausdehnung des Leitungsnetzes und Verbrauchsspannung des elektrischen Stroms.
Bei der Erbauung eines Elektrizitätswerks soll man bestrebt sein, ein möglichst großes Gebiet mit Strom zu versorgen, da dann eine gute Rentabilität der Anlage gesichert ist, und so auch die Wohltat der Verwendung des elektrischen Stromes nicht auf einen kleinen Kreis von Einwohnern beschränkt, sondern der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird.
Um das Leitungsnetz nun möglichst ausgedehnt herstellen zu können und dabei aber auch in wirtschaftlichen Grenzen zu bleiben, ist es erforderlich, die Verbrauchsspannung des Stromes möglichst hoch zu wählen, da hierdurch die Querschnitte der Kupferleitungen ganz wesentlich reduziert werden können, was natürlich eine große Ersparnis an Leitungsmaterial bedeutet, bzw. gestattet, relativ weit von der Zentrale gelegene Gebiete mit elektrischem Strom zu versorgen.
Zum Beispiel braucht man bei gleicher Entfernung der Konsumstellen bei einer Gleichstromdreileiter-Anlage mit 2 x 220 Volt nur den vierten Teil des Leitungskupfers wie bei einer Dreileiter-Anlage mit 2 X 110 Volt Verbrauchsspannung. Das in Aussicht genommene Stromversorgungsgebiet soll sich bis Neuhausen, Hochheim und Pfiffligheim erstrecken, liegt also in einem Radius von 2500 m, und empfehle ich Ihnen daher und aus oben angeführten Gründen, die Elektrizitätswerksanlagen nach dem Gleichstrom-Dreileitersystem mit 2 x 220 Volt Verbrauchsspannung auszuführen. Mit diesem System und dieser Spannung sind Sie in absehbarer Zeit allen Anforderungen gewachsen und erhalten ein außerordentlich wirtschaftliches Stromverteilungsnetz, welches mit Vorteil bis 3000 - 3500 m Radius ausgedehnt werden kann.
Ich will noch besonders bemerken, daß bei diesem System die Dampfdynamos auch ohne weiteres zum Betriebe elektrischer Straßenbahnen und elektrischer Hafenkräne benutzt werden können.
Die Anwendung der höheren Verbrauchs- bzw. Lampenspannung geschieht erst seit einigen Jahren und hat sich in Folge der großen wirtschaftlichen Vorteile, welche sie bietet, außerordentlich schnell eingeführt, so daß größere und auch kleinere städtische Elektrizitätswerke wohl nur noch nach diesem System errichtet werden. Erwähnen will ich, daß das städtische Elektrizitätswerk in Bonn, welches nach dem Gleichstrom-Dreileitersystem mit 2 x 220 Volt Lampenspannung gebaut ist, seit Anfang dieses Jahres im Betriebe ist und in jeder Weise vorzüglich funktioniert, desgleichen Baden-Baden, und daß ferner städtische Elektrizitätswerke gleichen Systems ausgeführt werden in Krefeld, Braunschweig, Bielefeld, Basel und andere mehr. Auch das Oppenheimer Elektrizitätswerk in Ihrer Nähe arbeitet mit einer Verbrauchsspannung von 220 Volt.
Größe und Kosten des Werkes.
Mit der Voraussetzung, daß das Stromverteilungsnetz derartig hergestellt wird, daß möglichst alle Anmeldungen von Anschlüssen Berücksichtigung finden können - das ist ein Leitungsnetz für ca. 10 - 12.000 gleichzeitig benutzbare Lampen à 16 Kerzen oder deren Äquivalent — und die Zentrale mit reichlichen Gebäuden für Betrieb und Verwaltung, die Dampfkessel-Anlage mit allem Zubehör ausreichend für zwei Dampfdynamos mit zusammen 350 - 400 Kilowatt Leistung, einer Akkumulatorenbatterie mit einer Kapazität von 750 Ampèrestunden bei dreistündiger Entladung, und allen erforderlichen Rohrleitungen, elektrischen Leitungen, Schaltanlagen und Apparaten und sonstigem Zubehör gebaut wird, wird das Werk ca. 850.000 bis 900.000 Mark kosten. Jedes Maschinenaggregat ist im Stande, ca. 3000 Lampen à 16 Kerzen oder deren Wert zu speisen, die Akkumulatoren liefern bei fünfstündiger Entladung Strom für 1200 Lampen à 16 Kerzen. Da man wohl sicher annehmen kann, daß 60 % der angemeldeten Lampen etc., rund 500 Kilowatt zum sofortigen Anschluß gelangen, und die Maschinen und Akkumulatoren zusammen ca. 460 Kilowatt leisten, so entsprechen diese mit Rücksicht auf eine berechtigte Reserve vollkommen den anfänglichen Bedürfnissen. Man ist bei Neubauten von städtischen Elektrizitätswerken sehr geneigt, die gesamte Anlage möglichst knapp, d.h. den momentan vorliegenden Bedürfnissen anzupassen, um das erste Anlagekapital möglichst herabzudrücken. Ein derartiges Verfahren rächt sich sehr bald, indem in kürzester Zeit Nachforderungen zur Vergrößerung des Werkes notwendig werden, und, was besonders zu berücksichtigen ist, sind diese nachträglichen Vergrößerungen, welche nunmehr in der Regel in größerem Maßtabe ausgeführt werden müssen, um ursprüngliche Fehler gutzumachen, der Stammanlage schwer und nur mit großen Kosten anzupassen, und stören somit die Einheitlichkeit und häufig auch die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Es ist daher bei der Projektierung und Neuanlage eines städtischen Elektrizitätswerks besonders darauf zu achten, daß die Stammanlage derartig hergestellt und angeordnet wird, daß sich spätere Vergrößerungen leicht ausführen lassen und sich dem bestehenden harmonisch angliedern. Die Vorbedingungen hierfür sind durch das in der Nähe des Gaswerks gelegene und zur Verfügung stehende Grundstück vorzüglich gegeben.
Rentabilitätsberechnung.
Eingangs erwähnte ich, daß 846.810 Watt zum Anschluß angemeldet sind, und daß mit Sicherheit zu erwarten ist, daß in kürzester Zeit ca. 60 % der angemeldeten Watt = rd. 500.000 Watt = 500 Kilowatt zum Anschluß gelangt sein werden. Dieser Anschlußwert von 500 Kilowatt wird im ersten und wohl auch noch im zweiten Betriebsjahr der Wirklichkeit entsprechen, jedenfalls ist er nicht zu hoch angenommen, und werde ich ihn der Rentabilitätsberechnung zugrunde legen.
Es wird Sie noch interessieren, den Anschlußwert einiger städtischer Elektrizitätswerke süddeutscher Städte mit 20 - 44.000 Einwohnern kennen zu lernen, um Vergleiche anstellen zu können (Stand von 1898):
Esslingen, 20.000 Einwohner 591 Kilowatt, Eröffnungsjahr: 1894
Pirmasens, 28.000 Einwohner, 690 Kilowatt, Eröffnungsjahr: 1898
Pforzheim, 36.000 Einwohner, 820 Kilowatt, Eröffnungsjahr: 1894
Heilbronn, 36.000 Einwohner, 578 Kilowatt
Kaiserslautern, 44.000 Einwohner, 1063 Kilowatt, Eröffnungsjahr: 1894
Die Benutzungsdauer eines angeschlossenen Kilowatts ist durchschnittlich mit 400 Stunden im Jahr anzunehmen. Die Herstellungskosten einer nutzbar abgegebenen Kilowattstunde sind ohne Zinsen und Abschreibungen 20 Pfg.; darin sind also, enthalten die Ausgaben für: Kohlen, Schmier- und Putzmaterial, Unterhaltung der Maschinen, Apparate, Kabel, Gebäude etc., Gehälter und Löhne und Sonstiges. Die Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals nehme ich mit 5 % an. Die Abschreibungen an Gebäuden, Maschinen, Apparaten, Kabeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen sind durchschnittlich mit 4,5 % vom Anlagewert anzunehmen und sind dann sehr reichlich bemessen. Der Verkaufspreis einer Kilowattstunde ist für Licht 70 Pfg. und für Motorenbetrieb 25 Pfg. Es wird hiernach und mit Rücksicht auf event zu gewährende Rabatte ein Durchschnittspreis von 65 Pfg. für die Kilowattstunde erzielt werden, der der Einnahmerechnung zu Grunde zu legen ist.
Anlagekapital 850.000 Mark.
Ausgaben:
1. Verzinsung und Amortisation des Anlagekapitals = 5 % von 850.000: Mk. 42.500,00
2. Abschreibungen von Gebäuden, Maschinen, Apparaten, Leitungsnetz und sonstigen Einrichtungen mit einem Anlagewert von 850.000 Mk., 4,5 % davon: Mk. 38.250,00
Betriebsausgaben.
3. Anschlußwert 500 Kilowatt, Benutzungsdauer jedes angeschlossenen Kilowatts durchschnittlich 400 Stunden im Jahr
Herstellungskosten einer Kilowattstunde 20 Pfg., das sind 500 kW x 400 h x 20 Pfg/kWh= Mk. 40.000,00
zusammen 120.750,00
Einnahmen.
1. Durchschnittlicher Verkaufspreis einer Kilowattstunde = 65 Pfg., das sind 500 kW x 400 h x 0,65 Pfg/kWh= Mk. 130.000,00
Es ist also schon in den ersten Jahren ein Gewinn von 9.250,00 Mark zu erwarten, nachdem in jeder Beziehung reichliche Verzinsung und Abschreibung erfolgt ist.
Vergabe
Bezüglich Punkt III Ihres geehrten Schreibens vom 4. August d.J. teile ich Ihnen
ergebenst mit, daß ich es für vorteilhafter halte, die Errichtung eines städtischen Elektrizitätswerks direkt einer großen leistungsfähigen und renommierten Firma zu übertragen, als sich hierzu einer Mittelperson zu bedienen, die Ihnen doch in keiner Weise die Garantien einer hervorragenden Spezial-Firma bieten kann. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, daß die Herstellung eines städtischen Elektrizitätswerks durch einen Privat-Ingenieur durchaus nicht besser, billiger und einheitlicher wird - ich glaube, daß eher das Entgegengesetzte der Fall ist - da ihm die erforderlichen Maschinen etc. etc nicht wesentlich billiger geliefert werden, wie der Stadt direkt, und er daher gezwungen ist, um sein Interesse zu wahren, die billigsten Bezugsquellen aufzusuchen. Daß bei einem derartigen Verfahren die Interessen und Garantien der Fabrikanten und Lieferanten die geringsten sind, und daß dieses auch der ganzen Elektrizitätswerksanlage nicht zum Vorteil gereicht, liegt auf der Hand. Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, die Ausführung des Elektrizitätswerks einer großen, in jeder Weise Garantie bietenden Firma zu übertragen. Daß Arbeiten, die durch die Stadt mit Vorteil hergestellt werden können, auch von ihr ausgeführt werden, halte ich für selbstverständlich, und wird jede reelle Firma gern damit einverstanden sein. Zu diesen Arbeiten rechne ich alle Erd-, Maurer- und Zimmerarbeiten, und hat es hierbei die Stadt besser in der Hand, die Straßen bzw. die Gebäude ihren Wünschen entsprechend herzustellen.
Hochachtungsvollst
Meyer.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 59]


ZEIT1900
THEMABedingungen für Angebotsabgabe
TEXTBedingungen für die Offertgabe seitens der Elektrizitätsfirmen.
Allgemeine Bedingungen.
1. Der Unternehmer hat für sämtliche von ihm gelieferten Gegenstände und Arbeiten in der Weise Gewähr zu leisten, daß er auf seine Kosten alle Fehler und Mängel unverzüglich behebt, die in Folge unzweckmäßiger und unrichtiger Konstruktion, Verwendung ungeeigneten Materials oder mangelhafter Bearbeitung während der zwei dem Tage der Übernahme folgenden Jahre auftreten. Ausgenommen hiervon sind solche Schäden, von weichen der Unternehmer nachzuweisen vermag, daß sie durch naturgemäße Betriebsabnutzung / vorschriftswidrige Behandlung oder höhere Gewalt entstanden sind.
2. Der Unternehmer hat ferner die Einhaltung der in den besonderen Bedingungen geforderten bzw. von ihm selbst angegebenen Leistungszahlen zu garantieren, wobei eine Abweichung von 2 % zugelassen wird. Wenn diese Grenze überschritten wird, hat die Stadt Worms das Recht, für jedes fehlende Prozent an den für jede Lieferung vereinbarten Preisen einen Abzug von 2 % zu machen.
Überschreitungen unter einhalb Prozent kommen nicht in Ansatz, solche von einhalb Prozent und darüber werden als voll gerechnet
3. Dampfdynamos, die bei normaler Belastung von 180 Kilowatt für die Kilowattstunde mehr als 13,5 kg an trockenem, gesättigtem Dampf gebrauchen; Dampfkessel, die bei normaler Beanspruchung einen Wirkungsgrad von unter 63% aufweisen; Leitungsteile, deren Leitungsvermögen um 5 % geringer ist, als das vorgeschriebene ist; Akkumulatoren, deren Wirkungsgrad in Wattstunden unter 70 % ist, können von der Übernahme ausgeschlossen werden.
Die Stadt Worms ist in diesem Falle jedoch auch berechtigt, den Unternehmer anzuhalten, auf seine Kosten diejenigen Umänderungen bzw. Auswechselungen einzelner Teile der maschinellen oder elektrischen Einrichtungen vorzunehmen, die geeignet sind, den Wirkungsgrad der letzteren zu verbessern. Dasselbe Recht steht der Stadt Worms zu bezüglich solcher Instrumente und Apparate, welche den an sie zu stellenden Forderungen nicht voll und ganz entsprechen.
4. Der Unternehmer soll sich verpflichten, die gesamten ihm übertragenen Arbeiten und Lieferungen 12 Monate nach erfolgter Auftragserteilung für den Probebetrieb und die sich daran anschließende Übernahme bereit zu stellen. Bis zur Übernahme der Anlage trägt die Gefahr derselben einzig und allein der Unternehmer. Er hat keinerlei Anspruch auf Entschädigung durch die Stadt Worms, wenn die Anlage vor der Übernahme durch höhere Gewalt beschädigt oder zerstört wird, oder wenn dies durch Verschulden Dritter geschieht, in letzterem Falle namentlich auch keinen Ansprach auf Verlängerung der Lieferfrist. Sollte sich die Fertigstellung der von der Stadt Worms eventuell übernommenen Bauarbeiten verzögern, so wird der Termin für Vollendung der von dem Unternehmer auszuführenden Arbeiten und Lieferungen und die Verpflichtung zur Zahlung der Verzugsstrafe um die Dauer jener Verzögerung hinausgerückt. Für jeden Tag der Verspätung der gegebenen Termine verfällt der Unternehmer in eine Verzugsstrafe von 500 Mark. Nur dann bleibt diese Verzugsstrafe außer Ansatz, wenn und so lange Krieg, Aufruhr, Arbeitseinstellung, höhere Gewalt oder Verspätung der eventuell behördlicherseits zu erteilenden Bauerlaubnis die Verzögerung nachweisbar verursacht haben. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Vertragsverpflichtung während der Erbauung und Garantiezeit muß der Unternehmer unter den üblichen Bedingungen 10 % des Vertragswertes bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei Worms hinterlegen.
5. Die Übernahme des Elektrizitätswerks von dem Unternehmer erfolgt erst, wenn es nach Ablauf eines Probebetriebes von vier Wochen das ganze, in den anliegenden Plänen vorgesehene Versorgungsgebiet während zwei darauffolgenden Wochen zur Zufriedenheit der Stadt Worms mit elektrischer Energie versehen hat und die dabei vorgenommenen Prüfungen und Versuche ergeben haben, daß das Elektrizitätswerk hinsichtlich Ausführung und Leistung vollkommen den Vertragsbestimmungen entspricht. Die Kosten des Probebetriebes trägt die Stadt Worms, wenn es dem Unternehmer gelungen ist, unter Einhaltung der obigen Fristen die vorstehenden Forderungen der Stadt Worms zu erfüllen. Gelingt es dem Unternehmer nicht, die regelmäßige Stromlieferung während des oben erwähnten Betriebes von 6 Wochen zu bewirken, so fallen ihm die Kosten desselben endgültig allein zur Last und er hat den Betrieb auf seine Kosten und Gefahr so lange fortzusetzen, bis er die Abnahme der Anlage vertragsmäßig fordern kann oder bis die Stadt Worms auf eine Fortsetzung verzichtet. Der Unternehmer haftet für alle Schäden, die während dieses Probebetriebes an den Verbrauchsstellen des elektrischen Stromes oder anderswo in Folge von Mängeln der von ihm ausgeführten Anlagen oder seines Betriebes entstehen sollten.
6. Der Unternehmer haftet für die Folgen aller Ansprüche, die gegen die Stadt Worms wegen Verletzung von Patentrechten, Musterschutz etc. erhoben werden sollten.
7. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Teile ist Worms.
8. Auf die nachweisbar gelieferten und ordnungsgemäß an Ort und Stelle befindlichen Teile der Anlage werden dem Unternehmer auf dessen Wunsch Abschlagszahlungen von nicht weniger als 20.000,00 Mark bis zu 80 % des Wertes der erfolgten Lieferungen geleistet
Die verbleibenden 20 % werden nach erfolgter, ordnungsmäßiger Abnahme der gesamten Anlage und nach erfolgter Rechnungslegung und deren Prüfung ausbezahlt.
9. Die Stadt Worms behält sich die freie Wahl unter den Angeboten vor und verpflichtet sich nicht, eines davon anzunehmen.
Besondere Bedingungen.
Die Stadt Worms beabsichtigt, für das aus dem anliegenden Stadtplan ersichtliche Stadtgebiet ein städtisches Elektrizitätswerk zu errichten, das elektrischen Strom an Behörden und Private für Beleuchtung und Kraftübertragungszwecke etc. abgeben soll.
Es soll vorerst eine Anlage für ca. 500 Kilowatt Leistung zur Ausführung kommen; diese Stammanlage ist so zu projektieren und einzurichten, daß ohne bauliche Veränderungen noch zwei Dampfdynamos für je 350 Kilowatt Leistung mit den erforderlichen Dampfkesseln und Nebenapparaten zur Aufstellung gelangen können und die Leistungsfähigkeit der Akkumulatoren für Lichtzwecke verdoppelt werden und die fernere Erweiterung ohne Beeinträchtigung ihrer Einheitlichkeit erfolgen kann. Das Grundstück, auf dem das Elektrizitätswerk errichtet werden soll, ist in dem beiliegenden Stadtplan und einem Spezialplan näher bezeichnet und umfaßt eine Fläche von ca. 14.000 qm. Es hat Bahngleisanschluß.

System der Zentralanlage.
Die Anlage soll nach dem Gleichstrom-Dreileitersystem mit blankem Mittelleiter für 2 x 220 Volt Gebrauchsspannung eingerichtet werden.

Gebäude.
Die Gebäude müssen massiv und nach den hiesigen Bauvorschriften errichtet und mit Blitzableiteranlagen versehen werden. Maschinen-, Kessel- und Akkumulatorenhaus sind reichlich zu bemessen, die beiden ersteren Räume sollen eine lichte Breite von mindestens 15 m haben; in letzteren ist auch Raum für eine größere Akkumulatoren-Pufferbatterie für Straßenbahnbetrieb vorzusehen. Insbesondere ist zu beachten, daß auch die erforderlichen Räume für Werkstätten, Magazine, Werkmeister, Maschinisten und Heizer, Büros, Laboratorien und Badeeinrichtungen vorhanden sind. Sämtliche Gebäude sind, so weit angängig, hoch zu unterkellern.
Bei dem Kesselhause ist ein geschützter Raum für die Pumpen und für eine evtl. Kesselspeisewasserreinigung vorzusehen. Die Anordnung der Räume für Kessel, Dampfdynamos und Akkumulatoren dürfte zweckmäßig in der bekannten Weise geschehen, daß rechts und links vom Maschinenhause das Kessel- und Akkumulatorenhaus zu liegen kommen. Eine besondere Veranschlagung der Baulichkeiten ist erwünscht, da die Stadtverwaltung dieselben eventuell selbst ausführen wird.

Schornstein
Der Schornstein ist ca. 50 m hoch und mit einer oberen lichten Weite von 2 m zu errichten.

Dampfkesselanlage und Rohrleitungen.
Es sind 3 Stück Dampfkessel von je 180 bis 200 qm wasserberührter Heizfläche erforderlich. Es werden Wasserröhrenkessel mit großen Oberkesseln gewünscht. Jeder Kessel soll mit einem Dampftrockener bzw. Überhitzer versehen sein und deren Anordnung muß derartig sein, daß der Übergang zum Betriebe mit gesättigtem Dampf und umgekehrt möglich ist. Die Dampfkessel sind für 10 Atmosphären Betriebsdruck und für eine Überhitzung des Dampfes von ca. 300° Celsius zu konstruieren und müssen den Hamburger bezw. Würzburger Normen entsprechen. Die Dampfkessel sollen bei normaler Beanspruchung, d. h. bei einer Dampferzeugung pro qm und Stunde von 15 kg einen Wirkungsgrad von nicht unter 70 % aufweisen, bei Verwendung von Kohlen mit ca. 7500 Kalorien. Die Speisewasservorwärmung soll durch abziehende Rauchgase bewerkstelligt werden, und ist auch bei dieser Anlage auf eventl. Vergrößerung Rücksicht zu nehmen. Für den Fuchs ist ein regulierbarer Schieber zu berücksichtigen. Zur Speisung der Dampfkessel sind zwei sparsam arbeitende Dampfpumpen von je 15 cbm stündlicher Leistung zu liefern und mit diesen ein zuverlässig arbeitender Wassermesser. Das Kesselspeisewasser kann der städtischen Wasserleitung entnommen werden. Es ist nur bestes Material für die Kessel zu verwenden und auf eine solide und saubere Arbeit die größte Sorgfalt zu verlegen. Die Armatur soll bester Qualität und Form sein. Die Feuerung soll derartig eingerichtet sein, daß die Verbrennung der Kohlen möglichst rauchlos geschieht. Die Bedienung aller Dampf- und Speiseventile soll tunlichst vom Heizerstande bzw. vom Fußboden des Kesselhauses aus geschehen können. - Mit den Kesseln ist zu liefern:
Eine Einrichtung zur Aschenabfuhr, bestehend aus einer genügenden Anzahl Aschenwagen, Gleisen und zwei Drehscheiben;
die gesamte Rohrleitung für den Dampf an den Kesseln bis zu den Dampfdynamos und den Dampfpumpen, sowie von den Kesselspeisepumpen bis zu den Kesseln mit allen erforderlichen Ventilen, Expansionsstücken, Aufhängevorrichtungen und Entwässerungseinrichtungen, die das Kondensationswasser den Kesseln bzw. dem Speisewasserbehälter wieder zuführen. Es muß bei der anzuwendenden Überhitzung des Dampfes besonderer Wert auf eine durchaus solide und wirksame Isolierung der Dampfleitungen gelegt werden; dieselbe ist derartig herzustellen, daß der Dampf zwischen Kessel und Maschine bei normaler Belastung derselben höchstens einen Temperaturverlust von 1 1/2 Celsius für den Meter Dampfrohrleitung aufweist. Die Dampfleitungen zwischen Kessel und Dampfdynamos sind doppelt herzustellen und ist bei der Dimensionierung und Anordnung derselben auf die oben erwähnte spätere Vergrößerung der Maschinenanlage Rücksicht zu nehmen. Sämtliche Rohrleitungen im Maschinenhause sind unter Flur in übersichtlicher und leicht bedienbarer Weise zu montieren. Die Rohre sind mit 20 Atmosphären zu prüfen.
Die Preise sind aufzustellen und zu trennen für:
1. Lieferung und betriebsfertige Aufstellung der Dampfkessel mit allen Armaturteilen, allen zur Einmauerung nötigen Eisenteilen und den zur bequemen Bedienung erforderlichen Treppen und Galerien.
2. Lieferung und betriebsfertige Aufstellung des Speisewasservorwärmers.
3. Lieferung und betriebsfertige Aufstellung der Speisepumpe.
4. Lieferung und betriebsfertige Montierung der kompletten Rohrleitung zwischen den Dampfkesseln und Dampfmaschinen und Speisezungen bzw. Speisepumpen und Speisewasserbehälter.
5. Lieferung und betriebsfertige Aufstellung der kompletten Aschenabfuhreinrichtung.

Laufkran.
Für das Maschinenbaus ist ein Laufkran zu offerieren, der mit Sicherheit 10000 kg heben und transportieren kann. Er soll von Hand leicht bedient werden können. Der Preis ist für den betriebsfertig montierten Laufkran nebst Laufbahn anzugeben.

Dampfmaschinen.
Es sind zwei stehende Compound-Dampfmaschinen mit abstellbarer Kondensation zu offerieren. Sie sollen bei 120 bis höchstens 140 Umdrehungen in der Minute und einer Admissionsspannung von 9 Atmosphären je 250 bis 300 effektive Pferdekräfte leisten und auch für elektrischen Straßenbahnbetrieb verwendbar sein. Dementsprechend sind die Maschinen zu bauen und mit solchen Schwungmassen zu versehen, daß ihr Ungleichförmigkeitsgrad innerhalb einer Umdrehung bei jeder Belastung und ohne Rücksicht auf die rotierenden Massen der Dynamos höchstens 1 : 300 ist; dieser ist zu garantieren. Auch ist der Verbrauch an trockenem, gesättigten Dampf bzw. an der Maschine bis auf 250 °Celsius erhitzten Dampf für verschiedene Leistungen anzugeben und zu garantieren, sowie der Wirkungsgrad bei normaler Leistung von ca. 275 PS. Die Durchmesser der Hoch- und Niederdruckzylinder, sowie der Hub der Maschinen sind mitzuteilen. Die Regulatoren müssen in jeder Beziehung solid gebaut und in ihrer Wirkungsweise zuverlässig sein. Die Maschinen sind für den Betrieb mit überhitztem Dampf zu konstruieren. Sämtliche Stopfbüchsen sind mit Metalldichtungen zu liefern. Wo irgend möglich soll Ringschmierung angewendet werden, im übrigen ist die Schmierung möglichst zu zentralisieren und so anzuordnen, daß ein ununterbrochener Betrieb gesichert ist. Die Luftpumpen für die Kondensation sind unterhalb des Fußbodens im Fundament aufzustellen. Das Kondensationswasser soll einem vom Rhein nach dem Wasserwerk führenden Kanal, welcher dicht an dem für das Elektrizitätswerk in Aussicht genommenen Grundstück vorbeiführt und 7,5 m tief unter dem Straßenpflaster liegt, entnommen werden. Bei der Projektierung der Kondensationswasserzuführungsanlage ist auf den Anschluß der später auszuführenden Erweiterung der Maschinenanlage Rücksicht zu nehmen und auch zu beachten, daß die Saughöhe für das Einspritzwasser die zulässige Grenze nicht überschreitet. Die eventuelle Hilfseinspritzung kann mit Anschluß an die städtische Wasserleitung erfolgen. Daß die Maschinen allen berechtigten Ansprüchen bezüglich zweckmäßiger, solider und schöner Ausführung, geschickter Anordnung aller Schmiervorrichtungen und Kondenswasserableitungsröhren und Apparate etc. entsprechen müssen und mit allen zur bequemen Bedienung erforderlichen Treppen und Schutzgeländern usw. ausgerüstet und versehen sein sollen, wollen wir noch besonders bemerken. Es sollen nur die vorzüglichsten Maschinen offeriert werden.

Dynamomaschinen.
Die Dynamomaschinen sollen direkt mit den Dampfmaschinen gekuppelt werden. Die Preise sind anzugeben für Lieferung und betriebsfertige Aufstellung und zwar gesondert:
1) für die kompletten Dampfmaschinen mit Kondensation;
2) für Rohrleitung mit Zubehör für den Kondensationswasserzufluß und -abfluß.
Die Dynamomaschinen müssen der Maximalleistung der Dampfmaschinen entsprechen und einen hohen, zu garantierenden Wirkungsgrad besitzen. Die Konstruktion der Dynamomaschinen soll solid und in allen Teilen bequem zugängig sein. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß sie später auch Strom mit 550 Volt für Straßenbahnzwecke liefern sollen. Die Dynamomaschinen müssen im Dauerbetrieb mit ihrer maximalen Leistung beansprucht werden können. Ähnliche Voraussetzungen gelten auch bei event. Verwendung von Ausgleichs- und Zusatz-Dynamomaschinen.

Akkumulatoren.
Es ist eine Akkumulatorenbatterie von circa 290 Elementen mit einer Kapazität von circa 750 Amperestunden bei dreistündiger Entladung mit 250 Ampere erforderlich. ln der Offerte sind die Fabrikanten der Akkumulatoren zu erwähnen, ferner ist darin die Konstruction der Plus- und Minuspiatten, die Dimension und das Gewicht derselben und die Anzahl der in jeder Zelle zur Verwendung kommenden Platten anzugeben. Angaben über gewährleistete Garantien sind ebenfalls erwünscht

Schaltanlage.
Die Schaltanlage ist derartig zu bemessen bzw. so einzurichten, daß die Apparate etc. der für die Erweiterung in Aussicht genommenen Maschinen ohne Beeinträchtigung der Erstanlage und in Harmonie mit derselben montiert werden können; ferner sind die Schaltapparate für die Dynamomaschinen derartig einzurichten und anzuordnen, daß die Dynamomaschinen unabhängig vom Lichtbetrieb für Straßenbahnbetrieb benutzt werden können. Es sind nur Präzisionsinstrumente zu verwenden. Es sind Einrichtungen zu treffen, welche gestatten, zu jeder Zeit die Stromstärke in den Hauptkabeln und die Spannung am Ende derselben festzustellen. Zur Kontrolle der Stromerzeugung und -Abgabe sind Maschinen und Akkumulatoren mit Elektrizitätsmessern zu versehen, ebenso soll der gesammte in das Kabelnetz gesandte Strom durch Elektrizitätsmesser bestimmt und an zwei Hauptampere messern abgelesen werden können. Sämtliche Verbindungsleitungen sollen bei normaler Beanspruchung nur mit 1 Ampère pro 1 qmm Kupferquerschnitt beansprucht sein. Eine Skizze über die Schalttafelordnung und Ausführung und ein genaues Schaltungsschema ist mit der Offerte zu übergeben.

Leitungsnetz.
Das Leitungsnetz soll unterirdisch verlegt werden und ist nach dem hier beigegebenen Konsumplan zu berechnen. Die roten Zahlen gelten für Lichtstrom und die blauen Zahlen für Kraftstrom, ausgedrückt in Kilowatt. In den Speiseleitungen sind Verluste bis 2 x 40 Volt und in den Verteilungsleitungen bis 2 x 3 Volt bei maximaler Belastung zulässig. Es wird gewünscht, die Kosten der Speiseleitungen auch anzugeben, wenn die Verluste in denselben mit 2 x 20 Volt und 2 x 30 Volt angenommen werden. Geringere Kupferquerschnitte wie 25 qmm sollen in den Außenleitern nicht verwendet werden. Es sind einfache mit Eisen oder Stahlband armierte Bleikabel mit doppeltem oder dementsprechendem einfachen Bleimantel zu verwenden; sie sollen so konstruiert sein, daß sie mit einer Betriebsspannung bis 20.00 Volt benutzbar sind. Mit der Offerte sind Muster oder maßstäbliche Querschnittszeichnungen von den offerierten Kabeln vorzulegen. Der Mittelleiter wird als blankes Kupferseil oder Kupferdraht in die Erde gelegt An sämtlichen Kabelverzweigungspunkten sind leicht bedienbare Kabelkästen mit Luftisolation und Sicherung für jede Abzweigung vorzusehen. Von den Kabelgarniturteilen sind auch Zeichnungen vorzulegen. Die Abzweigung in die Häuser geschieht in Muffen. Die Kosten der Hausanschlüsse sind anzugeben, ebenso die Art der Sicherung der Kabelenden in den Häusern.
Mit dem Angebot sind zu übergeben:
a) Angabe über die garantierte Leistungsfähigkeit des verwendeten Kupfers.
b) Angaben über die garantierte Isolationsfähigkeit der Kabelleitungen und zwar einschließlich aller Verbindungsteile und der Hausanschlüsse.
c) Tabelle über den Spannungsabfall und die Stromdichte in den einzelnen Haupt- und Verteilungskabeln.
d) Ein genauer Verlegungsplan mit eingeschriebenen Kupferquerschnitten für isoieirte und blanke Kabel bzw. Leitungen und Angabe der Kabelverteilungskästen. Die Erdarbeiten für das Verlegen der Kabel und die Wiederherstellung der Straßen sollen seitens der Stadtverwaltung ausgeführt werden und sind daher nicht mit zu veranschlagen. Bei der Projektierung des Leitungsnetzes ist darauf Rücksicht zu nehmen, daß der Anschluß des Festspielhauses mit 50 Kilowatt bald erfolgen kann.

Laboratorium.
Für das Laboratorium sind alle Instrumente und Einrichtungen zu offerieren, die für einen großen Elektrizitätswerksbetrieb erforderlich sind.

Beleuchtung des Werks.
Es sind alle Raume des Elektrizitätswerks in genügender und zweckmäßiger Weise zu beleuchten und soll der Stromverbrauch durch Elektrizitätsmesser festgestellt werden.

Allgemeines.
Die Offerten sollen für betriebsfähige Anlagen gestellt sein. In den Offerten sollen die einzelnen Teile der Anlage und die Preise derselben aufgeführt sein. Es sind Zeichnungen von den projektierten Gebäuden, Dampfkesseln, Dampf- und Dynamomaschinen und sonstigen wesentlichen Teilen vorzulegen und zwar in einem Maßstab und einer Ausstattung, daß eine genaue Beurteilung danach möglich ist. In den Offerten sind die Lieferanten und Fabrikanten von denjenigen Gegenständen anzugeben, welche der Offerent nicht selbst fabriziert
Außerdem sind in dem Anerbieten anzugeben:
a) Der Zeitpunkt bis zu welchem der Unternehmer sich an sein Anerbieten gebunden erachtet
b) Die Zeit, innerhalb welcher er, vom Tage des Vertragsabschlusses ab gerechnet die Anlage betriebsfertig herzustellen sich erbietet
c) Die Preise, zu welchen der Unternehmer die Lieferung von Elektrizitätsmessern, und
d) zu welchen Preisen er die Ausführung von Hausanschlüssen und Hausinstallationen übernimmt
Die Abgabe der Offerten soll bis zum ... erfolgen.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 59]


ZEIT1899
THEMAStellungnahme Prof. Kittler
TEXTÄußerung des Hrn. Geheimerats Prof. Dr. Kittler über die Ausschreibung.
An die
Großherzogliche Bürgermeisterei Worms.
Ihren Wünschen vom 23. Oktober entsprechend habe ich das von Herrn Direktor Meyer-Darmstadt der Stadt Worms erstattete Gutachten und die Bedingungen für die Einholung von Offerten geprüft und beehre ich mich Ihnen nachstehend meine Ansicht zur geneigten Kenntnisnahme zu unterbreiten.

A. Submissionsbedingungen.

1. Wahl des Stromverteilungssystems.
Mit dem vorgeschlagenen System erkläre ich mich einverstanden.
2. Allgemeiner Charakter des Submissionsprogrammes.
Bei Einholung von Offerten pflege ich die technischen Bedingungen so genau zu präzisieren, daß die darauf eingehenden Offerten ohne weiteres vergleichbar sind. Es erleichtert dieses Verfahren die Prüfung der Projekte und die Wahl des Unternehmers ungemein. Ferner füge ich auch dem Submissionsprogramm gleich die allgemeinen Bedingungen bei, welche die Grundlage für den später abzuschließenden Vertrag bilden. Die einzelnen in Betracht kommenden Firmen sind dann von vornherein darüber unterrichtet, welcher Maßstab bei der Beurteilung der Lieferungen angelegt wird. Herr Direktor Meyer vertritt offenbar einen anderen Standpunkt Er läßt den konkurrierenden Firmen größeren Spielraum, was ja auch Vieles für sich hat. Nur müssen Sie unter diesen Umständen darauf gefaßt sein, daß die eingehenden Projekte sich nicht unerheblich in ihren Endsummen von einander unterscheiden werden, und daß in Folge dessen die Beurteilung derselben nicht so einfach ist, als bei vorheriger genauer Präzisierung der gestellten Anforderungen. Auch der Vertragsabschluß dürfte sich nicht so glatt vollziehen, wenn dem Unternehmer erst nachträglich die allgemeinen Bedingungen bekannt werden. Vorstehende Äußerungen sollen nicht den Zweck haben, Sie zu einem anderen Submissionsverfahren zu veranlassen, als es von Herrn Direktor Meyer vorgeschlagen wird. Ich hielt es nur für meine Pflicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, wie sich die weitere geschäftliche Behandlung der Angelegenheit abwickeln wird, wenn das Submissionsprogramm in der gewählten Form an die verschiedenen Firmen hinausgeht.
3. Dampfmaschinen.
Ich ziehe im allgemeinen liegende Dampfmaschinen den stehenden vor. Letztere kommen für mich nur in Betracht, wenn die Baustelle knapp ist, oder wenn es sich um sehr große Aggregate handelt Da Sie nun genügend Gelände zur Verfügung haben, würde ich im Submissionsprogramm wenigstens die Wahl zwischen liegenden und stehenden Maschinen offen lassen. Keinesfalls würde ich aber die Umdrehungszahl größer als 120 bemessen. Der geforderte Ungleichförmigkeitsgrad von 1/300 ist außerordentlich gering und führt zu sehr bedeutenden Schwungmaßen. Nur bei Wechsel- oder Drehstrom-Anlagen pflegt man eine derartige Forderung zu stellen. Wo aber Akkumulatoren in ausreichendem. Maße zur Verfügung stehen, kann man unbedenklich den Gleichförmigkeitsgrad auf 1/250 ermäßigen. Vielleicht wäre es zweckmäßig, die Leistung der Dampfmaschinen gleich von vornherein etwas größer zu wählen, und zwar in der Art, daß die Maschinen bei günstigster Füllung, d.h. normal, 300 eff. PS. leisten. Man hat bei Anlage derartiger Werke bis jetzt meist den Fehler gemacht, daß man die Maschineneinheiten zu knapp bemessen hat.
4. Akkumulatoren.
Ich empfehle Ihnen, auch hier etwas weiter zu gehen, als es Herr Direktor Meyer vorschlägt. In der Regel pflege ich die Größe der Batterie so zu wählen, daß diese im Stande ist, beim plötzlichen Versagen eines Maschinenaggregats die normale Leistung desselben auf drei Stunden zu übernehmen. Würde nun die von Herrn Meyer gewählte Maschinentype bleiben, so käme meines Erachtens eine Batterie von 900 Ampèrestunden Kapazität bei dreistündiger Entladung in Frage. Wird die Normalleistung der Dampfmaschinen auf 300 PS. erhöht, so müßte die Batterie bei gleicher Entladezahl eine Kapazität von ca. 1050 - 1100 Ampèrestunden besitzen.
5. Leitungsnetz.
Mit dem in den Verteilungsleitungen angenommenen Verlust von 2 x 3 Volt (ca. 1,5 % der Verbrauchsspannung) erkläre ich mich einverstanden. Hingegen scheint mir der in den Speiseleitungen vorgeschriebene Maximalverlust von 2 x 40 Volt zu hoch. Bei einer Anfangsspannung von ca. 500 Volt in der Zentrale und dem Umfang des Leitungsnetzes für die Stadt Worms kann man unbedenklich den Verlust auf 10 % der Anfangsspannung, d. i. auf 50 Volt = 2 x 25 Volt ermäßigen, ohne zu große Querschnitte zu erhalten. Die in Vorschlag gebrachte höhere Spannung besitzt ja gerade den Vorzug, daß man die Verluste im Leitungsnetz viel mehr beschränken kann als bei einer Dreileiter-Anlage mit 2 x 110 Volt. Um nun die Anfangsspannung, deren Höhe durch den gleichzeitigen Betrieb von elektrischen Straßenbahnen gegeben ist mit der Verbrauchsspannung und den Spannungsverlusten in Einklang zu bringen, könnte ja die in Vorschlag gebrachte Verbrauchsspannung von 2 x 220 Volt etwas erhöht werden, z.B. auf 2 x 225 oder 2 x 230 Volt. Die Glühlampen werden sogar noch bei einer Spannung von 240 Volt die gleichen Eigenschaften besitzen wie solche von 220 Volt.
6. Allgemeines.
Der Bewerber müßte angehalten werden, in seinem Angebot anzugeben, weiche Firmen er für die Ausführung der Dampfmaschinen, Rohrleitungen, Kessel und sonstige Gegenstände in Aussicht nimmt, die er nicht selbst fabriziert Auch wären den Angeboten entweder Muster der offerierten Leitungskabel oder wenigstens maßstäbliche Querschnitts-Zeichnungen derselben beizulegen. Endlich müßte angefragt werden, innerhalb welcher Zeit die Abgabe der Offerte erfolgt und ob die Aufstellung eines Projektes mit Kosten für die Stadt Worms verknüpft ist

B. Gutachten.
Mit den im Gutachten des Herrn Direktor Meyer gegebenen Darlegungen erkläre ich mich im großen und ganzen einverstanden. Abweichende Anschauungen habe ich nur in folgenden Punkten:
1. Die auf Seite 9 des gedruckten Gutachtens im vorletzten Absatz aufgestellte Behauptung, daß man bei einer Gleichstrom-Dreileiter-Anlage mit 2 x 220 Volt nur den vierten Teil des Leitungskupfers wie bei einer Dreileiter-Anlage mit 2 x 110 Volt Verbrauchsspannung brauche, läßt sich in dieser Allgemeinheit nicht aufrecht erhalten, sobald man, wie Herr Meyer (und zwar mit Recht) bestimmte Mindest-Querschnitte für die Verteilungsleitungen vorschreibt
2. Es wäre vielleicht zweckmäßig gewesen, im Gutachten darauf aufmerksam zu machen, daß die vorgeschlagene Verbrauchsspannung von 2 x 220 Volt die Kosten der Hausinstallationen etwas verteuert, da die Leitungs- und Installationsmaterialien höheren Anforderungen genügen müssen, als bei einer Verbrauchsspannung von 2 x 110 Volt
3. Den von Herrn Meyer in Vorschlag gebrachten Stromverkaufspreis finde ich entschieden zu hoch. So lange man nicht mit der Konkurrenz des Auer’schen Gasglühlichtes zu rechnen hatte, mag ein Preis von 70 bis 80 Pfg. pro Kilowattstunden in Städten, welche gleichzeitig Gaswerke in eigener Regie betreiben, gerechtfertigt gewesen sein. Unter den heutigen Verhältnissen würde ich aber den Strompreis für Lichtzwecke im vorliegenden Falle auf 60 Pfg. pro Kilowattstunde und den Kraftstrom zu 20 Pfg. pro Kilowattstunde abgeben. Nur unter diesen Voraussetzungen wird sich gleich von Anfang an eine größere Zahl Abnehmer elektrischer Energie finden.
Wenn hierdurch auch die in der Betriebskosten-Berechnung angegebenen Einnahmen eine Verminderung erfahren, so dürfte dieser Ausfall dadurch ausgeglichen werden, daß meines Erachtens sich die Herstellungskosten einer nutzbar abgegebenen Kilowattstunde ohne Berücksichtigung der Verzinsung und Abschreibung niedriger stellen werden als 20 Pfg.
Es war mir leider nicht möglich, meinen Bericht früher fertig zu stellen, wie ich es Ihrem Herrn Bürgermeister mündlich zugesichert habe. Ich bin zur Zeit, als dem Anfang des Semesters, durch amtliche Verpflichtungen derartig in Anspruch genommen, daß mir fast keine freie Stunde für private Tätigkeit zur Verfügung steht.
Indem ich Ihnen die mir übersandten zwei Stadtpläne hiermit wieder zurückgebe, zeichne
Hochachtungsvollst Dr. Kittler,
Großherzoglich Hessischer Geheimerat und Professor
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 73]


ZEIT1900
THEMAGutachten Prof. Kittler zur Vergabe
TEXTGutachten des Herrn Geheimerats Professor Dr. Kittler über die Vergebung.
I. Kritik der Offerten.
Auf das Ausschreiben der Großherzoglichen Bürgermeisterei sind von folgenden Finnen Angebote eingelaufen:
1. Allgemeine Elektrizitätsgesellschaft Berlin,
2 Brown, Boveri & Co., Frankfurt a. M.,
3. Gesellschaft für elektrische Industrie, Karlsruhe,
4. E.A.G. Helios, Ehrenfeld-Köln,
5. E.A.G. vorm. W. Lahmeyer & Co., Frankfurt a. M.,
6. E.A.G. vorm. Schuckert & Co., Nürnberg,
7. Siemens & Halske, A.-G., Charlottenburg,
8. Union, Elektrizitätsgesellschaft, Berlin.
Die aus den Offerten sich ergebenden Anlagekosten gehen sehr weit auseinander. Dies gilt namentlich hinsichtlich des elektrischen Teils der Anlage, da das von Herrn Direktor Meyer aufgestellte Submissionsprogramm nach dieser Richtung hin ziemliche Freiheit ließ.
Die Kosten des elektrischen Teils sind in Tabelle 1 übersichtlich zusammengestellt Die Angebote bewegen sich in den Grenzen von 289.000 Mk. (AEG) bis 431.000 Mk. (Helios), stehen also im Verhältnis 2: 3. Die größten Unterschiede liegen im Kabelnetz; während die AEG. hierfür 174.000 Mk. ansetzt, stellt sich das Angebot der Firma Helios auf 288.000 Mk. Wesentliche Unterschiede finden sich ferner bei folgenden Positionen :
Hauptdynamos: Mk. 35.000 bis Mk. 50.000
Zusatzdynamos: Mk. 7.400 bis Mk. 12 000
Schaltanlage und Verbindungsleitungen: Mk. 41.000 bis Mk. 23.000
Bauleitung des Unternehmers: Mk. 7.300 bis Mk. 21.000
Hinsichtlich der Akkumulatoren sind die Preisunterschiede gering. Hingegen ergeben sich bezüglich der Kraftanlage wieder größere Differenzen, da es den elektrotechnischen Firmen freigestellt war, verschiedene Lieferanten für Dampfmaschinen, Kessel und Rohrleitungen zur Abgabe von Spezial-Offerten heranzuziehen. Die bedeutenden Differenzen im elektrischen Teil sind, wie wir im einzelnen nachweisen werden, hauptsächlich durch verschieden hohe Leistungen bedingt Doch macht sich auch, wie in der Regel in denjenigen Fällen, in welchen das Submissions-Programm nach der einen oder anderen Seite freien Spielraum läßt, bei manchen Firmen das Bestreben bemerkbar, durch Außerachtlassung von unbedingt erforderlichen Einrichtungen oder knapper Bemessung einzelner Teile der Anlage eine möglichst niedrige Endsumme zu erzielen. Es lag hiernach vor allem die Aufgabe vor, die Kostenanschläge zu zergliedern, die einzelnen Positionen in übersichtlicher Form zusammenzustellen und gegeneinander abzuwägen, um auf diese Weise einen klaren Überblick über die Wertigkeit der einzelnen Offerten zu gewinnen.
Die Ergebnisse unserer diesbezüglichen Untersuchungen sind in einer Reihe von Tabellen zusammengestellt, sowie in einem Diagramm, Zeichnung Nrr. IV, in welchem die Kabeleinheitspreise graphisch veranschaulicht sind. Ferner verweisen wir auf eine größere Anzahl von Tabellen, welche Herr Direktor Meyer seinem Gutachten beigegeben hat
Was zunächst Tabelle 1 anlangt, Zusammenstellung der Anlagekosten des elektrischen Teils auf Grund der Angebote, so sind besonders folgende Punkte in die Augen springend:
1. Hauptdynamos. Die Einzelleistungen der Dynamos liegen zwischen 200 und 230 Kilowatt, während die Umdrehungszahlen zwischen 120 und 140 schwanken.
2. Motorzusatzdynamos. Während die Firma Helios die Gesamtleistung der zum Laden der Batterie verwendeten Zusatzdynamos mit 26 Kilowatt bemißt, hat die Firma Schuckert Maschinen mit einer Gesamtleistung von 50 Kilowatt veranschlagt.
3. Akkumulatoren-Batterie. Die Zahl der Zellen liegt je nach Wahl des Spannungsverlustes in den Speiseleitungen zwischen 272 und 290. Die Leistungen der verschiedenen Batterien stimmen ziemlich gut überein und bewegen sich in Grenzen von 729 bis 756 Amperestunden bei dreistündiger Entladezeit.
4. Schaltanlage. Hier sind die Differenzen wiederum sehr beträchtlich und begründet durch die Zahl, Art und Anordnung der zur Kontrolle und Regulierung dienenden Apparate.
5. Verbindungsleitungen zwischen Dynamos, Schalttafel und Akkumulatoren. Die Unterschiede im Kupfergewicht der Zellenschalterleitungen sind sehr bedeutend; das Gewicht derselben schwankt zwischen 645 und 1300 kg.
6. Beleuchtung der Zentrale. Während sich die Firma Lahmeyer mit 4 Bogenlampen und 30 Glühlampen begnügt, veranschlagt die Union 8 Bogenlampen und 120 Glühlampen.
7. Leitungsnetz. Bei einem Verlust von 2 x 30 Volt in den Speiseleitungen unterscheiden sich die Angebote hinsichtlich des Kupfergewichts um 25.000 kg. Das kleinste Kupfergewicht hat die AEG. (33.300 kg), dann folgt Siemens und Halske mit 42.000 kg, die Gesellschaft für elektrische Industrie mit 44.000 kg, Brown, Boveri mit 51.500 kg, während die vier übrigen Angebote Kupfergewichte von 56.000 bis 58.000 kg aufweisen.
Auch in der Anzahl der Kabelkästen und Abzweigmuffen sind enorme Unterschiede zu verzeichnen. So veranschlagt die Gesellschaft für elektrische Industrie nur 18 Kabelkästen und 198 Muffen, während die AEG. 86 Kabelkästen ohne Abzweigmuffen in Vorschlag bringt
Die Einzelheiten hinsichtlich der Bestandteile des Kabelnetzes sind aus Tabelle 4 ersichtlich, und zwar was die Kupfergewichte, die Garniturteile und die Anlagekosten auf Grund der Angebote der verschiedenen Finnen anlangt
8. Bauleitung, Unvorhergesehenes und dergl. Die niedrigsten diesbezüglichen Forderungen stellen Brown, Boveri und Schuckert (7.000 bis 9.000 Mk), während Helios, Siemens und Union Beträge von 20.000 bis 21.000 Mk. ansetzen.
Bei dieser Sachlage entstand die Frage, ob es möglich sei, trotz der im Einzelnen so weit auseinandergehenden Angebote ein einwandfreies Bild über die Anlagekosten zu gewinnen, welches sich bei gleicher Leistungsfähigkeit der eingegangenen Offerten ergeben müßte, oder mit anderen Worten: ob es möglich sei, denjenigen Unternehmer zu bezeichnen, welcher bei gleicher Leistung das für die Stadt günstigste Angebot gestellt hat. Wir können diese Frage bejahen, wenn wir zunächst von gewissen kleineren Vorzügen oder Nachteilen, welche in den einzelnen Parallel-Projekten nachgewiesen werden können, absehen, und sonach die Einheitspreise als Maßstab bei der Beurteilung in der angegebenen Richtung anlegen, und wenn wir ferner einige Voraussetzungen treffen, die nach der Lage der Sache durchaus zulässig erscheinen. Wir sehen von den Angeboten auf Kessel, Rohrleitungen und Dampfmaschinen vollständig ab, da die meisten Firmen diesbezügliche Parallel-Offerten verschiedener Firmen unter Festhaltung der Originalpreise zur Wahl gestellt haben und es hiernach dem Ermessen der Stadt Worms anheim steilen, das eine oder andere dieser Angebote zu wählen. Sodann legen wir unseren Berechnungen ein Normalprojekt zu Grunde, welches sich wie folgt aufbaut:
1. Zwei Dynamos, welche bei 140 Umdrehungen je 220 Kilowatt leisten;
2. zwei Motorzusatzdynamos mit einer Gesamtleistung von 50 Kilowatt;
3. eine Akkumulatoren-Batterie, bestehend aus 270 Zellen mit einer Kapazität von 750 Amperestunden bei dreistündiger Entladung;
4. Schaltanlage und Verbindungsleitungen in der erforderlichen Vollständigkeit;
5. Beleuchtung der Centrale mit 100 Glühlampen und 8 Bogenlampen;
6. Ein Leitungsnetz, dessen Hauptbestandteile aus der letzten Rubrik der Tabelle 2 wie folgt ersichtlich sind:
a. Netzleitungen, berechnet für 800 Kilowatt gleichzeitigen Stromverbrauch bei einem Verlust von 2 - 3 Volt, Kupfergewicht 17.000 kg. .
b. Speiseleitungen, berechnet für einen gleichzeitigen Verbrauch von 500 Kilowatt, bei einem Verlust von 2 x 30 Volt, Kupfergewicht 20.000 kg.
c. Mitteileiternetz, bestehend aus blanken, in die Erde gelegten Kupferleitungen, mit einem Gesamtgewicht von 9.000 kg.
Also Gesamtgewicht des Kupfers 46.000 kg. Vergl. Normalleitungsplan Zeichnung I.
d. 68 Kabelkästen, 56 Abzweigmuffen, 2 Kreuzmuffen.
Tabelle 3 enthält nun zunächst die Zusammenstellung der Kosten des Leitungsnetzes, wie sie sich unter Zugrundelegung des Normalprojektes auf Grund der von den Firmen angegebenen Einheitspreise stellen würden. Wie aus der letzten Zeile dieser Tabelle ersichtlich, sind Lahmeyer und Schuckert am billigsten (211.000 bzw. 214.000 Mk.). Dann folgen Siemens, A. E.-G., Gesellschaft für elektrische Industrie und Brown, Boveri & Co. mit nahezu gleichen Preisen (221.000 bis 226.000 Mk.), während Union mit 237 0 00 und Helios mit 250.000 Mk. verzeichnet sind. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß in diesen Endsummen die Unterschiede in der Kabelkonstruktion nicht zum Ausdruck gelangen. So hat z. B. Lahmeyer die Speiseleitungen als konzentrische Kabel veranschlagt während sämtliche übrigen Firmen getrennte Kabel für Hin- und Rückleitung wählen. Da in letzterem Falle die Kosten sich höher stellen, muß also das Angebot der Firma Lahmeyer noch eine entsprechende Veränderung erfahren. Sodann muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß verschiedene Firmen, wie Brown-Boveri, Helios und die Union das Verlegen der Leitungen zu den Obliegenheiten der Stadt Worms gerechnet haben. Um also einen Vergleich mit den Angeboten der übrigen Firmen möglich zu machen, war es notwendig, entsprechende Mittelwerte zugrunde zu legen. Was die Umrechnung der Dynamos und Zusatzaggregate auf gleiche Leistung und gleiche Umdrehungszahlen anlangt, so darf nicht unerwähnt bleiben, daß die dadurch erhaltenen Preise von denjenigen abweichen können, welche die Firmen in einem erneuten Angebot trotz Festhalten gleicher Grundpreise stellen würden. Es hat dies darin seinen Grund, daß die von den einzelnen Firmen fabrizierten Normaltypen der verlangten Leistung und Umdrehungszahl mehr oder weniger sich anpassen.

Ohne alle Schwierigkeiten läßt sich die Umrechnung der Akkumulatorenbatterie auf gleiche Zellenzahl und gleiche Leistung bewirken, da fast sämtliche Firmen die Preise der Akkumulatoren-Fabrik A.-G. Berlin gebracht haben. Bei Berechnung der Preise für die Zellenschalterleitungen wurde ein Kupfergewicht von 1200 kg zu Grunde gelegt, während für Bauleitung und Unvorhergesehenes die von den einzelnen Firmen angesetzten Beträge beibehalten wurden. Auf diese Weise ist Tabelle 4 entstanden, weiche für die Entscheidung hinsichtlich der Vergebung der Anlage genügend Anhaltspunkte bietet Wie aus der betr. Zusammenstellung ersichtlich, sind die Angebote der Firmen Helios (390000 Mk.), Gesellschaft für elektrische Industrie (371.000 Mk.) und Union (366.000 Mk.) am ungünstigsten. Dann folgen der Reihe nach
Lahmeyer: 354.000 Mk.
Siemens & Halske: 352.000 Mk.
Brown-Boveri 346.000 Mk.
AEG: 345.000 Mk.
Am billigsten ist Schuckert mit 328.000
Vergleicht man die eben angegebenen Zahlen mit den Endsummen in Tabelle 1 (unmittelbare Angebote der Konkurrenz-Firmen), so ergibt sich folgendes:
Helios und Schuckert haben im Vergleich zum Normalprojekt zu reichlich veranschlagt. Einen Zuschlag mußten erhalten die Angebote von Brown, Boveri & Co., Union, Siemens & Halske und insbesondere das der AEG. Die Endsummen der zwei übrigen Firmen, Gesellschaft für elektrische Industrie und Lahmeyer, konnten belassen werden, wenn sich auch eine Verschiebung der Preise innerhalb der einzelnen Positionen als notwendig herausstellte. Unterschiede im Gewicht der von den verschiedenen Kabelfabriken angebotenen Kabel sind in den Endsummen nicht berücksichtigt. Die AEG und Siemens & Halske offerieren Kabel ihrer eigenen Fabrikation, die Gesellschaft für elektrische Industrie und Schuckert solche von Felten & Guilleaume. Die Land- und Seekabel-Werke, Köln-Nippes, sind von drei Firmen berücksichtigt, nämlich Brown-Boveri, Lahmeyer und Union, während Helios Kabel des Kabelwerkes Rheydt anbietet. Soweit sich aus den wenigen den Angeboten beigegebenen Kabelmustern ersehen läßt, sind die Kabel der Firmen Felten & Guilleaume und Köln-Nippes, was die Stärke der Isolation, des Bleimantels und der Eisenarmatur anlangt, nicht wesentlich von einander verschieden und sehr reichlich dimensioniert. Zwischen den Kabeln der Firma Siemens & Halske und der AEG dürften wesentliche Unterschiede nicht bestehen. In der Hauptzusammenstellung (Tabelle 4) haben wir von den Preisen für die Hausanschlußleitungen und die Elektrizitätszähler abgesehen, da diese an der Sachlage nichts Wesentliches ändern. Siemens & Halske haben zwar erheblich kostspieligere Elektrizitätszähler angeboten als die übrigen Firmen; doch wäre ja die Stadt Worms bei etwaiger Auftragserteilung an die Firma Siemens & Halske an deren Zähler nicht gebunden.
Was die Dampfmaschinen-Anlage anlangt, so verweisen wir auf Tabelle 5. Die in den Reihen 1 bis 5 einschließlich enthaltenen Zahlen sind dem Angebot einer Firma, und zwar demjenigen der Firma Siemens & Halske entnommen, weil dieselbe die größte Zahl von Maschinenfabriken berücksichtigt hat und sonach ein unmittelbarer Vergleich ermöglicht ist Die übrigen Reihen enthalten Angebote, weiche uns nachträglich von den Firmen Ascherslebener Maschinenbau-Aktiengesellschaft Aschersleben und J. A. Maffei, München, zugestellt worden sind. Verschiedene Firmen scheiden ohne weiteres aus, da sie zu lange Lieferungstermine haben. In Frage kämen nur Swiderski, Leipzig, Maffei, München und die Ascherslebener Maschinenbau-Aktiengesellschaft. Am annehmbarsten erscheint uns das Angebot der Firma J. A. Maffei, sofern man Leistung, Preis und Lieferungstermin in Erwägung zieht. Für die Lieferung der Kesselanlage empfiehlt Herr Direktor Meyer die Firma Rodberg in Darmstadt. Auf Grund unserer eigenen Studien können wir uns diesem Vorschläge durchaus anschließen. Der Umfang der Rohrleitungsanlage kann erst festgestellt werden, wenn hinsichtlich der Gestaltung der baulichen Anlagen ein endgültiges Projekt vorliegt Die diesbezüglichen Angebote der verschiedenen Firmen sind daher mehr oder weniger gegenstandslos. Da zur Zeit noch nicht feststeht, ob der Bahnhof und das Festspielhaus an das städtische Leitungsnetz angeschlossen werden, sind die genannten Verbrauchsstellen in der Zusammenstellung der Anlagekosten für den elektrischen Teil nicht berücksichtigt. Der Bahnhof erfordert ein besonderes Zuleitungskabel und Einrichtungen für eine getrennte Spannungsregulierung, da dieser in verschiedenen Stunden der Nacht, in welchen das übrige Leitungsnetz sehr gering beansprucht ist, größere Energiemengen verbraucht. Hierdurch erhöhen sich die Anlagekosten um ca. 15.000 Mark. Ferner erhält der Bahnhof im Interesse der Betriebssicherheit noch Anschluß an das allgemeine Netz. Das Festspielhaus erhält eine besondere Zuleitung von Speisepunkt IV, sowie Reserveanschluß an das allgemeine Netz. Die nach Speisepunkt IV führende Speiseleitung muß von 70 qmm auf 150 qmm verstärkt werden; hierdurch wird eine Erhöhung der Anlagekosten von ca. 5000 Mark bedingt. Hinsichtlich der Gestaltung der baulichen Anlagen verweise ich auf die von mir entworfenen Grundrisse, Zeichnungen II und III.

Zusammenstellung der Anlagekosten.
1. Bauliche Anlagen, Fundamente, Wasserbeschaffung, Wasserabfuhr, Regulierung des Bauplatzes und Herstellung eines Bahngleises: 300.000 Mk.
2. Laufkran, Kesselanlagen, Rohrleitungen, Speisevorrichtungen u. Dampfmaschinen: 200.000 Mk.
3. Elektrische Einrichtungen in der Zentralstation: 125.000 Mk.
4. Beleuchtung der Kraftstation, Laboratoriums-, Werkstätten- u. Büroeinrichtungen: 20.000 Mk.
5. Leitungsanlagen für ca. 20.000 installierte Glühlampen von 16 NK oder deren Äquivalent an Strom unter Berücksichtigung des Bahnhofes und des Festspielhauses mit einem gleichzeitigen Bedarf von je 50 Kilowatt (1.000 Lampen), einschließlich Garniturteile, Montage und Verlegungsarbeiten: 250.000 Mk.
6. Herstellung der Kabelgräben, deren Abdeckungen mit hartgebrannten Ringofensteinen bzw. Umhüllung einzelner Kabelstrecken mit Schutzrohren, Wiederherstellen der Straßenoberfläche und der Trottoirs, im ganzen 30.000 lfd. m. à 2,50 Mk.: 75.000 Mk.
7. Hausanschlußleitungen für ca. 300 Verbrauchsstellen: 35.000 Mk.
8. Elektrizitätszähler für ca. 300 Verbrauchsstellen: 33.000 Mk.
9. Vorarbeiten, Bauleitung des Unternehmers, Bauaufsicht, Probebetrieb, Abnahmeversuche, Unvorhergesehenes und zur Abrundung: 60.000 Mk.
SUMME: 1.100.000 Mk.
Über den Umfang der baulichen Anlagen gibt nachstehende Tabelle näheren Aufschluß:
Grundfläche des Maschinenhauses im lichten 15 x 30 m: 450 qm
Grundfläche des Kesselhauses 15 x 26,5 m: 397,5 qm
Grundfläche für Kohlenschuppen, Heizerzimmer und Aborte: 6 x 26,5 m: 159,0 qm
Grundfläche für Ekonomiser, Pumpen und Wasserreiniger: 8 x 21,4 m: 171,2 qm
Grundfläche für Werkstätte und Büro: 12 x 13,7 m: 164,4 qm
Grundfläche für Akkumulatoren- und Schaltraum, sowie Maschinistenzimmer: 15 x 18,5 m: 277,5 qm
SUMME: 1619,6 qm
Gesamte bebaute Fläche: 1.800 qm.
Höhe des Maschinenhauses: 9 m
Höhe des Kesselhauses: 7 - 8 m (bis zur Unterkante der Dachkonstruktion)
Höhe des Kohlenschuppens: 5 m
Die Rentabilität des Werkes bildet den Gegenstand eines besonderen, hier ebenfalls beiliegenden Berichtes.
Darmstadt, den 11. Juni 1900.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 79]


ZEIT1900
THEMASatzungen zur Stromabgabe
TEXTDas städtische Elektrizitätswerk liefert allen Einwohnern, deren Anwesen an den von elektrischen Stromverteilungsleitungen durchzogenen Straßen liegt, elektrischen Strom zur Beleuchtung und Arbeitsleistung, sowie zu sonstigen gewerblichen Zwecken in Gemäßheit nachstehender Bestimmungen. Für Straßen, in welchen Stromverteilungsleitungen nicht vorhanden sind, bleiben besondere Abmachungen Vorbehalten.
§ 1. Die Lieferung elektrischer Energie erfolgt unter gewöhnlichen Verhältnissen Tag und Nacht ohne Unterbrechung und in ausreichender Menge. Wenn jedoch durch Betriebsunfälle, höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ursachen, oder in Folge von Kriegsereignissen, Streiks oder behördlichen Anordnungen, oder wegen Ausführung von Messungen, neuen Anschlüssen usw. die Stromlieferung unterbrochen werden muß, so ruht die Verpflichtung zur Stromabgabe so lange, bis die Störungen oder deren Folgen beseitigt sind. Eine Entschädigung für nicht erfolgte oder nicht zureichende Stromlieferung und deren Folgen kann in diesen Fällen der Abnehmer nicht beanspruchen.
§ 2. Wird für einen der angegebenen Zwecke der Bezug von elektrischem Strom gewünscht, so ist ein dementsprechender Antrag bei dem Städtischen Elektrizitätswerke unter Benützung des hierfür von demselben unentgeltlich zu verabfolgenden Formulars einzureichen, ist der Antragsteller nicht Eigentümer des Hauses, für welches der Anschluß gewünscht wird, so ist die Zustimmung des Hauseigentümers nachzuweisen.
§ 3. Alle Zuführungen von der Straßenleitung in die Grundstücke werden bis zum Hausauschlußkasten einschließlich desselben vom städtischen Elektrizitätswerk hergestellt. Die Kosten der Zuführung vom Straßenkabel bis zur Grundstücksgrenze werden in der Regel und vorbehaltlich besonderer Vereinbarung, sofern außergewöhnliche Verhältnisse bezüglich der Lage des Grundstücks gegeben sind, vom städtischen Elektrizitätswerk übernommen; die übrigen Kosten trägt der Grundstücksbesitzer. Die Zuleitung zum Grundstück kommt nur dann zur Ausführung, wenn sich der Grundstücksbesitzer zur Übernahme der ihn hiernach treffenden Kosten bereit erklärt und wenn Aussicht vorhanden ist, daß auch in nächster Zeit elektrischer Strom gebraucht werden soll.
Das städtische Elektrizitätswerk trägt die Gesamtkosten der Hausanschlußleitungen bis zum Hausanschlußkasten, wenn die definitive Anmeldung zur Stromabnahme bis spätestens 31. Januar 1901 erfolgt.
Findet nach Ausführung einer Zuleitung ein Stromverbrauch nicht statt oder wird derselbe länger als 3 Monate unterbrochen, so soll der jeweilige Grundstücksbesitzer gehalten sein, einen jährlichen Betrag von Mk. 12,00 an das städtische Elektrizitätswerk zu zahlen, der pro rata temporis vierteljährlich erhoben wird; er kann aber statt dessen auch verlangen, daß die Zuleitung bis an das Straßenkabel für seine Kosten durch das städtische Elektrizitätswerk beseitigt werde.
Ein Nichtbezug von Strom oder eine Unterbrechung des Strombezugs wird dann angenommen, wenn entweder noch kein Elektrizitätsmesser verlangt oder ein Antrag auf Beseitigung eines vorhandenen Messers gestellt wurde, ln der Regel erhält jedes Grundstück nur einen Anschluß. Ort, Art und Stärke der Anschlußleitungen, der Hauptsicherungen und der Hauptausschalter werden vom städtischen Elektrizitätswerk festgesetzt und von vornherein möglichst so gewählt, daß sie dem gesamten später zu erwartenden Stromverbrauch des Grundstücks genügen. Für elektrische Anlagen, welche außer der von dem städtischen Elektrizitätswerk auch noch aus einer anderen Stromquelle gespeist werden, bleibt, soweit erforderlich; die Vereinbarung besonderer Anschlußbestimmungen Vorbehalten. Über die bei einem Anschluß von den Interessenten zu tragenden Kosten wird denselben auf Verlangen vor der Ausführung ein Kostenanschlag vorgelegt
Etwaige Änderungen und Ausbesserungen in den Hausanschlußleitungen und an den dazu gehörigen Apparaten werden ausnahmslos durch das städtische Elektrizitätswerk bewirkt und zwar bis zur Straßengrenze auf Kosten des Abnehmers.
§ 4. ln den Wintermonaten, insbesondere in Zeiten des Frostes können neue Anschlüsse in der Regel nicht zur Ausführung gelangen; im übrigen wird der Anschluß nach der Reihenfolge der Anmeldungen bewirkt Die Ausführung der Installationsarbeiten innerhalb der Gebäude vom Elektrizitätsmesser ab wird der freien Konkurrenz überlassen; doch dürfen die betreffenden Einrichtungen nur von solchen Unternehmern (Installateuren) ausgeführt werden, welche von Großherzoglicher Bürgermeisterei Worms eine schriftliche Erlaubnis hierzu erhalten haben. (Vergl. die "Bedingungen für Unternehmer, welche berechtigt sind, Installationen auszuführen") Für die Ausführung von Hausanlagen sind die von der Großherzoglichen Bürgermeisterei Worms erlassenen "Bestimmungen" maßgebend, welche gegen eine Vergütung von 50 Pfennig auf dem Büro des städtischen Elektrizitätswerks erhältlich sind. [Fußnote: Den Abnehmern wird dringendst empfohlen, sowohl die "Bedingungen für die Unternehmer, weiche berechtigt sind, Installationen auszuführen", als auch die "Bestimmungen über die Ausführung von Hausanlagen" durchzusehen. Insbesondere wird auf die Bestimmungen, betreffend den Schutz der Leitungen gegen den schädlichen Einfluß von Kalkfarbe, § 11, Absatz b, sowie auf die Bestimmungen über die Ausführung von Dekorationsbeleuchtungen (Illuminationen, provisorische Schaufensterbeleuchtungen, Christbaumbeleuchtungen u. dergl.) §11, Absatz 7 und dergl. mehr aufmerksam gemacht.] Dem städtischen Elektrizitätswerk steht das Recht zu, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen und zu prüfen und die Vollziehung des Anschlusses bzw. die Zuführung des elektrischen Stromes so lange zu verweigern, bis die von ihm zu einem sicheren und ungestörten Betriebe für notwendig erachteten Einrichtungen oder Änderungen ausgeführt sind. Für die Prüfung der Hausinstallationen wird seitens des städtischen Elektrizitätswerks eine Gebühr nicht erhoben, wenn die Untersuchung eine sachgemäße Ausführung der Anlagen ergibt. Wenn jedoch bei der ersten Abnahmeprüfung Mängel entdeckt werden, denen zufolge die Inbetriebnahme verweigert werden muß, so findet eine Nachprüfung statt, deren Kosten zu Lasten des Installateurs gehen. Derselbe hat auch für die Kosten aller weiteren etwa erforderlich werdenden Nachprüfungen aufzukommen, (Vergl. § 5 der "Bedingungen für die Unternehmer, welche berechtigt sind, Hausinstallationen auszuführen"). An den vom städtischen Elektrizitätswerk geprüften und abgenommenen Anlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des städtischen Elektrizitätswerks keinerlei Änderungen oder Erweiterungen, insbesondere keine Vermehrung oder Verstärkung der stromverbrauchenden Gegenstände vorgenommen werden. Durch den von dem städtischen Elektrizitätswerk bewerkstelligten Anschluß einer Anlage wird der die Installation ausführende Unternehmer von seinen Verpflichtungen gegen den Auftraggeber bzw. Abnehmer hinsichtlich vorschriftsmäßiger und tadelloser Ausführung seiner Arbeiten und Lieferungen nicht enthoben. Das städtische Elektrizitätswerk übernimmt in dieser Hinsicht keinerlei Verantwortung. Das städtische Elektrizitätswerk ist gerne bereit, über die Ausführung von Hausanlagen Rat und Auskunft zu erteilen.
§ 5. Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur nach Verbrauchsmessern, welche vom städtischen Elektrizitätswerk aufgestellt sind. Die Elektrizitätsmesser werden vom städtischen Elektrizitätswerk beschafft, mietweise den Abnehmern überlassen und städtischerseits gegen Feuerschaden versichert. Ihre Bedienung und Instandhaltung übernimmt das städtische Elektrizitätswerk auf eigene Kosten, sofern nicht durch Schuld des Abnehmers besondere Unkosten erwachsen. Im letzteren Falle ist dieser zur Erstattung der Kosten verpflichtet Für gesonderte Teile einer Anlage können verschiedene Elektrizitätsmesser aufgestellt werden. Den Ort für die Aufstellung, sowie die Größe und Art der zu benutzenden Elektrizitätsmesser bestimmt das städtische Elektrizitätswerk. Auf dessen Verlangen sind die Messer mit einem verschließbaren Schutzkasten zu umgeben, dessen Kosten der Abnehmer zu tragen hat Die monatliche Miete beträgt:
für Elektrizitätsmesser bis zu 1 Kilowatt: Mk. 0,75
für Elektrizitätsmesser bis zu 3 Kilowatt: Mk. 1,00
für Elektrizitätsmesser für mehr als 3 Kilowatt: Mk. 2,00
Die Miete ist von Inbetriebsetzung des Messers an oder, wenn diese später erfolgt, von der Betriebsfähigkeit der Anlage ab, einerlei ob Strom bezogen wurde oder nicht, monatlich zu entrichten (vergl. § 11)
§ 6. Der Abnehmer ist verpflichtet, für den vom Elektrizitätsmesser angezeigten Stromverbrauch nach dem festgesetzten Tarif (§ 7) Zahlung zu leisten. Für den zu anderen als zu Beleuchtungszwecken abzugebenden Strom werden besondere Messer aufgestellt, sobald von dem betreffenden Abnehmer die für diese Zwecke festgesetzte Strompreisermäßigung beansprucht wird. (Siehe § 7 b.) Die Leitungen von diesen Messern bis zu den betreffenden Einrichtungen müssen überall sichtbar und rot gestrichen sein. Es ist nicht gestattet, von diesen Leitungen Abzweigungen zu Beleuchtungszwecken anzubringen, mit Ausnahme einer einzigen Lampe zur Beleuchtung des den Motor oder die sonstigen Verrichtungen enthaltenden Raumes. Über die Zulässigkeit dieser Lampe entscheidet das städtische Elektrizitätswerk. Das Ablesen des Elektrizitätsmessers erfolgt mindestens monatlich einmal durch einen Beamten des städtischen Elektrizitätswerks, der dem Abnehmer auf Wunsch über den Stand schriftlich Mitteilung macht Wenn ein Elektrizitätsmesser unrichtig zeigt, stehen bleibt oder wegen Ausbesserung entfernt worden ist, so bleibt für die Dauer der unrichtigen oder unterbrochenen Messung derjenige Verbrauch in Rechnung gestellt, der mit Rücksicht auf den sonstigen durchschnittlichen Stromverbrauch nach billigem Ermessen sich ergibt. Werden von beteiligter Seite Zweifel über die Richtigkeit der Angaben des Elektrizitätsmessers erhoben, so wird letzterer von dem städtischen Elektrizitätswerk auf seine Richtigkeit geprüft, nachdem der Abnehmer vorher in Kenntnis gesetzt und zur Beiwohnung bei der Prüfung eingeladen worden ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist für beide Teile maßgebend. Wenn eine von dem Abnehmer beantragte Prüfung ergibt, daß der Messer nicht zum Nachteil des Abnehmers gezeigt hat, so hat letzterer die Kosten für die Prüfung zu tragen; in allen übrigen Fällen trägt diese das städtische Elektrizitätswerk. Ergibt sich eine Unrichtigkeit von mehr als 5 %, so wird dem Abnehmer die im vorhergehenden Kalendermonat zu viel bezahlte elektrische Energie in Abzug gebracht oder die zu wenig angezeigte Energie nachträglich berechnet.
§ 7. Die für die verschiedenen Verbrauchszwecke abgegebene elektrische Energie wird zu den nachstehend verzeichneten Ansätzen berechnet:
a. Energie für Beleuchtungszwecke.
1. Für einen jährlichen Verbrauch bis zu Mk. 1.000,00: 6 Pfg. pro Hektowattstunde.
2. Für den über Mk. 1.000,00 hinausgehenden jährlichen Verbrauch 5,5 Pfg. pro Hektowattstunde.
b. Energie für elektrische Motoren, Beheizung und Elektrochemie:
2,5 Pfg. pro Hektowattstunde mit folgenden auf den Gesamtverbrauch zu beziehenden Rabattsätzen:
5 % bei einer Betriebsdauer von mehr als 500 Stunden
10 % bei einer Betriebsdauer von mehr als 1000 Stunden
15% bei einer Betriebsdauer von mehr als 2000 Stunden
20% bei einer Betriebsdauer von mehr als 3000 Stunden,
wobei die Anzahl der Betriebsstunden durch Division der durch die Normalleistung der Motoren beanspruchten Hektowatt in die in dem betreffenden Jahre von dem Konsumenten verbrauchten Hektowattstunden bestimmt wird.
Die Bestimmungen unter b. kommen nicht zur Anwendung, wenn der Strom zum Laden von Akkumulatoren oder zu Lichterzeugung durch Dynamomaschinen benutzt wird. In diesen Fällen gelten vielmehr die unter a. aufgeführten Einheitssätze. Für außergewöhnlichen Stromverbrauch bleiben besondere Vereinbarungen von Fall zu Fall Vorbehalten.
§ 8. Der Betrag der Messermiete und der zunächst ohne Berücksichtigung etwaiger Rabatte berechneten Energieabgabe wird durch die Kassenboten des Elektrizitätswerks bei den Abnehmern monatlich gegen Quittung angefordert, etwaige Rabattvergütungen kommen an der letzten Jahresrate in Abzug. Bei der Berechnung der Rabatte wird jeweils das Rechnungsjahr - April zu April - zugrunde gelegt Wird der mittels Quittung angeforderte Betrag nicht sofort bezahlt, so ist er bei der Kasse des städtischen Elektrizitätswerks direkt zu entrichten und zwar innerhalb 8 Tagen nach Vorzeigung der Quittung; bei Nichteinhaltung dieses Termins erfolgt die Mahnung und erforderlichen Falles die Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.
Beanstandungen der Berechnungen sind bei dem Elektrizitätswerk spätestens 14 Tage nach Erhalt der beanstandeten Berechnungen vorzubringen. Die Begleichung der Forderung kann durch die Beanstandung jedoch keinen Aufschub erleiden; bei Richtigbefund der Reklamation wird der zu viel bezahlte Betrag bei der nächsten Berechnung in Abzug gebracht, falls nicht alsbaldige Rückzahlung verlangt wird. Das städtische Elektrizitätswerk ist berechtigt, zur Sicherstellung seiner Ansprüche von den Stromabnehmern die Hinterlegung einer Kaution oder die Stellung eines dem Elektrizitätswerk genehmen Bürgen zu verlangen. Es steht ihm ferner das Recht zu, seine Forderungen unmittelbar und ohne gerichtliches Verfahren aus der hinterlegten Kaution zu decken und die Ergänzung der angegriffenen Kaution zu fordern. Die Berechnung und Erhebung etc. der Kosten für abgegebene Glühlampen, Kohlenstifte und sonstige Installationsartikel erfolgt gleichfalls monatlich nach dem vorstehenden Verfahren, soweit nicht Barzahlung stattfindet
§ 9. Das städtische Elektrizitätswerk behält sich das ausschließliche Recht der Lieferung von Schmelzeinsätzen zu den im § 12 der "Bestimmungen über die Ausführung von Hausanlagen" vorgeschriebenen Sicherheitsschaltungen vor. Die Bezugsquelle für Glühlampen, Bogenlampen und sonstige Stromverbrauchsgegenstände ist den Abnehmern freigestellt; doch ist das städt. Elektrizitätswerk bereit, auf Wunsch der Abnehmer die Verbrauchsgegenstände zu einem angemessenen Preise zu liefern. Der Bezug der Glühlampen vom städtischen Elektrizitätswerk wird dringend empfohlen, da dieselben gegen Erstattung der Selbstkosten abgegeben werden. Desgleichen wird das städtische Elektrizitätswerk im Interesse der Abnehmer ein größeres Lager an Kohlenstiften für Bogenlampen halten.
§ 10. Dem städtischen Elektrizitätswerk steht das Recht zu, die Hausanlagen zu überwachen, von Zeit zu Zeit auf ihre Brauchbarkeit zu prüfen und, wenn es nötig ist, in Stand setzen zu lassen. Der Abnehmer ist verpflichtet, den mit Legitimation versehenen Beamten und Bediensteten des städtischen Elektrizitätswerks den Zutritt zu den Elektrizitätsmessern sowie zu allen Räumen, in welchen sich elektrische Einrichtungen befinden, zu gestatten. Die Revision erfolgt in der Regel an den Werktagen, und zwar in der Zeit zwischen 10 Uhr vormittags und 18 Uhr nachmittags. Bei Betriebsstörungen, deren sofortige Untersuchung im Interesse der Sicherheit liegt, muß jedoch den Beamten und Bediensteten des städtischen Elektrizitätswerks auch außerhalb dieser Zeit der Zutritt zur Hausinstallation gewährt werden. Wenn eine Störung im Betrieb einer elektrischen Anlage eintritt, so ist dem städtischen Elektrizitätswerk schleunigst Mitteilung zu machen. Bei einer merklichen Erwärmung der Leitungsdrähte, Ausschalter und dergleichen ist der betreffende Stromkreis durch Oeffnen des zugehörigen Ausschalters und, wenn erforderlich, des Hauptausschalters zu unterbrechen.
§ 11. Will der Abnehmer auf den ferneren Bezug von Elektrizität verzichten, so hat er dies ein Vierteljahr, bei Wohnungswechsel vier Wochen vorher, dem städtischen Elektrizitätswerk anzuzeigen. Unterbleibt die Meldung, so läuft die Miete für Elektrizitätsmesser bis die Kündigungsfrist erloschen ist Die vorstehend erwähnten Anzeigen und Mitteilungen sind dem städt. Elektrizitätswerk schriftlich gegen Empfangsbescheinigung zuzustellen. Die Absperrung von Leitungen und die Beseitigung von Anschlüssen erfolgt in gleicher Weise wie die Herstellung der letzteren, also gemäß § 3.
§ 12. Das städtische Elektrizitätswerk ist berechtigt, die Lieferung von elektrischem Strom sofort zu unterbrechen:
1. wenn der Abnehmer die Hausanlage vor erteilter Genehmigung seitens des städtischen Elektrizitätswerks in Betrieb nimmt;
2. wenn die Anlage ohne Genehmigung des städtischen Elektrizitätswerks verändert oder erweitert wird;
3. wenn der Abnehmer irgend welche Arbeiten an der Anlage durch einen nicht konzessionierten Installateur ausführen läßt;
4 wenn die in § 10 vorgesehene Revision nicht gestattet wird;
5. wenn aus der Art der Verwendung des elektrischen Stromes sich Störungen in den Anlagen der benachbarten Abnehmer ergeben und den zur Beseitigung der Störungen Seitens des städtischen Elektrizitätswerks getroffenen Anordnungen nicht Folge gegeben wird;
6. wenn die fälligen Zahlungen nicht pünktlich geleistet werden oder die geforderte Kaution nicht innerhalb der gestellten Frist hinterlegt wird;
7. wenn der für Kraftzwecke gelieferte Strom direkt oder indirekt zur Beleuchtung verwendet wird;
8. wenn in der Hausanlage eine gefahrbringende Störung eintritt;
9. wenn ein Anschluß ein 3/4 Jahr hindurch nicht benutzt wird.
In den unter Ziffer 1 - 7 aufgeführten Fällen sind die Kosten, welche aus der Unterbrechung der Stromzuführung entstehen, vom Abnehmer zu tragen. Übertretungen der in vorstehenden Bedingungen enthaltenen Vorschriften ziehen außer dem zu leistenden Schadenersatz für jeden einzelnen Fall eine Konventionalstrafe von Mk. 10,00 bis Mk. 50,00 nach sich. Innerhalb dieser Grenzen wird die Strafe von der Stadtverordneten-Versammlung festgesetzt
§ 13. Wenn zwischen dem städtischen Elektrizitätswerk und den Abnehmern über die Auslegung und Anwendung vorstehender Bestimmungen Meinungsverschiedenheiten entstehen sollten, so entscheidet die Stadtverordneten-Versammlung über diese unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig.
§ 14 Die Großh. Bürgermeisterei behält sich das Recht vor, mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung Änderungen oder Zusätze an verstehenden Bestimmungen eintreten zu lassen.
Gegenwärtige Satzungen treten am Tage der Veröffentlichung in Kraft
Worms, den 12. Dezember 1900,
Großherzogliche Bürgermeisterei Worms.
Köhler, Oberbürgermeister.
QUELLE[Festschr. zur Einweihung des städt. Elektrizitätswerkes (1901) 85]