Wasserhaltungsgewerkschaft Bockwa

Allgemeines

FirmennameWasserhaltungsgewerkschaft Bockwa
OrtssitzZwickau (Sachs)
OrtsteilBockwa
Postleitzahl08056
Art des UnternehmensKohlebergwerks-Wasserhaltung
AnmerkungenPLZ vom "Bockwaer Weg". [Düntzsch]: "Wasserhaltungsgewerkschaft Bockwa"; [Jahrbuch (1893)]: auch als "Wasserhaltungs-Gesellschaft in Bockwa bei Zwickau". Die neue, nach 1890 gebaute Wasserhaltungsanlage soll aus 180 m Teufe 15 cbm Wasser in der Minute heben im Stande und nicht zu entfernt von den alten Anlage erbaut werden: Auf dem Kohlenfeld des Karl Gr. Falck'schen Kohlenwerkes, ca. 150 m südöstlich vom Wasserhaltungsschacht Nr. I in der Nähe des vor 1878 im Bruche abgeteuften Falck'schen Teichwiesenschachtes Nr. II.
Quellenangaben[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1876) 172 + (1884) II,156 + (1893) 1+132, Abb.] Düntzsch: Hauptdaten von Wasserhaltungsmaschinen (Tabelle)
Hinweise[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) II, Taf. IX]: Karte vom Lösungsstreckensystem




Unternehmensgeschichte

Zeit Ereignis
1851 Gründung zur gemeinsamen Wasserhaltung aller Bockwaer Steinkohlenbergwerke, die sich am Ufer der Mulde befinden. - Da mit wenigen Ausnahmen alle Bergwerke des Reviers unter Tage durchschlägig sind, würde angesichts der meist überaus knapp dimensionierten Wasserhaltung der Wegfall der Bockwaer Entwässerungsleistung zum Ersaufen fast aller Gruben führen. Deshalb verfügt das Kgl. Bergamt den Weiterbetrieb der Bockwaer Wasserhaltung auf Kosten der zehn davon begünstigten Bergwerke (u.a. auch der Oberhohndorfer Schader-Steinkohlenbau-Verein)
30.06.1887 Liquidation der Gewerkschaft und die Einstellung des Wasserhaltungs-Betriebes, da die Kosten der Wasserhebung aus den von den Wasserhaltungs-Gewerkschaft beteiligten Gruben vertragsmäßig geleisteten Beiträgen nicht mehr gedeckt werden können.
16.05.1888 Antrag der vom Absaufen bedrohten Werke unter dem 16. Mai 1888 auf Grund von § 56 Absatz 3 des Allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868. Daraufhin ergeht eine bergamtliche Entscheidung, daß die Gewerkschaft gegen Entschädigung ihre Schächte und Wasserhaltungs-Einrichtungen einer vom Bergamt aus 16 Werksbesitzern gebildeten Gesellenschaft (Zwangsgenossenschaft) solange zu überlassen habe, bis vollständiger Ersatz für diese Einrichtungen geschaffen
werden könne.
30.06.1888 Zur Beseitigung der Gefahr des Ersaufens fast des ganzen Reviers treffen zunächst mehrere der bedrohten Gruben mit dem Vorstande der Gewerkschaft ein Abkommen, nach welchem derselbe gegen Entschädigung den Fortbetrieb seiner Maschinen bis zum 30. Juni 1888 gestattet.
01.07.1888 Die neue Gesellenschaft übernimmt vom 1. Juli 1888 ab den Betrieb der Wasserhaltungsanlagen. - Aus verschiedenen Gründen kommt man sehr bald zur Überzeugung, daß ein Fortbetrieb der alten Anlagen für die Dauer nicht ratsam sei, denn abgesehen davon, daß für die Benutzung dieser Anlagen ein nach sachverständigem Gutachten vom Bergamt bestimmter, ziemlich hoher jährlicher Pachtzins von ca. 10000 Mark an die Gewerkschaft zu zahlen ist, muß auch dafür eine
Entschädigung in Aussicht genommen werden, daß das in den Festen der Schächte lagernde bedeutende Kohlenquantum von rund 771.000 Karren (à 6 hl) solange nicht abgebaut werden kann, als die Anlagen benutzt werden. Für die Abbaubehinderung muß der Altgemeinde Bockwa, welcher der größte Teil dieser Schachtfestenkohlen gehört, bis dahin, wo in Aussicht stand, daß die alten Anlagen außer Benutzung kamen, eine Entschädigung von rund 43.000 Mark gewährt werden.
16.04.1890 Die Mehrzahl der Beteiligten (Gesellen) beschließt den Bau einer neuen Wasserhaltungsanlage nach den vom beauftragten Offizialbevollmächtigten vorgelegten Plänen. Durch Entscheidung des Königlichen Bergamtes vom 16. April 1890 wird dieser von den Gesellen nicht einstimmig gefaßte Beschluß bestätigt und der Gesellenschaft aufgegeben, eine neue Wasserhaltungsanlage nach den vorgelegten Plänen mit möglichster Beschleunigung zur Ausführung zu bringen.
21.07.1890 Es wird mit den eigentlichen Abteufarbeiten für den Schacht begonnen.
21.01.1891 Das Abteufen des Schachts ist bei 183 m Teufe beendet.
02.02.1891 Die Ausmauerung des Schachtes beginnt
27.06.1891 Die Ausmauerung des Schachtes wird fertiggestellt
Anfang April 1892 Die erste Maschine der neuen Anlage wird in Betrieb geetzt
01.05.1892 Schacht II wird an die Bockwaer Wasserhaltungs-Gewerkschaft in Liquidation zurückgegeben.
Mitte Juni 1992 Die zweite Maschine der neuen Anlage wird in Betrieb geetzt
01.07.1892 Aufnahme des vollen Wasserhaltungsbetriebs
01.07.1892 Schacht I wird an die Bockwaer Wasserhaltungs-Gewerkschaft in Liquidation zurückgegeben.
03.07.1892 Beide Maschinen der neuen Anlage der "Wasserhaltungsgewerkschaft Bockwa" werden auf ihre höchste Leistung von 20 cbm Wasser in der Minute bei 80 Spielen jeder Maschine zur Zufriedenheit des mitanwesenden, beim Entwurf der Anlage beteiligten Professors Riedler aus Berlin probiert.




Produkte

Produkt ab Bem. bis Bem. Kommentar
Wasserhaltung für Kohlebergwerk 1855 Wöhlert-Wasserhaltungsmaschine 1892 Inbetriebnahme der neuen Anlage  
Wasserhaltung für Kohlebergwerk 1855 Wöhlert-Wasserhaltungsmaschine 1892 Inbetriebnahme der neuen Anlage  




Betriebene Dampfmaschinen

Bezeichnung Bauzeit Hersteller
Dampfmaschine um 1891 unbekannt
Dampfpumpmaschine 1853-1855 Friedrich Wöhlert'sche Maschinenbauanstalt und Eisengießerei Aktiengesellschaft
Dampfpumpmaschinen 1891 Sächsische Maschinenfabrik vorm. Richard Hartmann AG
Dampfpumpmaschine 1873 Friedrich Wöhlert'sche Maschinenbauanstalt und Eisengießerei Aktiengesellschaft
Dampfpumpmaschine 1881 Hofmann & Zinkeisen GmbH Maschinenfabrik und Eisengießerei
Dampfpumpmaschine 1862 Friedrich Wöhlert'sche Maschinenbauanstalt und Eisengießerei Aktiengesellschaft
Dampffördermaschinen   unbekannt




Maschinelle Ausstattung

Zeit Objekt Anz. Betriebsteil Hersteller Kennwert Wert [...] Beschreibung Verwendung
1884 Dampfkessel 9 Schacht I unbekannt Heizfläche je 77.51 qm Zweiflammrohrkessel mit Unterfeuerung. Länge der Kesseltrommel und der Flammrohre: 11330 mm, Durchmesser: 1720 mm bzw. 625 mm. Druck: 3 atm, Prüfdruck: 6 atm  
1884 Dampfkessel 5 Schacht II unbekannt Heizfläche je 63.75 qm Zweiflammrohrkessel mit Unterfeuerung. Länge der Kesseltrommel und der Flammrohre: 9310 mm, Durchmesser: 1720 mm bzw. 625 mm. Druck: 3 atm, Prüfdruck: 8 atm  




Allgemeines

ZEIT1892
THEMAWahl des Schachtprofils
TEXTUm die erforderlichen Rohre, 2 Dampfrohre und 2 Steigrohre für die zwei unterirdischen Wasserhaltungsmaschinen im Schacht unterzubringen, um Raum für die Bedienung dieser Rohrleitungen zu schaffen und um das Einhängen der Maschinenteile der großen unterirdischen Maschinen zu ermöglichen, wurde ein Schachtquerschnitt von 4,00 m lichtem Durchmesser gewählt. Es wurden 4 Rohrtrümer, 2 Fahrtrümer und l Hänge- und Fördertrum vorgesehen. Genau in der Mitte des Schachtes liegt das große Fördertrum von 4 qm Querschnitt, an welches sich nach der Ostseite hin die beiden
dreieckigen Trümer zur Aufnahme der Dampfrohre und ein zwischen ihnen befindliches Fahrtrum anschließen, während an der Westseite die zwei dreieckigen Trümer für die beiden Steigrohre und dazwischen das zweite Fahrtrum liegen. Außerdem sind auf den beiden anderen Seiten des Fördertrums Reservetrümer vorgesehen, welche für den Fall, daß der Schacht später weiter geteuft wird und in größerer Tiefe Maschinen aufzustellen sind, zur Aufnahme der zum Betriebe dieser Maschinen erforderlichen Rohre bestimmt sind, nach Befinden aber auch zur Wetterführung benutzt werden können.
Diese Anordnung gewährte den Vortheil, daß von dem unmittelbar neben jedem Rohr befindlichen Fahrschacht jedes Rohr von der Fahrt aus bedient und untersucht werden kann, daß aber außerdem sämmtliche Rohre zugleich vom Förder- und Hängeschachte aus zugänglich sind.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 5]


ZEIT1892
THEMAAbteufen des Schachts
TEXTBevor mit den eigentlichen Abteufarbeiten begonnen wurde, stellte man eine auf das feste Gebirge 2,70 m unter der Rasensohle fundirte, 1 1/2 Stein starke, runde Schutzmauer her, welche einen lichten Durchmesser von 5,80 m (als äußeren Durchmesser der Schachtmauer) erhielt. Diese 5,20 m hohe, in Zementmörtel aufgeführte Schutzmauer wurde durch Außenputz möglichst wasserdicht gemacht und sollte dazu dienen, die auf dem sehr tief gelegenen Terrain sich sammelnden Tagewasser und während des Abteufens etwa eintretende Hochwasser vom Abteufen fern zu halten. Zu gleicher Zeit wurden auch die Grundmauern für das Schacht- und Maschinenbaus sowie das Fundament für die Fördermaschine zunächst ca. 4 m hoch aufgeführt. Auf dieser Mauer errichtete man ein provisorisches Maschinenhaus aus Fachwerk, welches genügenden Raum für die zwölfpferdige Fördermaschine, sowie zur Aufnahme der Mannschaftsstube und Steigerstube bot, und einen provisorischen hölzernen Scheibenbock von 14 m Höhe bis zum Seilscheibenmittel. Ferner montierte man die für den späteren Betrieb bestimmte, zunächst zum Abteufen zu benutzende, einzylindrige Fördermaschine mit 330 mm Zylinderdurchmesser und 710 mm Hub. Gleichzeitig wurde von der Dampfkesselanlage des 50 m östlich belegenen, für die ganze Bauzeit der Neuanlage erpachteten Teichwiesenschachtes Nr. II aus die zum Betriebe der Fördermaschine nötige Dampfrohrleitung herübergeführt. Nachdem noch durch die Tragehölzer A A die zur Bergeförderung und zur Fahrung nötigen Trümer abgeteilt und das Säulenwerk zur Befestigung der Leitung über Tage, sowie zur Befestigung der auf der 8,5 m unter Seilscheibenmittel befindlichen Hängebank angebrachten Aufsatzvorrichtung aufgestellt war, konnte am 2l. Juli 1890 mit den eigentlichen Abteufarbeiten begonnen werden. Der runde Schacht wurde mit 5,60 m Durchmesser bis zur Sohle des tiefsten dort abgebauten Flötzes, des Rußkohlenflötzes, im Bruchgebirge in gewöhnlicher Weise abgeteuft und mit Holzkränzen aus weichem geschnittenem Holz von 150 mm Stärke und 170 mm Breite ausgebaut. Jeder Holzkranz besteht aus 5 Segmenten, die einzeln eingebaut und durch eiserne Laschen und Schrauben miteinander verbunden wurden. Jedes Segment wiederum besteht aus drei durch eichene Bretter und
Nägel untereinander verbundenen Stücken. Für jeden Kranz wurden zwei Mitteltragstempel gelegt, die zugleich für die Befestigung der Förderleitung dienten. Außerdem legte man von 4 zu 4 m in l,00 m Entfernung von den Mitteltragstempeln Seitentragstempel, welche die Senkung der Kränze verhinderten.
Die Kränze wurden untereinander durch 8 bis 10 Bolzen verbunden. Die Stöße, welche wiederholt rollig gefunden wurden,
verschoß man dicht mit 35 mm starken Pfosten; auch wurden an solchen Stellen, wo die Tragstempel nicht fest angetrieben werden konnten, dieselben mit Hilfe von Schrauben und Laschen an der oberen Zimmerung beziehungsweise an den darüber lagernden Tragstempeln aufgehängt. An Stellen, wo das Gebirge gut erhalten und fest gelagert war, z.B. in dem festen Sandstein zwischen Scherbenkohl- und Neukohlflötz sowie zwischen Schichtenkohl- und Rußkohlflötz, legte man die Kränze von l,50 m zu 1,50 m und verschoß die Stöße nur mit schwachen Brettern. Den Fahrschacht, in welchem von 8 zu 8 m Ruhebühnen angebracht waren, hatte man in die südöstliche Ecke des Förderschachtes verlegt. Die gehegten Erwartungen, daß sich das Gebirge in dem Bruchterrain, in welchem 5 Flöze mit einer Gesammächtigkeit
von ca. 12 m abgebaut sind, dicht gesetzt habe, haben sich in vollstem Maße bestätigt. Es sind beim Durchteufen desselben keinerlei Hohlräume angetroffen worden.
Unter dem letzten abgebauten bauwürdigen Flöze, dem Rußkohlflöz, bei 121,3 in Ostseehöhe wurde der Schacht im fest anstehenden, sogenannten Planitzer Flözgebirge in gleicher Weise wie in den festen Schichten des Bruchgebirges bis zur Maschinensohle bei 95,e m Ostseehöhe und von da ab noch der Schachtsumpf bis auf 88,2 m Ostseehöhe weiter geteuft, sodaß die Gesammtteufe des Schachtes, von der Treibhaussohle bis zum Sumpftiefsten gemessen, 183 m beträgt.
Die Förderung der gewonnenen Berge und der unbedeutenden Tropfwasser geschah mittels eiserner Fördertonnen von 0,3 cbm Inhalt, die an Schlitten mit Fangvorrichtung befestigt waren. Zur Versorgung des Abteufens mit frischen Wettern hatte man bei 45 m Teufe auf der Scherbenkohlflöz-Sohle des Teichwiesenschachtes Nr. II eine Strecke nach dem neuen
Schachte gefahren, von dort aber bis zur Rußkohlflözsohle, wo wieder eine offene Verbindung mit demselben Schacht vorhanden war, einen kleinen Teil des Schachtquerschuittes mit Wetterscheider versehen. Am 21. Januar 1891 wurde das Abteufen beendet, sodaß in genau 6 Monaten 183 m geteuft wurden, was einer durchschnittlichen Monatsleistung von rund 30 m entspricht. Das Meter Abteufen incl. Zimmerung, Maschinenwarten, Auslaufen und Wegräumen des Materials wurde durchgängig mit 150 Mark verdungen Die Belegschaft, welche unter Tage achtstündig und über Tage zwölfstündig anfuhr, bestand aus 3 Drittelsführern, 3 Zimmerlingen, 15 Vollhäuern, 3 Lehrhäuern, 2 Maschinenwärtern, 2 Ausläufern und 2 Förderleuten. Die Kesselheizer auf Teichwiesenschacht Nr. II arbeiteten im Schichtlohn.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 6]


ZEIT1892
THEMAAusmauern des Schachts
TEXTNachdem die Abteufarbeiten beendet waren und man sich von der zur Fundierung der Mauer geeigneten Beschaffenheit des Gebirges durch Niederbringung eines 2 m tiefen Bohrloches überzeugt hatte, wurde eine für die Auflage des gußeisernen Fundamentkranzes geeignete, glatte, genau horizontale, ringförmige Fläche hergestellt, auf welche zunächst als Unterlage für den eisernen Kranz kurze 18 mm starke Holzbrettchen gelegt, darauf der aus 10 stumpf aneinander passenden Segmenten bestehende 400 mm breite und 90 mm hohe Mauerkranz genau zentrisch aufgelegt und
mit Eichenholz- und Eisenkeilen fest gegen die Gebirgsstöße verkeilt wurden. Die radialen Fugen zwischen den einzelnen Segmenten wurden vorher mit 18 mm starken weichen Brettchen ausgefüllt; auch wurden die in den Segmenten ausgesparten Hohlräume mit Holz ausgekeilt. Auf diesem Kranz wurde dann die 0,5 m starke Schachtmauer bis zur Hängebank ausgeführt. Die Mauer wurde aus besonders dazu hergestellten, der Kreisform entsprechenden, durchaus harten Formziegeln von 250 mm Länge, 65 mm Stärke, 120 mm vorderer und 132 mm hinterer Breite in 2 ineinander liegenden Ringen (Figur 3) bis zur Rußkohlenflötzsohle
mit Zementmörtel, welcher aus einem Teil scharfen Flußsand und drei Teilen Zement bestand, ausgeführt. Um die Mauer möglichst zirkel- und lotrecht herstellen zu können, hatte man an der Innenseite 8 nach dem Mittellot genau bestimmte
Lote in gleichen Abständen gehängt, an welche die passenden Schablonen angehalten wurden; auch wog man jedesmal nach
Vollendung von 6 Ziegelschichten die Mauerfläche mit Hilfe der Wasserwaage genau ab. Für die Mauerungsarbeiten wurde
auf jede eingemauerte Zimmerungsetage eine Arbeitsbühne gebaut, welche aus mehreren 140 mm starken, zweiseitig behauenen Lagern, auf welche 45 mm starke, der Rundung des Schachtes angepaßte Pfosten gelegt wurden, bestand. Eine Schutzbühne von gleicher Bauart befand sich stets bis höchstens 4 m Entfernung unter der Arbeitsbühne. Außerdem wurden in Entfernungen von etwa 25 m besondere Schutzbühnen, welche mit einer 0,5 m starken Reisigschicht belegt waren, zum Schütze der unter dem Schachte umgehenden Arbeiten für die Auffahruug der Maschinenräume u.s.w. angebracht. Die über der Rußkohlenflözsohle aufgeführte Schachtmauer wurde mit einem Gemisch von drei Teilen hydraulischem Mörtel, welchem ein Teil Zement und ein Teil scharfer Sand beigefügt wurde, ausgemauert. Von Bühne zu
Bühne wurde jedesmal der fertig gemauerte Schachtteil nach Reinigung der Mauerfugen mit Zementmörtel gut ausgefugt. Bei 7,4 m (+ 95,62 m Ostseehöhe) über dem Mauerkranz mauerte man an der westlichen Seite des Schachtes ein 0,5 m weites eisernes Abflußrohr, welches mit der alten Lösungsstrecke in Verbindung gebracht wurde, ein. Hierdurch sollen die sich im Sumpfe sammelnden Wasser abfließen. Bei 8,4 m (+ 96,58 m Ostseehöhe) über dem Mauerkranz sparte man die Öffnungen für die nördlich und südlich gelegeuen Zugangsstrecken zu den Maschinenräumen und bei 9 m Höhe (+ 97,23 m Ostseehöhe) die Öffnungen für das westlich gelegene Hauptfüllort und für das östlich gelegene Füllort zur Verbindungsstrecke mit dem Teichwiesenschacht Nr. II aus. Ferner wurde bei 107,73 m Ostseeliöhe die Öffnung für das östlich gelegene Wetterfüllort und bei 121 m Ostseehöhe die Öffnung für die mit dem Teichwiesenschacht Nr. II hergestellte Verbindungsstrecke auf der Rußkohlenflözsohle ausgespart. Der im festen Gebirge anstehende Schachtteil
vom Schachttiefsten bis zur Rußkohlenflözsohle wurde, wie schon vorher gesagt, ganz in Zementinauerwerk ausgeführt und die Mauerung desselben mit ganz besonderer Sorgfalt hergestellt, um das in dem Bruchgebirge über der Rußkohlenflözsohle auftretende Wasser von den darunter liegenden großen Maschinenräumen vollständig fern zu halten, was auch in der besten Weise gelungen ist. Mit dem Aufsteigen der Mauer wurde gleichzeitig die beim Abteufen eingebaute Zimmerung entfernt, dafür aber sofort die definitive Zimmerung und zwar von 1,8 m zu 1,3 m eingemauert, wobei auf die Möglichkeit leichter und schneller Auswechselung der Hölzer Rücksicht genommen wurde. Die beim Abteufen des Schachtes eingebauten und beim Wachsen der Mauer wieder gewonnenen Tragstempel konnten fast sämtlich für den definitiven Ausbau wieder verwendet werden. Mit dem Fortschreiten der Mauer wurden an den dazu bestimmten Stellen auch die für die Aufstellung der Dampf- und Steigleitungen nötigen langen I-Träger eingemauert und die für die Auflagerung der zu gleichen Zwecken bestimmten kurzen I-Träger nötigen Nischen hergestellt. Die wenigen aus den Gebirgsstößen zufließenden Wasser waren in den verschiedenen Schachttiefen schon beim Abteufen möglichst an den östlichen Stoß des Schachtes geführt worden und wurden beim Ausmauern auch dorthin geleitet, hinter der Mauer gefangen, und dann durch Röhrchen von 25 bis 35 mm lichter Weite, welche eingemauert wurden, durch die Mauer in
Abfalllutten geleitet. In nicht ganz 5 Monaten wurden etwa 180 m Schacht, mit dem vollständigen Zimmerungsgerippe versehen, ausgemauert worden, was einer durchschnittlichen Tagesleistung von 1,23 m entspricht. Die Belegschaft, welche auch bei dieser Arbeit unter Tage Sstündig und über Tage 12stündig anfuhr, bestand aus 3 Zimmerlingen, 18 Maurern, 2 Maschinenwärtern, 3 Handlangern und 4 Ausläufern. Der mit Zementmörtel ausgeführte Teil der Mauer zwischen Kranz und Rußkohlenflöz wurde im Schichtlohn, der darüber befindliche Teil bis zur Hängebank im Gedinge ausgeführt. Die Herstellung des laufenden Meters Mauer, einschließlich Entfernen der Zimmerung, Einbauen der Einstriche und I-Träger, Mauern der Streckenöffnungen und Nischen, Maschinenwarten und Herbeischaffen des nötigen Materials von den Lagerplätzen und Mengeräumen wurde mit 95 Mark verdungen. Nach Beendigung der Schachtmauer
wurden der Ausbau des Schachtes vollendet, die Fahrschächte fertig ausgebaut, die Förderleitung angeschlagen und die noch im Schachte befindlichen icherheitsbühnen beseitigt.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 6]


ZEIT1892
THEMAAnordnung der Maschinenräume
TEXTFür die Anlage waren von vornherein 2 unterirdische Wasserhaltungsmaschinen in Aussicht genommen, von denen jede bei gewöhnlichem Gange 7,5 cbm in der Minute zu Tage drücken sollte. Es waren daher 2 symmetrisch zum Schachte gelegene Maschinenräume geplant, die wegen der notwendigen großen Dimensionen und um den Schacht nicht zu gefährden,
nicht unmittelbar am Schachte, sondern 10,io m vom Schachtmittelpunkt entfernt angelegt und durch Zugangsstrecken von wesentlich geringeren Dimensionen mit dem Schachte verbunden wurden.
Von der vorhandenen alten Lösungsstrecke wurden die Wasserzuführungsstrecken nach den Pumpensümpfen hergestellt. Rechtwinkelig auf die Maschinenraumachse und in der Sohle der Zugangsstrecken wurden die auf der Ost- und Westseite des Schachtes befindlichen Füllörter angelegt, von welchen das östliche die Verbindung mit den Förderstrecken des Teichwiesenschachtes Nr. II herstellte, während das 3,e m über der Lösungsstreckensohle befindliche westliche Hauptfüllort den Verkehr mittels Fallortes zwischen dem Schachte und den Lösungsstrecken vermittelt. Die Hauptachse der Maschinenräume wurde, um diese von der Verbindungsstrecke mit den Teichwiesenschächten Nr. I und II genügend entfernt zu halten und um die Lage der Tagegebäude möglichst parallel mit der Feldgrenze und der Wegerichtung zu ermöglichen, sowie bei nothwendiger Vergrößerung des Kesselhauses den dazu nötigen Platz an der Falck'schen
Feldgrenze zu behalten, nicht parallel mit den Längsseiten der Tagegebäude und mit den Einstrichen der Schachtzimmerung gelegt, sondern um einen Winkel von 7° verdreht.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 11]


ZEIT1892
THEMAHerstellung der Maschinenräume
TEXTVorausgeschickt mag hier werden, daß der Verkehr der Mannschaft, sowie alle Arbeiten, welche zur Herstellung der Maschinenräume und der für die unterirdischen Maschinenanlagen nöhigen Strecken erforderlich waren, ferner
sämtliche Maurer- und Zimmerungsarbeiten, einschließlich der Förderung sämtlichen Materials und der bei den Arbeiten gewonnenen Berge und Kohle, vom Teichwiesenschacht Nr. II aus erfolgten, während die Abteuf- und Maurerarbeiten im neuen Schachte ungestört fortgesetzt werden konnten. Schon während des Schachtteufens hatte man in der Maschinenraumsohle bei 96,58 m Ostseehöhe von der unter dem neuen Schachte befindlichen alten Lösungsstrecke
aus söhlige Strecken iu der Richtung der Maschinenraumachse nach beiden Seiten als Richtstrecken vorgetrieben und diese Strecken dann so erweitert, daß die zwei Stein (0,5 m) starke Mauer, welche mit harten Ziegeln und Zementmörtel hergestellt wurde, Platz fand.
Die Länge der so ausgeführten Zugangsstrecken betrug, vom Schachtmittelpunkt gemessen, 10,2 m, die lichte Weite 2,5 m und die Scheitelhöhe 3,a m. Während der Ausmauerung dieser Zugangsstrecken wurden die Richtstrecken, welche mit der Sohle 1,5 m unter der Maschinenraumachse lagen, mit 4 m Weite und 2 m Höhe bis an die Endstöße der Maschinenräume fortgetrieben und dann von diesen Strecken aus an den dazu bestimmten Punkten zunächst die runden Pumpensümpfe, deren Mittelpunkt 16 m vom Schachtmittelpunkt entfernt liegt und die eine lichte Weite von 2,00 m und
eine Tiefe von 6,53 m, von Maschinenraummitte bis zum Scheitel des Sumpfsohlgewölbes gemessen, erhielten, abgeteuft. Während auf der einen Seite der Sumpf abgeteuft wurde, schritt man auf der anderen Seite zur Ausmauerung des fertigen Sumpfes. Die Sohle der Sümpfe wurde mit 0,5 m starker Zementbeton-Schicht abgestampft und darauf die 3 Stein (0,8 m) starke, aus harten Ziegeln und Zement hergestellte Mauer bis zur Streckensohle aufgeführt. Zugleich wurde das für die Wasserzuführung nötige Rohr in bestimmter Höhe und in der Richtung der Wasserzuführungsstrecken in jede Sumpfmauer eingemauert und diese mit einem möglichst dichten Zementputz versehen. Wegen der verschiedenen Beschaffenheit der Gebirgsschichten, besonders des Sohlgebirges, in den beiden mit kreisrundem Saigerschnitte
herzustellenden Maschinenräumen, zu welchen bei einer in Aussicht genommenen 3 Stein = 0,8 in starken Mauerung ein Raum von 8 m lichter Weite ausgehauen werden mußte, war man genötigt, die Herstellung in verschiedener Weise vorzunehmen. Während man im nördlichen Maschinenraum eine ziemlich feste Sohle vorfand, hatte man es im südlichen mit einer milden, zum Heben sehr geneigten Sohle zu tun. Deshalb wurde es als zweckmäßig erachtet, beim nördlichen Maschinenraum zuerst das Sohlgewölbe in der ganzen Ausdehnung herzustellen und dann erst das Firstgewölbe darauf zu setzen, während im südlichen Maschinenraume nur etwa 5,5 m lange Sohlmauerteile ausgeführt und dann sofort der
entsprechende Teil des Firstengewölbes darauf gesetzt, also vier aneinander anschließende Mauerringe hergestellt wurden. Im nördlichen Maschinenraum begann man Mitte Juli 1891 mit dem eigentlichen Aushieb desselben in der Weise, daß man zunächst die 4 m weite Richtstrecke in der ganzen Länge nach beiden Seiten bis zu den nach dem Zirkel von 4 m Radius abgerundeten Stößen erweiterte und ausbaute, dann von hinten her die Strosse in Halbkreisform, zunächst auf eine Länge von 6 m, nachnahm und sofort mit dem Mauern des Sohlgewölbes bis zum horizontalen Halbmesser begann, zugleich auch den unteren Teil des Maschinenfundamentes etwa im Mittel 0,5 m hoch, auf das Sohlgewölbe aufmauerte. Eine Auswechselung der vorhandenen Zimmerung wurde, nachdem eine Länge von 5,5 m des unteren Gewölbes fertig gestellt
war, nötig und mußte durch andere Zimmerung, welche später als Unterstützung für die Gesteins- und Mauerungsarbeiten der oberen Hälfte des Raumes zu dienen hatte, ersetzt werden. Während man den ersten Teil der Sohlmauerung ausführte, wurde das Nachreißen der Strosse fortgesetzt und bis an den Eingang des Maschinenraumes vollendet. Die Sohlmauerung folgte der Stroßarbeit auf dem Fuße nach, ebenso die Auswechselung der Zimmerung. Nachdem die Stroßarbeit vollendet war, begann man von der hinteren Stirnseite des Maschinenraumes her die Firste in den vorgeschriebenen Dimensionen auf 6 m Länge aufzubrechen. Die dabei gewonnenen Massen wurden, solange dort Platz war,
auf die Sohlmauerung geworfen und der übrige Teil sofort zu Tage gefördert. Zur Unterstützung der Firste und Stöße wurde der Ausbau, welcher auf die dort auch ersichtlichen Schwellhölzer aufgesetzt war, ausgeführt. Nach Beendigung dieser Arbeiten setzte man die für die Mauerung des Firstengewölbes nötigen Lehrbögen auf und verschalte dieselben
mit doppelt aufeinander gelegten, zum Verzug benutzten Rüstpfosten von 35 mm Stärke, die beim Ausmauern des Schachtes wiedergewonnen worden waren. Ganzhintenan der Stirnwand, im Scheitel des Gewölbes, wurde in beiden Maschinenräumen ein gußeiserner, konischer, nach den radialen Mauerfugen konstruierter Ring von 0,8 und l m Durchmesser für den Beginn des Ventilationsüberhauens eingemauert, ebenso wurden in gewissen Abständen die zur Befestigung der Laufkran-Schienen nothwendigen Anker auf die Schalung aufgelegt und in das Firstgewölbe eingemauert. In der beschriebenen Weise wurde das Firstgewölbe in der ganzen Länge hergestellt und nach Vollendung desselben die hintere und die vordere Stirnmauer ebenfalls 3 Stein (0,8 m) stark aufgeführt; in diesen aber wurden Nischen ausgespart, welche später als Wandschränke zur Unterbringung von Werkzeugen u. s. w. dienen sollen. Die Gesteinsarbeiter wurden abwechselnd im nördlichen und südlichen Maschinenraume zur Herstellung der zur Ausmauerung nötigen Räume beschäftigt. Für die Sohlgewölbe verwendete man die besten harten Ziegel aus F. Kästner's Ziegelei
in Zwickau, während für die Firstgewölbe die ausgezeichnet harten Ziegel von Fikentscher in Zwickau und als Mörtel Zement, mit scharfem Flußsand vermischt, zur Verwendung gelangten. Bei dem südlichen Maschinenraum konnte man, wie schon weiter oben erwähnt, wegen der ungünstigen Beschaffenheit des Sohlgebirges das Sohlgewölbe nicht sofort in der ganzen Länge ausführen, sondern es mußte auf einen kurzen, etwa 5,5 rn langen Sohlgewölbeteil sofort der entsprechende Firstengewölbeteil aufgemauert werden, so daß hier der Mauerzylinder aus vier sich an einander reihenden Ringen bestand. In beiden Maschinenräumen wurden sofort nach Fertigstellung der Gewölbe und nach Aufräumung derselben die Maschinenfundamente aufgeführt. Das nördliche Fundament konnte Ende November 1891 und das südliche Ende Februar 1892 zur Montage der Maschinen bereit gestellt werden.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 11]


ZEIT1892
THEMAWasserzuführung und Wasserüberfall
TEXTVon der alten Lösungsstrecke aus wurden Zuführungsstrecken, welche mit 1 1/2 Stein (0,4 m) starker, in Wasserhöhe mit Zement geputzter Mauer versehen sind, nach den Maschinensümpfen getrieben, in welche sie durch ein Rohr von 500 mm lichter Weite einmünden. Dieses Einmündungsrohr kann durch eine von der Sohle des Maschinenraumes aus stellbare Klappe geöffnet und geschlossen werden. In dem Sumpf sind zwei gemauerte Scheider eingebaut, welche das zufließende kalte Wasser von dem in den Sumpf zurückfließenden Warmwasser der Luftpumpen trennen. Die Kondensatoren saugen daher
stets nur das zufließende kalte Wasser an, während das überschüssige Warmwasser von den Maschinenpumpen angesaugt wird. Die Sohle des Maschinenfundamentes liegt 3,9 in höher als der Normal-Wasserspiegel in den Zuführungsstrecken. Es kann also in den in der 180 Meter-Sohle vorhandenen, ziemlich ausgedehnten alten Lösungsstrecken das zufließende
Wasser bei gewöhnlichem Zugang 6 bis 8 Stunden bei völligem Stillstand der Maschinen angesammelt werden. Im äußersten Notfall, etwa bei einem Zugange von über 20 cbm oder bei einem sehr unwahrscheinlichen Versagen beider
Maschinen, würde das Wasser, wenn es einen Stand bis zu 400 mm unter der Maschinenfundamentsohle erreicht hat, in der Nähe des Teichwiesenschachtes Nr. I in die offenen Baue der im Fallen gelegenen Gruben fließen, ein Ersaufen
der Maschinenanlage also unter allen Umständen verhütet werden.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 17]


ZEIT1892
THEMAWetterversorgung
TEXTUm den bei unterirdischen Dampfmaschinenanlagen so oft vorhandenen Übelstand der übermäßigen, ja oft unerträglichen Wärme von vornherein zu vermeiden, wurden zur Abführung der warmen oder zur Zuführung von kalten Wettern die schon erwähnten, rund gemauerten Wetterüberhauen von l m lichter Weite an den hintern Stirnseiten der Maschinenräume hergestellt, welche durch gemauerte Wetterstrecken von 0,6 qm Querschnitt etwa 10 m über der Maschinenfundamentsohle sowohl mit dem neuen Schacht als auch mit dem Teichwiesenschacht Nr. II verbunden wurden.
In der Wettersohle des neuen Schachtes ist ein Wetterfüllort vorgesehen, genügend groß, um darin einen elektrisch anzutreibenden Ventilator, welcher die warme Luft ansaugt und durch eins der Reserveschachttrümer abführt, aufzustellen. Diese Wettereinrichtungen haben sich bei dem jetzt schon über l Jahr, also Winter und Sommer, umgehenden Betriebe ausgezeichnet bewährt. Die Temperatur ist in den heißen Sommermonaten bei unausgesetzter Dampfzuführung von 6 at Spannung nicht über 24° Celsius gestiegen, und im Winter ist die Temperatur soweit herabgesunken, daß, ebenfalls bei unausgesetzter Dampfzuführung von 6 at Spannung, Schmieröl, welches auf der Maschinenraumsohle unter dem Wetterüberhauen stand, eingefroren st.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 18]


ZEIT1892
THEMARohrleitungen im Schacht
TEXTa) Dampfleitungen.
Für die Anordnung der Rohrleitungen waren die gegebenen Verhältnisse bestimmend, nach welchen 2 Easserhaltungsmaschinen je nach der Größe des Wasserzuflusses bei starker Steigerungsfähigkeit einzeln oder zusammen
betrieben werden mußten. Es war demnach notwendig, beim Einzelbetriebe und bei schwacher Belastung einer Maschine ihr den Betriebsdampf mit geringstem Kondensationsverlust durch eine möglichst kleine Rohrleitung zuführen
zu können. Um die Maximalleistung der beiden Maschinen im gemeinsamen Betriebe von je 10 cbm zu erreichen, wurde von vornherein ein hoher Spannungsabfall zugelassen (2 Atmosphären), um trotz der außerordentlich hoch gesteigerten Leistung doch mit 2 kleinen Dampfrohren auskommen zu können. Aus diesem Grunde wurden auch die Hochdruckdampfkessel für 10 Atmosphären höchster Dampfspannung ausgeführt, sodaß im Bedarfsfalle der Betriebsdampf auf diese höhere Spannung gebracht werden kann, damit, wenn auch in den beiden engen Zuleitungsrohren ein größerer Spannungsverlust
unvermeidlich ist, doch nur ein geringer Kondensationsverlust eintritt und der Betrieb ein ökonomischer bleibt.
Es wurden daher 2 getrennte Dampfleitungen ausgeführt, von denen eine für den Normalbetrieb mit einer Maschine verwendet werden sollte, während die zweite nur bei Forcirung der ganzen Anlage heranzuziehen war. Die Dampfleitungen wurden aus patentgeschweißten, schmiedeeisernen Rohren von 100 mm lichter Weite, für 9 Atmosphären Überdruck ausreichend, ausgeführt. Dieselben wurden innerhalb des Schachtes in Entfernungen von 45 m gelagert und unmittelbar unter jeder Lagerung mit einem kupfernen Kompensationsrohr (Schlangenrohr) versehen. Diese Schlangenrohre sollten bei Temperaturänderungen die Verschiebungen innerhalb der einzelnen Rohrstücken aufnehmen. Hierbei war vorgeschrieben,daß die Beanspruchung der Krümmer 500 kg auf den Quadratcentimeter nicht übersteige und daß die Kompensationsrohre so eingebaut würden, daß die halbe Beanspruchung beziehungsweise die halbe Ausdehnung des Rohres auf das kalte Rohr, die andere Hälfte auf das erwärmte Rohr entfalle, damit das Kompensationsrohr an seiner Befestigungsstelle bei mittlerer Temperatur möglichst spannungsfrei sei. Diese Anordnung hat sich nicht vollständig bewährt. Bei der geringen Beanspruchung der Krümmer sind dieselben zu steif, und die Ausdehnungsfähigkeit der Rohrleitung ist zu gering, so daß sich zeitweilig die Notwendigkeit herausgestellt hat, beide Dampfrohre unter Dampf zu halten, um Undichtigkeitsverluste zu verhüten. Die Dampfleitungen wurden vor der Aufstellung durch Wasserdruck auf 20 Atmosphären, die Schlangenröhre auch mit Dampf auf 8 Atmosphären erprobt. Die Führung der Dampfleitungen
an den Schachteinstrichen wurde mittels Rollen bewirkt. Die Dampfleitungen wurden innerhalb des Schachtes mit wasser- und wärmebeständiger Schutzmasse von Grünzweig & Hartmann in Ludwigshafen umhüllt, bestehend aus
weißen Korksteinschalen mit Zinkdraht gebunden, darüber Gipsüberzug und Jute-Bandage mit Asphaltlack aufgezogen, hierauf Asphaltlack-Anstrich und als letzte Umhüllung Segelleinen mit Holzteer-Anstrich. Die Isolierung der Flanschen erfolgte in der Weise, daß oberhalb und unterhalb einer jeden Flanschenverbindung je eine Gußscheibe um das
Rohr gelegt wird, welche eines Teils die Rohrisolierung begrenzt und anderenteils zur Auflage des Deckbleches für die Flanschenisolierung dient. Der zwischen diesen Gußscheiben und dem Deckblech gebildete, die Rohrflansche
umgebende Hohlraum wird durch Isoliermasse ausgefüllt, wofür im Deckblech eine besondere Vorrichtung zum Ausfüllen und Ausleeren vorhanden ist. Für die Rohrumhüllung wurde besondere fünfjährige Garantie verlangt und geleistet. Die gesamte Dampfleitung besteht aus 66 schmiedeeisernen, patentgeschweißten Rohren mit schmiedeeisernen, abgedrehten
Flanschen und gebohrten Schraubenlöchern bei 100 mm Rohrweite, 10 Stück gußeisernen, mit Tragplatten versehenen Zwischenrohren und 8 kupfernen Schlangenrohren; außerdem aus 20 Querträgern zur Unterstützung, 80 Schrauben
zur Befestigung der Querträger auf den Hauptträgern, welche in die Schachtwandungen eingemauert wurden, außer den vorerwähnten 8 Rollenführungen für die beiden Dampfleitungen mit zugehörigen Supports und Schrauben.
b) Steigleitung.
Die Steigleitung wurde gleichfalls doppelt ausgeführt, so daß jede Maschine ihr eigenes Steigrohr erhielt, nach Bedarf aber auch jedes Steigrohr mit jeder Maschine verbunden werden konnte. Die Steigleitung wurde in 250 mm lichter Weite aus stehend gegossenen, gußeisernen Rohren von 4 m Baulänge hergestellt, die mit Flanschenverbindungen mit Nut und Feder versehen sind. Die Wandstärken wurden so bemessen, daß die Zugbeanspruchung des Materials 125 kg auf den Quadratcentimeter nicht übersteigt. Die Steigleitungen sind in je 4 Abständen im Schacht auf schmiedeeisernen
Trägern gelagert und an den Schachteinstrichen je viermal mittels Rollen geführt. Zwecks bequemer Auswechselung und auch zur Sicherung gegen etwaige Ausdehnung wurden Stopfbüchsen-Kompensatoren angebracht. Das Einschubrohr der letzteren wurde vollständig aus Bronze hergestellt, ebenso das Stopfbüchsenfutter und der Grundring. Die Lagerung
der einzelnen Rohrstrecken erfolgte stets oberhalb jeder Stopfbüchse auf I-Querträgern, auf welchen die versteiften Tragplatten der Stopfbüchsen versehraubt wurden. Die Querträger wurden auf die aufgemauerten Hauptträger
aufgelegt und durch Schrauben mit Letzteren verbunden. Der unterste Teil der Steigrohre wurde so ausgeführt, daß der nachträgliche Anschluß von Wasserhebemaschinen in tieferen Sohlen leicht hergestellt werden kann. Die untere Hälfte der Eohrleitung wurde vor der Aufstellung auf 35 Atmosphären, der obere Teil auf 20 Atmosphären Wasserdruck probiert.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 19]


ZEIT1892
THEMAAnlagen über Tage
TEXTDie durch den Abbau sämtlicher dort lagernden bauwürdigen Flöze entstandene tiefe Lage des Bauterrains, welches 15,3 m unter der Hängebank des alten Wasserhaltungsschachtes Nr. I und etwa 10,5 m unter dem Hochwasserspiegel vom Jahre 1858 liegt, bedingte eine mindestens 0,5 m höhere Lage der Hängebank, sowie der Feuerungs- und Rauchkanäle und der Kesselfeuerungsanlage als dieser Hochwasserspiegel. Es erhielten deshalb die Grundmauern, sowie die runde Schachtmauer die beträchtliche Höhe von 11 m ab Erdsohle. Die Schachtgebäude bestehen aus Schachthaus mit dem darin befindlichen schmiedeeisernen 10,5 m bis zum Seilscheibenmittel hohen Seilscheibenbock, aus Maschinenhaus, in welchem die Fördermaschine mit daran gekuppelter Kabelwinde für eine Last von 6500 kg, eine Dampfmaschine zum
Antrieb der auch dort aufgestellten Dynamo, eine Speisewasser-Zubringepumpe und eine Speisepumpe aufgestellt sind, und aus Kesselhaus zur Aufnahme von vier Dampfkesseln nebst daran stoßendem Schornstein von 56 m Höhe und 1,50 m oberer lichter Weite. Schacht- und Kesselhaus haben eiserne Dächer, während das Maschinenhaus
mit Holzdach versehen ist.
Die hohe Lage des in einer Ebene liegenden Fußbodens der Schachtgebäude bedingte zur Schaffung des nötigen Kohlenablagerungsplatzes und Anfuhrweges bedeutende Auffüllarbeiten, da die aus dem Abteufen gewonnenen
Berge nicht zulangten, um den nöthigen Werkplatz in genügender Höhe herzustellen.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 21]


ZEIT1892
THEMAKessel
TEXTZur Dampfversorgung sind vier Steinmüller-Kessel von je 151,6 qm Heizfläche aufgestellt. Dieselben bestehen aus je 100 Rohren von 95 mm äußerem Durchmesser (10 übereinander und 10 nebeneinander) und 5 m Länge, über welchen sich ein Oberkessel von l,1 m Durchmesser und 6,6 m Länge, befindet. Wegen Unbrauchbarkeit der Schachtwasser zur Speisung der Kessel wurde eine 1600 m lange, 125 mm weite Wasserleitung, welche 20 cbm Wasser in der Stunde liefert und in einen 11 m unter dem Muldenwasserspiegel an der südlichen Gebäudewand angebrachten Sammelkessel ausgießt, von einem an dem
Muldenfluß abgeteuften Sammelbrunnen von 2 m lichter Weite her angelegt. Die im Maschinenhaus angebrachte, von einer Dampfmaschine angetriebene Zubringepumpe hebt das Speisewasser in 2 Behälter. Aus dem einen unter dem Maschinenstuben-Fußboden befindlichen Behälter führt die Speisepumpe, aus dem im Kesselhause aufgestellten
heben die dort angebrachten vier Injektoren das Speisewasser den Kesseln zu. Durch Rohrverbindung der
Schachtsteigleitung mit dem Maschinenhaus-Reservoir ist Vorsorge getroffen, im Notfalle beim Versagen der
Mulden-Speiseleitung das gehobene Grubenwasser zur Kesselspeisung zu benutzen.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 22]


ZEIT1892
THEMARohrleitung über Tage
TEXTDie Dampfzuleitungsrohre sind durch die Maschinenstube hindurch geführt und durch Ventile so abzusperren, daß von jedem Kessel jede Rohrleitung bedient werden kann. Je zwei Kessel bilden eine Gruppe mit gemeinsamem Absperrventil. Die Steigrohre über Tage sind so angeordnet, daß sie den zwischen ihnen liegenden Fahrschacht nicht verengen, zu welchem Zwecke das Steigrohr seitlich abgebogen ist; beide Rohre gehen unter der Hängebank etwas aufsteigend
durch die Mauer bis über den unmittelbar an der äußeren, westlichen Schachthauswand stehenden 12,5 cbm enthaltenden Ausgußkasten. Von diesem aus führen auf gemauerten Pfeilern und I-Trägern gelagerte Fluter von 0,5 qm Querschnitt das Wasser ab. Ihr Querschnitt genügt, um auch das höchste Quantum Wasser zu fassen, welches die Maschinen in der Minute liefern können (20 cbm).
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 24]


ZEIT1892
THEMALichtanlage
TEXTFür die Beleuchtung der Anlagen über Tage und der unterirdischen Maschinenräume wurde im Maschinenhaus eine Dampfmaschine von 10 PS mit Riemenübersetzung, ein Flachring-Dynamo für 45 Ampere bei 110 bis 140 Volt antreibend, aufgestellt. Durch diese Lichtanlage werden die Bogenlampen im Maschinenhaus und am Kohlenplatz, sowie die Glühlampen
im Kessel-, Maschinen- und Schachthaus gespeist. Den unterirdischen Räumen wird der elektrische Strom durch 2 in den südlichen, zu beiden Seiten der Dampfrohre befindlichen trockenen Fahrschacht eingebaute, mit Gummi-Isolierung versehene, 5 mm starke Kupferdrähte zugeführt. Jeder Maschinenraum wird durch zehn 16kerzige Glühlichter und jede Zugangsstrecke durch ein ebensolches Glühlicht beleuchtet. Um eine ununterbrochene Beleuchtung der unterirdischen Räume in Tag- und Nachtschicht zu ermöglichen, hat man auf dem Boden des Maschinenhauses eine Akkumulatorenbatterie, System Tudor, von 60 Zellen mit einer Kapazität von 80 Ampere-Stunden aufgestellt.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 24]


ZEIT1892
THEMADampfmaschinen
TEXTDie vom Königlichen Bergamt veranlaßte Mitwirkung des Herrn Professor A. Riedler in Berlin beim Entwurf der Maschinenanlage, der Feststellung der Bedingungen für die öffentliche Ausschreibung der Maschinen sowie der Überwachung der Ausführung und Abnahme derselben war für diese Anlage von weittragender Bedeutung, denn es gab diese Maßregel die sichere Gewähr, daß die Maschinen und Pumpen nach neuesten Erfahrungen konstruiert, ruhig, sicher und sparsam arbeiten würden. Mit dem Bau der Maschinen und Schachtrohrleitungen wurde die Sächsische Maschinenfabrik (vormals Richard Hartmann) in Chemnitz betraut. Beide Maschinen sind, wie schon während des Verlaufs der Ausführung
zu beobachten war, mit der größten Sorgfalt hergestellt, und es verdient diese hier geleistete Arbeit, sowie die Aufstellung der Maschinen uneingeschränktes Lob.
Den früher erwähnten Bedingungen zufolge waren Maschinen aufzustellen, welche im laufenden Betriebe nur schwach beansprucht werden und gewöhnlich nicht mehr als etwa 3 cbm in der Minute zu heben haben. Die Gesamtleistung aber mußte für die zu gewärtigenden größten Wasserzuflüsse, das sind 15 cbm und im Notfalle sogar bis zu 20 cbm in der Minute, ausreichen. Demgemäß wurden zwei Maschinen aufgestellt, von denen je eine, gewöhnlich mit etwa 50 Umdrehungen laufend und wenn möglich nur im Tagesbetriebe, die gewöhnlich zufließenden Wasser hebt, während beide
Maschinen zusammen die Höchstleistung bei angestrengtem Gange zu ergeben haben. Diesen Anforderungen konnten nur rasch laufende Maschinen entsprechen, wenn zugleich für den gewöhnlichen Betrieb sich vorteilhafte Betriebsgeschwindigkeit ergeben sollte. Es wurden daher ausgeführt: zwei unterirdische Verbund-Dampfmaschinen mit Kondensation von 760 mm Durchmesser des Hochdruckzylinders, 1100 mm Durchmesser des Niederdruckzylinders und l000 mm gemeinsamem Hub, hinter jedem Zylinder eine Differentialpumpe mit gesteuerten Ventilen direkt antreibend, und so dimensioniert, daß jede Maschine bis zu 80 Umdrehungen in der Minute im Dauerbetriebe machen kann. Die Abmessungen der Pumpe sind: großer Plunger 290 mm, kleiner Plunger 200 mm Durchmesser, und der Hub beträgt 1000 mm.
Die Wasser sind aus der 180 m tiefen Sohle zu heben. Vom Schacht aus wurde nach 2 Seiten je ein Maschinenraum
hergestellt, in jeden dieser Räume aber eine Maschine eingebaut und mit jeder Dampf- und Steigleitung verbunden. Beide Maschinen wurden so konstruiert, daß sie vollständig unabhängig von einander betrieben werden können; außerdem wurde aber vorgesehen, daß auch jede Maschinenhälfte ausnahmsweise für sich betriebsfähig ist, und die Dampfzylinder
wurden so bemessen, daß diese Betriebsfähigkeit schon bei drei Atmosphären Dampfspannung von jeder Maschine erreicht wird. Besondere Absperrvorrichtungen für den Betrieb mit halber Maschine wurden nicht ausgeführt, die Rohranschlüsse jedoch zur Auswechselung eingerichtet.
Da vorauszusetzen war, daß die Wasser in dem zu lösenden Revierteile in späteren Zeiten wenigstens teilweise verfallen und den tieferen Sohlen zufließen würden, so mußte der Fall vorgesehen werden, daß nach Ablauf mehrerer Jahre eine der beiden Maschinen auf eine tiefere Sohle zu übertragen ist. Es wurden daher alle Teile der Pumpen so gebaut, daß diese im Stande sind, das Wasser auch aus einer 390 m tiefen Sohle zu heben. Die Wandstärken und Einzelheiten der Pumpe, des Windkessels u.s.w. wurden dementsprechend für einen Betriebsdruck von 40 Atmosphären ausreichend bemessen. Im Falle einer Tieferlegung einer Maschine würde ohne Veränderung der Dampfmaschine nur mit entsprechend kleineren Pumpenkolben gearbeitet werden, während alle anderen Teile unverändert wieder verwendbar wären. Für den gewöhnlichen Betrieb der Dampfmaschine war unter Tage ein Betriebsdruck von 6 Atmosphären vorgesehen. Der überschüssige Dampfdruck sollte nur für den früher erwähnten großen Spannungsabfall in der Dampfleitung im
Bedarfsfalle benutzt werden. Vor der Maschine wurde ein gußeiserner Wasserabscheider mit eingesetzten Querwänden, an demselben ein Sicherheitsventil, welches die Überschreitung von 8 Atmosphären verhütet, und die weitere Armatur, bestehend in Wasserstandsglas und Ausblasevorrichtung, angebracht. Eine weitere Wasserabscheidung wurde zur größeren Sicherheit im Receiver vorgesehen. Der Receiver, quer über die beiden Dampfzylinder gelegt, wurde so gebaut, daß die Dampfzuleitung von der einen Seite, die Dampfentnahme von der anderen Seite erfolgt, sodaß innerhalb des Receivers genügende Wasserabscheidung stattfindet. Die Dampfmaschine erhielt an beiden Cylindern Meyer'sche Doppelschiebersteuerung mit stellbarer Expansion ohne selbsttätige Regulierung, jedoch mit Sicherheitsregulator zur Sicherung gegen Überschreitung der höchsten zulässigen Zahl von 100 Umdrehungen. Beide Dampfcylinder und der Receiver wurden mit Heizung versehen, theils zur Dampfersparnis, teils zu dem Zwecke, die Maschine vor dem Anlassen
genügend vorwärmen zu können. Receiver und Dampfzylinder wurden mit Sicherheitsventil gegen Wasserschlag versehen. Alle Stopfbüchsen erhielten Metallpackungen. Das Schwungrad der Maschine stellte man mit dreiteiligen getrennten Armen und zweiteiliger Mittelrosette her. Die Kurbelwelle besteht aus Flußeisen. Die unter 90° versetzten Kurbeln wurden warm aufgezogen. Das Kurbellager führte man vierteilig mit Keilmaßstäben und Weißmetallfütterung aus, ebenso die Führung der Kreuzkopfstange. Die Rundführung der Maschine wurde mit dem Pumpenrahmen verschraubt, als zylindrische Geleisführung ausgeführt und zentrisch mit dem Dampfzylinder verbunden. Die Geradführung sowohl wie die Dampfzylinder ruhen auf einem durchlaufenden gußeisernen Rahmen, welcher auch die Unterstützung der Pumpen bildet, so daß die starre Verbindung zwischen Pumpe und Maschine hergestellt ist. Die Verschraubung des Maschinenbettes mit dem Fundament erfolgte durch gußeiserne Anker. Dieselben wurden in die Fundamentöffnungen mit Zement eingestampft und vermittelst Schrauben mit dem Maschinenrahmen verbunden. Die in den Ankerkopf eingelegte Mutter wurde durch
seitlichen Schlitz zugänglich gemacht. Die gußeisernen Anker führte man in der Nähe des Kurbellagers kräftig, in den übrigen Maschinenteilen nur 0,57 m hoch aus. Diese Art der Fundamentierung gewährte den großen Vorteil, daß mit Ausnahme der Schwungradgrube, des Pumpensumpfes und der seichten Einschnitte für die Rohrleitung keinerlei Vertiefungen und Schwächungen im Fundamente vorkommen und dasselbe eine geschlossene Masse bildet. Die Pumpen wurden als Differentialpumpen ausgeführt, welche Anordnung den Vorteil gewährt, daß nur zwei Ventile für jede doppelt drückende Pumpe erforderlich sind. Die Ventile sind einfach saugend und doppelt drückend; das Saugventil liegt oberhalb des Saug Windkessels, an welchen das Saugrohr aus dem Sumpfe unmittelbar anschließt. Über dem Druckventil
ist eine Windhaube angebracht, außerdem ein gemeinsamer Druckwindkessel hinter den Pumpen und Kondensatoren. Vor diesen ist ein Rückschlagventil eingeschaltet. Hinter dem Hauptdruckwindkessel ist zum Anschluß der beiden
Steigrohrleitungen und zur Absperrung jeder derselben eine selbsttätige Zweiwegklappe angebracht. Die Pumpen sind mit gesteuerten Ventilen (Patent Professor Riedler) versehen. Der Antrieb der Steuerung erfolgt von der verlängerten Grundschieberstange der Dampfmaschinensteuerung aus durch Vermittlung einer schwingenden Scheibe, von welcher aus die beiden Zugstangen zu den Ventilhebeln führen, welche durch die Ventilkasten dringen und innerhalb derselben durch den Hebel den Zwangsschluß der Ventile bewirken. Zwischen Schlußhebel und Ventil ist eine Gummifeder eingeschaltet, welche bei ungenauer Einstellung der Steuerung den Ventilschluß selbsttätig reguliert. Die Stopfbüchsen der Pumpen sind in einem Wassertrog unter Wasser gesetzt. Die Pumpen saugen unmittelbar aus dem hinter
ihnen gelegenen Maschinensumpfe; aus diesem saugen auch die Kondensatoren. Letztere gießen das Warmwasser wieder in den Maschinensumpf, jedoch in unmittelbarer Nähe des Pumpensaugrohrs, sodaß das kalt zufließende Wasser stets den Kondensatoren zur Verfügung steht. Zu diesem Zwecke sind in dem Sumpfe die schon erwähnten Scheider eingemauert. Die Maschinensohle liegt 3,9 m über der Lösungssohle. Die größte Wassergeschwindigkeit im Steigrohr wurde mit l m, die im Druekrohr mit 0,50 m bemessen. Die gewöhnliche Umdrehungszahl der Maschine wurde auf 60, die höchste auf 80 festgesetzt. Diese Geschwindigkeiten sind auch, und zwar bei tadellosem Gange, im Betriebe erreicht worden. Die Pumpenventile und Ventilsitze bestehen aus Phosphorbronze, ebenso die innerhalb der Ventilkasten liegenden
Steuerhebel und Wellen. Der gemeinsame Hauptwindkessel wurde ohne Nietung aus geschweißtem Schmiedeeisenblech, der Untersatz des Hauptwindkessels, an welchem die Rohrleitungen anschließen, aus Gußstahl hergestellt. Die Pumpen versah
man mit folgender Armatur: Rückschlagund Absperrventil am Hauptwindkessel, Ausblasevorrichtung und
Wasserstand an demselben, Sicherheitsventil, Manometer, Luftsaugventil an jeder Pumpe von 30mm Lichtweite, außerdem mit einer Luftfüllpumpe an der Niederdruckseite der Maschine zur Ausfüllung des schädlichen Raumes, sowie zur Kühlung und Wasserauffüllung. Jede Pumpe wurde weiter mit einem Ausblaseventil und mit einem großen Füllventil von 75 mm Durchmesser zum Anfüllen der Pumpe vor dem Anlassen versehen. Die Armaturventile sind sämtlich mit Lederdichtung ausgerüstet. An den Pumpen wurden diejenigen Deckel, bei denen sich wahrscheinlich öftere Lösung nötig macht, ohne Dichtung durch unmittelbares Aufschleifen der Dichtungsfläche hergestellt; ebenso wurden die Ventilsitze aufgeschliffen. Die Wandstärke wurde für 390 m Druckhöhe bemessen und zwar so, daß die Zugbeanspruchung in den zylindrischen Teilen der Pumpenkörper 200 kg nicht überschreitet. Die Ventilkasten wurden aus Stahlguß, die übrigen Pumpenteile aus Gußeisen hergestellt. Vor der Aufstellung erfolgte die Erprobung aller Pumpenteile auf 50 at Probedruck. Für die Abmessungen und Gewichte der einzelnen Maschinenteile waren maßgebend: der Querschnitt des Hängeschachtes von 2 m im Quadrat und das mit Rücksicht auf die vorhandenen Hebevorrichtungen zulässige Meistgewicht
von 6500 kg. Das Hängetrum erhielt außer den eigentlichen beiden Förderleitungen noch eine dritte Mittelleitung, welche dazu diente, einen mit möglichst, d.h. 2 m langen Geleitschienen versehenen Schlitten, durch den das 25 mm starke Kabelseil hindurch geführt war, aufzunehmen. Es ermöglichte diese Einrichtung dadurch, daß das Seil und der unmittelbar unter dem Schlitten an einem starken Doppelhaken angehängte, mit starken Hanfseilen befestigte
Gegenstand keinen Hin- und Herschwankungen ausgesetzt war, ein vollständig sicheres Einhängen sämtlicher Maschinenteile. Die eingehängten Maschinenteile förderte man in der Maschinen-Fundamentsohle auf einem starken Transportwagen in die Maschinenräume. Die gußeisernen Fundamentrahmen wurden, um eine möglichst große Anhaftungsfläche mit der untergestampften Betonschicht zu erzielen, gut mit Zementmörtel ausgemauert. Bei der Aufstellung der Maschinen war eine Hebevorrichtung unbedingt erforderlich. Man wählte für beide Maschinenräume einen Hängelaufkrahn, welcher in der Firste der Maschinenräume in schon früher beschriebener Weise angebracht ist.
Die Aufstellung der Maschine Nr. I begann Mitte Dezember 1891, ihre Ingangsetzung erfolgte Anfang April 1892. Mit Aufstellung der Maschine Nr. II wurde Anfang März begonnen und dieselbe Mitte Juni 1892 in Betrieb gesetzt.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 24]


ZEIT1892
THEMAKosten [Mark]
TEXTAnkauf des Werksplatzes 2206,24
Herstellung der Tagegebäude 98039,12
Bau und Aufstellung des eisernen Scheibenstuhles 5569,46
Erdarbeiten (Herstellung des Werksplatzes und Zufuhrweges) 12599,56
Dampfkessel mit Einmauerung 48689,26
Kesselspeiseeinrichtungen 4109,32
Speisewasserzuleitung 22875,13
Sämmtliche Fördereinrichtungen 11796,76
Rohrleitungen über Tage 9614,41
Elektrische Beleuchtungsanlage 9051,14
Herstellung der Schachtwasserabführung 8369,29
Abteufen, Ausmauern und Ausbau des Schachtes 103892,14
Herstellung der unterirdischen Maschinenräume 74814,99
Herstellung der Wasserzuflußstrecken 12684,20
Herstellung der Wetterstrecken 8315,76
Herstellung der Füllörter und Förderstrecken 6930,79
Beschaffung und Aufstellung der zwei Wasserhaltungs-Maschinen
mit zwei Laufkrahnen und Reservetheilen 175126,61
Dampf- und Wasserschachtrohrleitungen nebst Einbau derselben 25151,99
Pacht für den Teichwiesenschacht Nr. II 3400,00
Ausgleichzinsen an die beteiligten Werke 26373,57
Beiträge zur Knappschafts-Pensions- und -Krankenkasse, sowie
zur Berufsgenossenschaft 7081,93
Allgemeine Kosten, Gehälter, Kosten an Behörden, Markscheidergebühren, Portis usw. 7140,67
Summa 683832,34
b) Kosten des Schachtabteufens bei 171,5 m Teufe:
Herstellung einer Futtermauer 1290,12
Niederbringen eines Bohrlochs zur Lösung 373,80
Auffahren einer Wetterstrecke vom Teichwiesenschacht Nr. II aus 1045,65
Abteuflöhne einschließlich Beaufsichtigung und Zimmerung 27193,15
Kesselheizung beim Teichwiesenschacht Nr. II 1060,80
Schmiedekosten 1291,93
Für 148 Stück Schachtkränze 4737,00
Dazu 1618 Stück eiserne Laschen 1209,00
2890 Stück Laschenschrauben 578,26
Für Leitungsbäume 380,78
Fahrten 244,50
Stammholz 2780,96
Geschnittenes Tragestempelholz 834,73
Rüstpfosten zum Verzug 4142 74
Schwarten zum Verzug 513 40
Pfosten und Bretter 447 49
Nebenarbeiten über Tage, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 190,8 46
Summa 50032,77
Mithin kostete das laufende Meter Schacht mit provisorischem Ausbau 291,7 Mark, während bei einem abgeteuften Gesamtraum von (2,92 x 3,14 x 171,5) = 4529 cbm l cbm anstehendes Gestein ll,05 Mark Gewinnungskosten einschließlich
Ausbau verursachte.
c) Kosten der Schachtausmauerung (183 m von Hängebank bis Sumpftiefstes)
Gußeiserner Mauerkranz 786,38
Legen desselben 551,96
Maurer-, Zimmerlings- u. Handlangerlöhne, sowie Beaufsichtigung 22985,41
Kesselheizung beim Teichwiesenschacht Nr. II 1221,70
579000 Stück Mauerziegel 11596,60
313 t Stettiner Zement 2921,23
406 t Gößnitzer Zement 3016,58
12 Doppelladungen Kalk 2314,56
293 cbm scharfer Bausand 1546,75
Arbeitslöhne beim Entfernen der Schutzbühnen und Einbau der Leitung 912,01
Holzmaterial und Nägel beim Einbau der Leitung usw. 3572,41
Fuhrlöhne für Mauermaterialien 820,05
Bau einer Kalkbude 601,85
Nebenarbeiten über Tage, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 1011,88
Summa 53859,37
Bei 183 m Gesamtteufe stellen sich die Kosten eines Meters Schachtmauerung mit Ausbau auf 294,8 Mark, und es kostet l cbm Mauerwerk einschließlich Ausbau bei 1464 cbm Gesamtmauerwerk rund 36,8 Mark.
d) Kosten der beiden unterirdischen Maschinenräume nebst Zugangsstrecken, der Sümpfe und Maschinenfundamente.
Arbeitslöhne und Beaufsichtigung beim Auffahren und Ausmauern der Räume und Fundamente 34175,08
Für Sprengmaterial 444,08
Stammholz zum Ausbau 707,30
9 Stück Lehrbögen 357,09
Pfosten zu Bühnen 112,22
180000 Stück sehr hart gebrannte Ziegel für das Firstengewölbe 3658,59
392660 Stück harte Mauerziegel 6675,22
980 t Stettiner Zement 9146,34
1064 t Gößnitzer Zement 7905,52
Scharfer Bausand 1350,80
Kohlenasche, einschließlich Fuhrlohn 410,70
Weißkalk zum Weißen der Räume 39,00
2 Einsteigerohre für die Wetterüberhauen 348,00
Maschinenwarten, Kesselheizen und Auslaufen beim erpachteten Teichwiesenschacht Nr. II, sowie Transport des Mauermaterials über Tage, Durchwerfen von Asche und Sand usw. 5483,03
Schmiede- und sonstige Nebenarbeiten, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 4002,02
Summa 74814,99
Bei der Herstellung der Maschinenräume war die Belegschaft abwechselnd in dem einen oder anderen Maschinenraum und auch abwechselnd mit Gesteins- und Maurerarbeiten beschäftigt, weßhalb sich die Kosten der Gewinnungsarbeiten und Maurerarbeiten getrennt nicht genau feststellen ließen. Das laufende Meter ausgemauerte Zugangsstrecke kostet 169,26 Mark, während das laufende Meter ausgemauerter Maschinenraum einschließlich Maschinenfundament und Maschinensumpf 1586,24 Mark Kosten verursacht hat. Der ausgehauene Raum für die beiden Maschinenräume mit Zugangsstrecken und Sümpfen beträgt 2536,5 cbm und das in denselben ausgeführte Mauerwerk 1431,6 cbm.
e) Kosten für die Herstellung der ca. 60 m langen Wasserzuführungsstrecken.
Arbeitslöhne und Beaufsichtigung beim Auffahren und Ausmauern der Strecken 5380,34
Maschinenwarten, Kesselheizen und Auslaufen auf Teichwiesenschacht Nr. II, sowie Transport des Mauermaterials, Durchwerfen von Sand und Asche usw. 1070,49
111800 Stück harte Mauerziegel 1906,60
314 t Cement 2720,62
Bausand und Kohlenasche, einschließlich Fuhrlohn 443,80
2 Klappenverschlußrohre 292,80
Sprengmaterial 88,09
Siebgewebe zur Wasserreinigung 85,50
Schmiede- und sonstige Nebenarbeiten, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 695,96
Summa 12684,20
Das laufende Meter der 3,5 m lichthohen und 1,25 m lichtweiten, 1 1/2 Stein (40 cm) stark ausgemauerten Wasserzufülirungsstrecke kostet demnach 213,29 Mark.
f. Kosten der Wetterstrecken, Wetterüberhauen und des Wetterfüllortes.
Arbeitslöhne und Beaufsichtigung beim Auffahren und Ausmauern der Strecken 5102,98
Maschinenwarten, Kesselheizen und Auslaufen auf Teichwiesenschacht Nr. II, sowie Transport des Mauermaterials,
Durchwerfen von Sand und Asche usw. 582,16
Für Sprengmaterial 176,18
60800 Stück Mauerziegel 1033,00
97 t Zement 721,68
60 hl Kalk 108,00
Bausand und Steinkohlenasche 186,10
Steigeisen für die Wetterüberhauen 27,18
Sonstige Nebenarbeiten, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 378,48
Summa 8315,76
Es betragen die Kosten:
für das laufende Meter Wetterüberhauen mit l m Durchmesser, l Stein stark gemauert 51,04 Mark,
für das laufende Meter Wetterstrecke 1,2 m lichthoch und 0,8 m lichtweit, l Stein stark gemauert 53,98 Mark,
für das laufende Meter Wetterstrecke 1,8 m lichthoch und l,1 m lichtweit, l 1/2 Stein stark gemauert 128,72 Mark,
für das laufende Meter Wetterfüllort (Ventilatorraum) l,8 m lichthoch und 2,0 m lichtweit, l 1/2 Stein stark
gemauert 171,38 Mark.
g) Kosten der Förderstrecke zwischen Schacht und Wasserzuführungsstrecken und der Füllörter, Gesammtlänge 30,8 m.
Arbeitslöhne und Beaufsichtigung beim Auffahren und Ausmauern der Strecken 4187,59
Maschinenwarten, Kesselheizen und Auslaufen auf Teichwiesenschacht Nr. II, sowie Transport des Mauermaterials und
Durchwerfen von Asche usw. 617,78
64500 Stück Mauerziegel 1096,50
63 t Zement 468,10
100 hl Kalk 180,00
Bausand und Steinkohlenasche 195,00
15 m Tonrohre (Wasserabführung vom Schachtsumpf) 77,00
Schmiedekosten und Nebenarbeiten, sowie Schmier-, Dichtungs- und Beleuchtungsmaterial 108,82
Summa 6930,79
Das laufende Meter der 2,5 m lichthohen, 1,8 m lichtweiten, l 1/2 Stein stark gemauerten Förderstrecke beziehentlich des Füllortes kostet 225,02 Mark.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 34]


ZEIT1893
THEMABetriebsergebnisse
TEXTWenn auch der volle Wasserhaltungsbetrieb schon am 1. Juli 1892, nachdem die alten Wasserhaltungsanlagen außer Tätigkeit gesetzt waren, auf die neue Anlage übergegangen ist, so geben die Kosten des Betriebes in den ersten sechs Betriebsmonaten, also von Mitte bis Ende des Jahres 1892, doch noch keinen sicheren Anhalt für die laufenden Betriebskosten, weil in dieser Zeit noch mehrfache Arbeiten umgingen und den Betrieb belasteten, welche in Zukunft ausgeschlossen sind. Auch konnte die für die Bedienung der Maschinen mit Zubehör nötige Mannschaftszahl nur nach und nach ermäßigt werden, sodaß erst mit Jahresschluß die für den gesammten Betrieb, einschließlich Schacht- und Streckenunterhaltung, mindestens nötige Mannschaftszahl von 14 erreicht werden konnte. Deshalb sind die nunmehr einen
sicheren Anhalt gewährenden Betriebskosten für die ersten sechs Monate des Jahres 1893 nachstehend zusammengestellt worden, wobei jedoch noch zu erwähnen ist, daß bei dieser Aufstellung die Kosten der Unterhaltung des
Schachtes und der etwa 800 m langen Lösungsstrecken eingeschlossen sind.
Vergleicht man die Kosten vom 1. Januar bis zum 1. Juli 1893 (bei 666.640 cbm Gesamtzufluß = 2,557 cbm/min: 26.471,48 Mark; je cbm 180 m gehoben: 3,97 Pfennig, 0,0217 Pfennig/Metertonne) mit den Betriebskosten der alten Anlagen in den Jahren 1889, 1890 und 1891, in welchen auf dem 180 m tiefen Schacht Nr. I ein Gesamtquantum von 3.136.930 cbm und auf dem 104 m Schacht Nr. II ein Gesamtquantum von 1.193.849 cbm in den genannten
drei Jahren gehoben wurden, so ergibt sich, daß bei 291.591,45 Mark in diesen Jahren verausgabten Betriebskosten und bei 688.807.696 gehobenen Metertonnen (l cbm l m hoch) Wasser die Metertonne einen Betriebsaufwand
von 0,0423 Pfennig verursachte, daß also nahezu die doppelten Betriebskosten als bei der neuen Wasserhaltungsanlage erforderlich waren. Bei den geringen Wasserzugängen in dem Berichtsjahre war nur eine mäßige Ausnutzung der Maschinen möglich; es wurde deshalb und um möglichst geringen Dampfverbrauch zu haben, der Betrieb so eingerichtet, daß die eine Maschine in der Tagschicht und die andere in der Nachtschicht mit 45 bis 50 Spielen in der Minute, nachdem die Wasser in dreistündiger Pause in den Lösungsstrecken aufgegangen waren, drei Stunden lang betrieben
wurden, daß also die Maschinen in jeder Schicht zweimal drei Stunden im Gange waren und zweimal drei Stunden ruhten.
Genaue Versuche über Dampfverbrauch und Kondensationsverluste bei dem Maschinenbetrieb sollen erst in nächster Zeit vorgenommen werden, und es muß die Berichterstattung über diese Ergebnisse vorbehalten bleiben.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1893) 38]


ZEIT1884
THEMAAllgemeines
TEXTDas Zwickauer Kohlenrevier, welches sich, Dank der eingelagerten mächtigen Flötze, trotz seiner geringen Ausdehnung durch einen bedeutenden Kohlenreichthum auszeichnet und ein sehr ansehnliches Förderquantum auf den Markt bringt, hat, wie so manches Kohlenrevier, mit ansehnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und bieten unter diesen, wie nachfolgende Darstellung zeigt, die eigenthümlichen Terrain-Verhältnisse nicht die geringsten, indem dieselben große Störungen im Betriebe nicht nur einzelner Werke, sondern auch ganzer Werkskomplexe herbeizuführen vermögen. Ein kurzer Überblick über die Feld- und Flötzkarte des Zwickauer Kohlenrevieres genügt, um zu erkennen, daß dasselbe durch den Muldeufluß in ziemlich gleiche Hälften getheilt ist. Ferner zeigen die Profile, daß die meisten Flötzausstriche direkt unter Tag liegen oder nur von der sogenannten Muldenschicht, einer vollständig durchlässigen Geröllschicht, überdeckt werden. In gleicher Weise verhalten sich die Flötzausstriche zum Bette des Muldenflusses,
in welchem sie, direkt oder nur schwach überdeckt, überströmt werden. Daß dieses Verhältnis für den Zwickauer Kohlenbergbau, in bezug auf Wassereindringen, höchst störend einwirkt, sogar eine Quelle großer Gefahren in sich birgt, ist hinreichend erkannt; wie denn auch bergbehördliche Verordnungen darauf gerichtet sind, schlimmen Vorgängen rechtzeitig vorzubeugen oder die schädlichen Einwirkungen mindestens abzuschwächen. Der angegebene Lauf des Muldenflusses wirkt auch nationalökonomisch ungünstig ein, weil zum Schutz des Revieres nicht nur unter dem Bereiche des Flußbettes selbst, sondern auch noch unter angrenzendem Terrain Kohlenpfeiler in großer Ausdehnung, vollständig oder wenigstens zum Teile stehen zu bleiben haben, mithin die vollständige Ausnutzung vieler Kohlenfelder
unmöglich ist und somit ein ansehnlicher Teil, und zwar in bezug auf Kohlenführung, der beste, dem Reviere verloren geht. Wenn nun ein großer Theil der Kohlenwerke des Zwickauer Revieres hinsichtlich der Wasserzugänge, infolge günstiger Lage ihres Terrains oder infolge weniger durchlässiger Überdeckung der Kohlenflötze, für gewöhnlich
bedeutende Schwierigkeiten nicht zu überwinden haben, so sind es ganz hauptsächlich die in der Bockwaer Flur, am rechten Muldenufer gelegenen Werke, welche unter dem Eingangs gedachten Einfluß zu leiden haben und dem massenhaften Zudringen der Wasser ausgesetzt sind. Lag es nun im Bereiche der Unmöglichkeit, für jedes dieser einzelnen Werke, schon in Betracht der verhältnißmäßig geringen Ausdehnung und kurzen Betriebsdauer, Einrichtungen zu schaffen, welche im Stande gewesen wären, die Hebung größerer Wassermassen ununterbrochen zu bewerkstelligen, so hat man, um dem feindlichen Elemente mit vereinten Kräften entgegenzutreten, bereits seit länger als dreißig Jahren eine Vereinigung der betreuenden Werksbesitzer unter dem Namen "Bockwaer Wasserhaltungsgewerkschaft" geschaffen, welche sich die Aufgabe gestellt hat, durch Anlage hinreichend großer Wasserhebungsvorrichtungen sämtliche in ihrem Reviere gelegenen Grubenbaue unter allen Umständen trocken, infolgedessen auch ununterbrochen betriebsfähig zu erhalten, und ist der Zweck der nachstehenden Blätter, eine kurze Beschreibung dieser vollständig bewährten Wasserhaltungsinstitution zu liefern.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 156]


ZEIT1884
THEMAArten der Wasserzuflüsse
TEXTDie Wasserzugänge im Bockwaer gewerkschaftlichen Wasserhaltungsreviere sind verschiedener Art. Zunächst sind es solche, wie sie in jedem anderen Gebirge vorkommen und welche jedes Berggebäude, sei es gelegen wo es wolle, auf irgend welche Art zu beseitigen hat, und zwar sind es die Wasserquantitäten, welche sich teils vorrätig in den Gebirgsschichten befinden, teils durch Einsickern auf der Schichtung ihre Ergänzung finden. Eine zweite und größere Quelle der Zugänge bilden die sämtlichen atmosphärischen Niederschläge, soweit sie in dem Bereiche der Bockwaer
Ebene und dem östlich wie südöstlich angrenzenden Teile der Oberhohndorfer Flur fallen. Da deren Ableitung infolge allgemeiner Terrainsenkung und Zerklüftung des Gebirges schon seit längerer Zeit zur Unmöglichkeit geworden ist, folglich die alte Regel, nach welcher rationelle Wasserhaltungseinrichtungen mit möglichster Unschädlichmachung der Tagewasser einzuleiten sind, nicht zur Anwendung kommen kann, müssen die von da stammenden Tagewasser sämtlich verfallen, um mit großem Kostenaufwand wieder zu Tage gehoben zu werden. Es erstreckt sich das Sammelgebiet dieser Wasser über einen Flächenraum von mindestens 140 Hektar. Eine große Gefahr für die Bockwaer Werke lag ursprünglich noch darin, daß das Revier durch einen Bach, den Schmelzbach, durchschnitten wurde, dessen öfteres Austreten den Werken bedeutenden Schaden zufügte. Der Verlauf dieses Baches ist auf dem Übersichtsriß, Tafel IX, angedeutet.
Man bemühte sich wohl längere Zeit, teils durch Stehenlassen von Kohlenfesten, teils durch immerwährende Auffüllungen des Bettes, die Bachwasser hinreichend abzuleiten und unschädlich zu machen, doch wurden diese Bemühungen infolge ausgedehnter Senkungen nach und nach ganz erfolglos. Man schritt daher im Jahre 1864 zur Verlegung dieses Baches, indem man ihm einen künstlichen Lauf außerhalb des Revieres und zum großen
Teil überhaupt außerhalb der Kohlenformation anwies. Diese Bachverlegung ist ebenfalls auf dem Übersichtsriß verzeichnet. Ganz hauptsächlich bestehen drittens die Zuflüsse noch aus denjenigen Wasserquantitäten, welche die mit dem Muldenbette in direkter Verbindung stehende Kiesschicht, Muldenschicht, dort aufgenommen hat und in dem östlichen
Terrain im Bereich der Grubenbaue oder der Bruchfelder wieder abgibt, und die Größe dieser Quantitäten ist ganz abhängig von dem höheren oder niederen Wasserstand des Muldenflusses. Hieraus geht hervor, daß das Bockwaer Revier bezüglich des Wassereindringens, mehr denn ein anderes, großen Gefahren ausgesetzt ist, daß dieses Revier sehr von den Witterungsverhältnissen abhängt und daß reichliche Mengen von Niederschlägen gefahrdrohend werden können. Hauptsächlich sind es auch die Entleerungen aus der Muldenschicht und etwaige Hochwasser der Mulde selbst, welche schlimmen Falles die Existenz nicht nur der Bockwaer Werke allein, sondern auch die der meisten anderen des
Zwickauer Revieres ernstlich gefährden können. Man kann sagen, daß das Zwickauer Revier, soweit es sich um letztbezeichnete Gefahrquelle handelt, von weit entfernten, im großen Sammelgebiet der Mulde und deren Nebenflüssen
vorgehenden elementaren Ereignissen abhängig ist.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 157]


ZEIT1884
THEMAGründe für die Erweiterung der Anlagen
TEXTBei der an Stelle einer früheren ähnlichen Vereinigung im Jahre 1851 erfolgten Gründung der Gewerkschaft hatte man sich bei Anlage von Maschinen und zubehörigen Einrichtungen zur Aufgabe gestellt, unter Zugrundelegung der bisherigen Erfahrungen über die Quantitäten der Zugänge bei der früheren Wasserhaltungsanlage, alles Nötige mit so großen Dimensionen und dergestalt leistungsfähig auszurüsten, daß es für alle Fälle und auf lange Zeiten hinaus ausreichend sein werde, daher eine spätere Vergrößerung oder Erweiterung ausgschlossen sei. In der Tat schien auch die über dem damaligen einzigen Schacht im Jahre 1855 aufgestellte Wasserhebungsmaschine in der Stärke von 200
Pferdekräften mit 4 Dampfkesseln größter Dampferzeugungsfähigkeit während der ersten Jahre mehr als hinreichend, um den Anforderungen entsprechen zu können. Doch nach einer nur fünfjährigen Betriebsdauer, während im Gewerkschaftsrevier allenthalben schwunghafter Betrieb eingeleitet worden war und die Tagebrüche schon größere Ausdehnungen angenommen hatten, war infolge der Zunahme der Zugänge die nötige Reserve zu vermissen, so daß man
sich schon nach dieser kurzen Zeit zur Anschaffung einer Reservemaschine von 150 Pferdekräften und den nötigen Dampfkesseln unter vollständiger Ausnutzung der Räume über Tage und im Schacht veranlaßt sah. Eine noch größere Vermehrung der Zugänge hielt Schritt mit der immer weiteren Ausdehnung der Baue und des Bruchfeldes, und die Ergießung von Wasser aus der Muldenschicht machte sich immer mehr zu Ungunsten der Sicherheit des Revieres fühlbar. Der hieraus erwachsenden Gefahr vorzubeugen, entschloß man sich im Jahre 1872 zu einer noch größeren Erweiterung
der Wasserhaltungsanlagen. Da jedoch in dem ersten Schacht durch vollständigen Verbrauch des Platzes bei Aufstellung der bisherigen Reservemaschine eine nochmalige Vergrößerung effektiv. unmöglich war, konnte man nur durch Abteufen eines zweiten Schachtes dieses Vorhaben in Ausführung bringen. Über diesen Schacht kam ebenfalls eine 150 pferdekräftige Wasserhebungsmaschine zur Aufstellung, welcher nach einiger Zeit noch der Bau einer unterirdischen Maschine von 130 Pferdekräften zu gleichem Zwecke folgte. Diese verzeichneten, ganz umfänglichen Maßnahmen waren nicht nur durch die seit langer Zeit zu beobachtende stetige Vermehrung der regelmäßigen Zugänge, sondern vielmehr noch dadurch geboten, daß infolge des Einflusses der Vorgänge an der Tagesoberfläche, zuweilen große Schwankungen bzw. rapid eintretende Vermehrungen in den Wasserquantitäten vorkamen. Man hat es daher nicht, wie in verschiedenen anderen Bergwerksrevieren der Fall ist, mit einem ziemlich konstanten, sondern mit einem sehr veränderlichen
Wasserquantum zu tun. Infolgedessen ist es, um das Revier auch in gefahrdrohenden Zeiten frei zu halten, nötig, auf bedeutende Reservekräfte zu halten. Beispielsweise bezifferte sich im Jahre 1882 die durchschnittliche Hubmenge
auf 173,5 Kubikfuß oder 3,94 Kubikmeter pro Minute. Dabei betrug sie zu Anfang des Jahres, in der trockenen Zeit, nur ca. 120 Kubikfuß oder 2,72 Kubikmeter, steigerte sich aber in dem zweiten Halbjahr, zur Zeit der bekannten
langanhaltenden Regengüsse bis zu 462 Kubikfuß oder 10,50 Kubikmeter.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 158]


ZEIT1884
THEMABeschreibung der Schächte
TEXTDer im Tiefsten des Revieres im Jahre 1853 niedergebrachte Schacht I hat rechteckigen Querschnitt (Tafel XI, Fig. 3), eine Gesamtlänge von 6,20 m und eine Weite von 2,so m. Ursprünglich war er in eine Kunstschacht-, eine Fahrschacht-Abteilung und einen zweitrumigen Treibeschacht eingeteilt. Infolge Beschaffung der zweiten Wasserhaltungsanlage hat diese Einteilung eine wesentliche Änderung erfahren müssen, so daß der Schacht jetzt zwei, an die kurzen Schachtstöße angrenzende Kunstschachtabteilungen a und b, eine dazwischen liegende Fahrschachtabteilung c und das Fördertrum d enthält. Letzteres könnte auch mit Hängeschacht bezeichnet werden,
da es zu keiner regelmäßig stattfindenden Förderung, sondern nur zum Ein- und Ausführen auszuwechselnder Pumpenteile und zur Ausförderung der in den Lösungsstrecken etwa fallenden geringen Berg- oder Kohlenmassen zu dienen hat. Auch ist er nicht mit Leitung, sondern mit umlaufendem Verschlag versehen. Der Ausbau besteht von Tage bis 54 m Tiefe in Mauerung; von da bis tiefste Lösungssohle teils in ganzer, teils in Bolzen-Schrotzimmerung. Erstgenannte Mauerung, auf Tragebogen von Granitquadern gegründet, ist bis auf zwei Drittteile ihrer Höhe aus Bruchsteinen und nur im obersten Drittteil aus Ziegeln hergestellt. Die Abtheilungszimmerung besteht aus Wandruten und Einstrichen von 190 resp. 140 mm Stärke. Die Teufe des Schachtes beträgt bis obere Lösungssohle, im Schichtenkohlenflötz gelegen,
138 m, bis zweite und tiefste Lösungssohle excl. Sumpfraum. 181 m. Letztere Sohle befindet sich nahe über dem Dach des ersten tiefen Planitzer Flötzes. Unter letztbezeichneter Sohle ist der Schacht noch um weitere 45 m
und zwar behufs Gebirgsaufschlusses niedergebracht. Mit diesem tiefsten Schachtteil hatte man wohl das Sohlengebirge der tiefen Planitzer Flötzabtheilungen erreicht, doch stellte sich infolge der ganz unzureichenden Festigkeit der Gebirgsschichten hier die Notwendigkeit heraus, diesen Teil in Mauerung zu setzen; man war sogar wegen Aufquellen des Gebirges in der Schachtsohle genöthigt, diese mit flacher Wölbung zu verwahren. Der im Jahre 1872 geteufte Schacht II (Tafel XIII, Fig. 4), 640 m vom Schacht I in südwestlicher Richtung und zwar 380 m in der Steigrichtung
der Flötze von diesem und in dem an die Muldenfeste angrenzenden Revierteil gelegen, hat ebenfalls eine rechteckige Querschnittsform, eine Länge von 6,40 m, eine Weite von 2,30 m. Die Einteilung ist ähnlich wie bei Schacht I, doch wurde bei der Anlage nicht nur für einen Hängeschacht, sondern auch noch für Raum zur Einrichtung zweier Fördertrümer gesorgt. Der Schacht ist daher in eine, an den südlichen kurzen Stoß angrenzende Kunstschachtabteilung a, den Förderschacht b, an den nördlichen kurzen Stoß angrenzend, in einen dazwischen liegenden Fahrschacht c und den
Hängeschacht d eingeteilt. Der bezeichnete Raum für einen Förderschacht hat als solcher zur Zeit keine Verwendung, ist vielmehr nur für eine später etwa einzurichtende Kohlenförderung reserviert. Eine teilweise Verwendung hat jedoch dadurch stattgefunden, daß man in ihm, dem westlichen langen Stoße entlang, die für die unterirdische Wasserhaltungsmaschine nötigen Rohrleitungen, die Dampfrohr- und die Steigrohrleitung sowie auch eine
Wetterluttentour, eingebaut hat. Diese drei Einrichtungen sind in Tafel XIII, Fig. 4, mit e, f und g bezeichnet.
Der Ausbau des Schachtes besteht von Tage bis auf nur 8 m Teufe, wo schon ein fester Sandstein aufsetzt, in durchaus aus Ziegeln hergestellter Mauerung, von da bis in sein Tiefstes, wie bei Schacht I, teils aus Bolzen-, teils aus ganzer Schrotzimmerung. Auch sind die einzelnen Schachtabteilungen ebenfalls durch Wandruten und Einstriche, deren es auch an den kurzen Stößen gibt, von 190 mm Stärke geschieden. Die Teufe beträgt bis auf die einzige Lösungsstreckensohle, welche sich im Zwischengebirge des Rußkohlenflötzes und der ersten Abtheilung des tiefen Planitzer Flötzes befindet, 104 m. Bezüglich der Auswahl der Schachtpunkte ist Folgendes zu bemerken. Nach Gründung der Gewerkschaft und nachdem man im allgemeinen das [sic] Bereich des Gewerkschaftsrevier es begrenzt hatte, wählte man für den damals projektierten einen Schacht den tiefsten Punkt im Flötzeinfallen, indem man auch durch diesen die nördliche Begrenzungslinie des Gewerkschaftsareales, wie auf Tafel IX ersichtlich, zog. Eine Berechtigung für die Auswahl dieses Punktes ist durchaus nicht abzusprechen, da man, wie angeführt, nur einen einzigen Schacht in sicherer
Voraussicht, derselbe werde für alle Zeiten hinreichend sein, geplant hatte und diesen naturgemäß sämtliche im Reviere zu erschrotenden Wasser zuzuführen hoffte. Allein, auch die Nachteile dieser Disposition waren nicht
zu verkennen; denn einesteils konnte die Lösung der am weitesten am Steigen gelegenen Kohlenfelder, welche doch zunächst in Angriff zu nehmen gewesen wären, zuletzt und zwar nur nach Auffahrung der sehr weit in das Feld gehenden
Lösungsstrecken erfolgen, anderenteils hatte man die sämmtlichen zugehenden Wasser ununterbrochen auf die größte Teufe, daher auch mit einem gleich hohen Kostenaufwande zu heben. Als sich nun doch das Niederbringen eines zweiten Schachtes notwendig machte, verließ man das bei Anlage des ersten Schachtes verfolgte Prinzip, legte ihn vielmehr, wie oben bemerkt, im Steigen der Plötze an, doch so, daß sein Sicherheitspfeiler, ohne seinen Wert zu verlieren, auf beliebige Zeit hinaus reserviert bleiben kann und ohne daß das weitere regelmäßige Fortschreiten des Abbaues im Revier Aufenthalt zu erleiden hat. Diese dem Schacht II gegebene Lage brachte, abgesehen von den weit geringeren Anlagekosten, zunächst den großen Vorteil bedeutender Verringerung der Hubhöhe, indem sich die vom Schacht II zu der vom Schacht I wie 104 zu 181 verhält; dann wurde man aber auch in den Stand gesetzt, die meisten der Muldenschicht entspringenden, der Wasserhaltungsanlage zugehenden Wasser durch besondere Streckenauffahrungen nahe ihrem Ursprünge abzufangen, zu sammeln und dem Schacht II direkt zuzuführen. Es wurde hierdurch außerdem das fernere Ergießen dieser Wasser in die gangbaren Baue des Revieres, wo sie öfters Ursache von Betriebsstörungen gewesen waren, verhindert, auch die erste Schacht- und Maschinenanlage ganz bedeutend entlastet und der Wasserhebungsaufwand überhaupt wesentlich vermindert. Beispielsweise sei nur erwähnt, daß sich die durchschnittliche Hubmenge bei Schacht I pro Karren verbrauchter Kohle auf ca. 5200, bei Schacht II jedoch auf 9100 Kubikfuß stellt.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 159]


ZEIT1884
THEMALösungsstreckensystem
TEXTFür die Projektierung des Lösungsstreckensystems, wie sich dieses nach und nach über das Revier auf den verschiedenen Flötzen sowohl, als auch querschlägig verbreitet hat und auf Tafel IX in seiner vollständigen Ausdehnung dargestellt ist, war der Grundsatz aufgestellt worden, nur mit möglichst wenig Strecken, keineswegs aber auf jedem der einzelnen durchsunkenen Flötze vom Schacht aus ins Feld zu gehen, vielmehr es vorzuziehen, soweit
tunlich, zu lösende Flötzteile querschlägig anzufahren und von den Anfahrungspunkten der betreffenden Flötze aus die Lösungen weiter zu bewerkstelligen. Da die obersten der im Bockwaer Revier auftretenden Kohlenflötze und zwar bis auf das Zachkohlenflötz herab, zur Zeit der neuen gewerkschaftlichen Vereinigung im Jahre 1851 zum größten Teil bereits abgebaut waren, so handelte es sich für die Zukunft hauptsächlich nur um Lösung der tieferen Flötze, als des Schichtenkohlenflötzes, des Rußkohlenflötzes und der etwa bauwürdigen Abteilungen des tiefen Planitzer Flötzes. Bei Schacht I bestehen, wie bereits erwähnt, zwei Lösungssohlen. Die erste bei 138 m Teufe ist in der Schichtenkohlenflötzsohle gelegen: In ihr erfolgten nicht nur die Lösungen auf diesem Plötze in streichender und steigender Richtung, sondern es wurde auch dort das Rußkohlenflötz mittels eines ca. 300 m langen Querschlages angefahren und auf ihm weit ausgedehnte Auffahrungen vorgenommen. Für die zweite Sohle in 181 m Teufe hatte man eine feste Sandsteinschicht des Zwischemnittels des Rußkohlenflötzes und des ersten tiefen Planitzer Flötzes gewählt. Diese Sohle hat die Bestimmung, teils diejenigen Wasser, welche auf oberen Flötzen den verschiedenen Schächten
zugehen und in diese verfallen, aufzunehmen, teils die im westlichen Revierteile bauwürdig auftretenden tiefen Planitzer Flötzabteilungen querschlägig zu lösen. Es befinden sich daher sämtliche bisherigen Streckenteile im
Quergestein. Bei Schacht II handelt es sich nur um eine Sohle. Diese befindet sich bei 104 m Teufe ebenfalls in einer festen Sandsteinschicht des Zwischenmittels des Rußkohlen- und tiefen Planitzer Flötzes. Beide Flötze sind in
dieser Sohle querschlägig durchfahren. Bemerkt sei hierzu noch, daß zwischen den Bereichen beider Schächte, teils durch Lösungsstrecken selbst, teils durch offene Baue dazwischen liegender Werke Verbindung besteht. Die Längen der so über das ganze Bockwaer gewerkschaftliche Revier verbreiteten Streckenauffahrungen zu Zwecken der Wasserlösung beträgt zur Zeit in Summa 7900 m. Hiervon kommen auf Strecken in den Flötzen 5600 m, während sich die Summe der Querschlagslängen auf 2300 m beziffert.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 161]


ZEIT1884
THEMASchachtgestänge und angebaute Pumpen
TEXTDie Gestänge waren ursprünglich durchgehends aus Holz (Tannenholz) hergestellt und haben sämtlich einen quadratischen Querschnitt. Die Verbindung der einzelnen, 10 bis 12 m langen Stangen geschieht in schiefer,
verzahnter Überblattung mit darüber hinweggreifenden starken Eisenplatten, welche durch Schraubenbolzen mit dem Gestänge verbunden sind. Die Verbindung der Gestängeteile über und unter den Drucksätzen, deren Kolben sich genau in der seigeren Mittellinie des Gestänges bewegen, ist durch Gabelgestänge, wie aus Fig. 1 ersichtlich, vermittelt und ist der Verband des Hauptgestänges a mit dem Gabelgestänge b, b durch das eiserne Querstück c hergestellt. Zwischen den Sätzen sind mehrere Gestängeführungen angebracht, welche aus Einstrichen mit daraufgeblatteten Satteln aus Eichenholz, das Gestänge ziemlich genau umschließend, bestehen. In diesen Führungen bewegt sich das Gestänge nicht direkt, sondern es ist der genaue Abschluß durch aufgeschraubte eichene Schleifbretter, welche wiederum mit Bandeisenschienen verwahrt sind, hergestellt. Zur Vermeidung eines Niedergehens des Gestänges und Durchschlagens
der Pumpenventile bei Brüchen ist oberhalb eines jeden Drucksatzes ein Abfangbock eingebaut, auf welchem sich das Gestänge mittels starker eiserner Winkelhaken im Falle eines Bruches aufsetzen muß. Die Abfangböcke bestehen
aus aufeinanderliegenden, an die langen Schachtstöße angetriebenen Eichenholzbalken, über denen, um den Widerstand federnd wirken zu lassen, noch eine Lage hohl aufliegender Pfosten befestigt ist. Das Gestänge bei der Hauptmaschine von Schacht I hatte von Tage bis zweiten Drucksatz eine Stärke von 420 mm, von da bis Tiefstes eine solche von 400 mm; das der Reservemaschine dort ist durchgehends 310 mm stark, während das Gestänge der Maschine von Schacht II ebenfalls durchgehend gleiche Stärke, und zwar eine solche von 355 mm besitzt. Das erstgenannte Gestänge von Schacht I, und zwar der Teil von Tage bis zum zweiten Drucksatz, auf eine Höhe von 133,3 m, hatte nach einer fünfundzwanzigjährigen Betriebsdauer, wenn auch keine wirklichen Defekte zeigend, doch an Zuverlässigkeit dermaßen verloren, daß sich im Interesse der Sicherheit der Anlage eine Erneuerung dieses Gestängeteiles nötig machte.
Man ersetzte diesen Teil jedoch nicht wieder durch Holzgestänge, sondern man wendete Eisenkonstruktion an. Es ist dieser Gestängeteil nun aus Schmiedeeisen in Kastenform aus U- und Schieneneisen hergestellt. Die Verbindung der 11 m langen Teile, deren Wände zusammengenietet und sorgfältig verstemmt sind, wurde beim Einbau durch konische Gußstahlschraubenbolzen hergestellt. Die Anordnung dieses, von der Königin Marienhütte in ganz zufriedenstellender Weise gelieferten Eisengestänges, insbesondere auch die Verbindung des Hauptgestänges mit dem Gabelgestänge und dem
sich am unteren Ende anschließenden Holzgestänge ist durch Fig. 2 bis 5, Tafel XII, ersichtlich gemacht. Durch diesen Einbau ergab sich außer der Sicherstellung noch der große Nutzen einer bedeutenden Gewichtsverringerung. Es hatte sich das Gewicht von ca. 52.000 kg auf ca. 35.000 kg, daher um 17.000 kg reduziert, welche Gewichtsverminderung ganz vorteilhaft auf den Gang der Maschine einwirkte und einen geringeren Dampfverbrauch zur Folge hatte. Die an diese Gestänge angebauten Pumpen bestehen aus Drucksätzen und einem überhebigen Saugsatz, welcher dem untersten Drucksatze die Wasser zuhebt, und zwar sind in Schacht I an jedes Gestänge je drei Drucksätze
übereinander mit zugehörigem Saugsatze, in Schacht II zwei dergleichen Drucksätze mit Saugsatz eingebaut. Die Konstruktion dieser Sätze ist aus Fig. l, Tafel XII, ersichtlich; nur sei noch hinzugefügt, daß dem je oberen Satz die Wasser in solcher Höhe zugedrückt werden, daß die Ventile ununterbrochen unter Wasser stehen, daher ein besonderes Ansaugen in den Drucksätzen überflüssig wird. Erwähnenswert ist noch, daß die Drucksätze mit zugehörigem Saugsatz an je einer Maschine gleiche Durchmesser haben, welche Anordnung dadurch bedingt ist, daß sämtliche Wasser aus dem Tiefsten gehoben werden und sich nicht die Zugänge, wie häufig der Fall, nach der Teufe oder von Satz zu Satz vermindern. Ferner haben auch Plunger- und Saugkolben, sowie Saug- und Steigrohre dieselbe lichte Weite. Es beträgt dieselbe bei den Sätzen der Hauptmaschine des Schachtes I 570 mm, bei denen der Reservemaschine dort 425 mm, sowie bei denen der Maschinen des Schachtes II 470 mm. Die Wassermenge pro Hub beträgt bei den ersten genannten Sätzen und bei 2,54 m Hubhöhe = 0,57, bei den zweiten bei gleicher Hubhöhe = 0,41 und bei den dritten bei 2,83 m Hubhöhe = 0,45 Kubikmeter. Da nun diese oberirdischen Maschinen, ohne Gefährdung irgend eines Maschinen- oder Pumpenteiles, pro Minute 4 1/2 bzw. 5 Spiele zu machen imstande sind, so kann durch diese, wenn nötig, aus den beiden
Schächten zusammen eine Wassermenge von 6,86 Kubikmeter und unter Hinzurechnung der Hubmenge der unterirdischen Maschine von 3,75 bis 4,00 Kubikmeter ein Gesammtwasserquantum von 10,5 bis ll,00 Kubikmeter pro Minute gehoben werden.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 168]


ZEIT1884
THEMAFördermaschinen
TEXTAußer den Wasserhaltungsmaschinen und einigen kleinen Hilfsmaschinen befindet sich bei jedem Schacht noch eine fünfzehnpferdekräftige liegende Fördermaschine, an welcher, der Schachteinteilung entsprechend, nur ein gewöhnlicher Seilkorb gelagert ist. Um aber mit Leichtigkeit, jedoch auch mit Sicherheit mit dieser Maschine außer der gewöhnlichen Förderung nötigenfalls auch das Ein- und Ausfördern der schweren Satz-Gestänge- und der Pumpenteile bewerkstelligen zu können, hat man jede dieser Maschinen mit einem Kabelseilkorb und noch einem zweiten Vorgelege
versehen. Dieser Korb, von geringerem Durchmesser als der gewöhnliche Seilkorb, ist zum Ein- und Ausrücken eingerichtet. Hierdurch wurde außerdem noch das Auflagern zweier Seilscheiben übereinander bedingt.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 169]


ZEIT1884
THEMADampfkesselanlagen und Speisewasserversorgnng
TEXTDie Dampferzeugungsapparate bestehen auf beiden Schächten aus ganz gleich konstruierten, zylindrischen Flammrohrkesseln mit Unterfeuerung. Diese haben je zwei inneliegende Flammenrohre, welche mit den Stirnwänden des Hauptkessels verankert, sowie am Kesseimantel zweimal durch Hängeeisen befestigt sind. Bei den Kesseln des Schachtes I beträgt die Länge des Hauptkessels, sowie die der Flammenrohre = 11330 mm, die Weite des ersteren = 1720 mm und die der letzteren = 625 mm. Bei den Kesseln von Schacht II ist die Länge des Hauptkessels und der Flammenrohre nur = 9310 mm, während die Weiten gleich denen von Schacht I sind. Die Heizflächen haben, diesem Längenunterschied angemessen, bei den Kesseln von Schacht I eine Größe von 77,51 qm, bei denen von Schacht II eine solche von 63,75 qm. Außer den gesetzlichen Armaturteilen, wie den beiden Sicherheitsventilen, zwei Wasserstandszeigern und einem Federmanometer, ist jeder Kessel noch mit einem Black'schen Sicherheits-Lärmapparat versehen. Jeder der Kessel ist zwar auf sechs resp. acht Atmosphären Überdruck probiert, doch wird nur mit einer Dampfspannung von drei Atmosphären
gearbeitet. Die Zahl der Kessel beträgt bei Schacht I neun, bei Schacht II fünf. Sämtliche Kessel sind nur in sehr seltenen Fällen, während ungewöhnlich großer Wasserzugänge, in Betrieb, während in normalen Verhältnissen bei Schacht I nur vier oder fünf, bei Schacht II drei oder vier in Anspruch genommen zu werden brauchen. Wie bei allen Dampfkesselanlagen die Beschaffenheit des Speisewassers eine ganz hauptsächliche Rolle spielt und die Wahl des Kesselsystems oft davon abhängt, so ist dies namentlich bei den in Rede stehenden Werken der Fall, indem hier bedeutende Quantitäten Wassers, bei Schacht I allein öfters bis zu 100 Liter pro Minute, zur Verdampfung gelangen.
Bei letzterem Schacht hatte man zwar, bei der Anlage hierauf Rücksicht nehmend, durch Auffahrung einer Rösche in der Wasser führenden Kiesschicht dem Werke reines Wasser zugeführt, doch versiegte nach und nach in Folge benachbarter Grubenanlagen diese Quelle, so daß man später gezwungen war, nur Hubwasser zur Kesselspeisung zu verwenden. Bei Schacht II hatte man nur Hubwasser hierzu zur Verfügung. Die schädlichen Einflüsse bei Verwendung der immer schlechter werdenden Grubenwasser machten sich trotz Anwendung verschiedener Mittel zu ihrer Abwendung in bedenklicher Weise geltend, so daß eine gründliche Abhilfe geboten war. Diese konnte jedoch nur dadurch geschaffen werden, daß man Vorrichtungen zu Herbeischaffung von Wasser aus dem Muldenfluß traf. Zu diesem Zwecke teufte man für
jeden Schacht einen Brunnen, nahe dem Muldenufer und bis auf die Muldensohle niederreichend, ab und schloß an diese Saugrohrleitungen an. Die nach Schacht I abgehende Rohrleitung hat eine Länge von 450 m, die nach Schacht II eine solche von 101 m. Die Weiten betragen 80 und 60 mm. Mittels hierzu besonders aufgestellter Dampfpumpen werden die Wasser aus den Brunnen durch diese langen Rohrleitungen bis zu den Schächten angesaugt und daselbst den Vorwärmern zugedrückt, aus denen sie, von abgehenden Dämpfen hinreichend vorgewärmt, verwendet werden. Da die Niveauunterschiede
der Brunnensohlen und der Ausgüsse in den Vorwärmern 12 und 7 m betragen, so hat man die Pumpen in der Mitte dieser Höhen aufgestellt, um ein leichtes Ansaugen in den Röhrentouren zu ermöglichen. Die Stärke der Dampfpumpe bei Schacht I beträgt 6, die derjenigen bei Schacht II 4 Pferdekräfte. Die Quantitäten des durch diese Wasserzuführungsanstalten herzugeschafften Wassers reichen nicht nur für die gewerkschaftlichen Anlagen in jedem Falle aus, sondern es werden auch außerdem noch an mehrere Nachbargrubenanlagen die erforderlichen Speisewasserquantitäten abgegeben. Das bei Schacht I pro Minute zugeführte Quantum Wasser beträgt ca. 160 Liter und das bei Schacht II zugeführte 100 Liter. Diese hier aufgeführten Einrichtungen haben sich als ganz vorzüglich
bewährt. Außer dem großen Vortheile der ganz geringen Kesselabnutzung ist eine bedeutende Ersparnis an Löhnen und Materialien für Reinigung und Instandhaltung der Kessel eingetreten, und werden daher einerseits die auf diese Anlagen verwendeten Kosten schon in Folge der hier bezeichneten Vorteile in kurzer Zeit gedeckt sein, andererseits wird sich aber auch ein ganz bedeutender Gewinn noch dadurch ergeben, daß die Kessel nun in viel längeren Zwischenräumen erst einer Reinigung von geringer Dauer bedürfen und nur noch Reparaturen von geringem Umfange erfordern, daß also die Betriebsunterbrechungen bei den einzelnen Kesseln seltener und von kürzerer Dauer als früher sind. Hierdurch ist die Möglichkeit geboten, zeitweilig, z.B. in Zeiten großer Wasserzugänge, zwecks vollständiger Ausnutzung der vorhandenen Maschinenkräfte, sämtliche Kessel zur Verfügung zu haben, wodurch zugleich die Zuverlässigkeit der ganzen Anlage erhöht wird.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 169]


ZEIT1884
THEMAAbsperrvorrichtungen
TEXTWie man sich bei der Anlage der gewerkschaftlichen Einrichtungen die Aufgabe gestellt hatte, hinreichende Kräfte zu steter Trockenhaltung sämtlicher Baue zu schaffen und auch nach Bedarf noch zu vermehren, so erkannte man auch gleichzeitig die Notwendigkeit an, Schutzvorrichtungen zu schaffen mittelst deren man im Stande sei, in Zeiten außerordentlicher Vorgänge, wie bei massenhaftem Zudringen von Wasser oder bei durch Brüche verursachten Störungen, das Aufgehen der Wasser in den Schächten der Wasserhaltungsgewerkschaft und in den angrenzenden Streckenteilen durch deren Isolierung zu verhindern, somit aber sich zu jeder Zeit sämtliche Pumpenteile bis ins Schachttiefste zugänglich und so die Möglichkeit einer späteren Gewältigung der Wasser ohne Anwendung besonderer Hilfsmittel zu
erhalten. Diese Isolierung war hier durch das angewendete Drucksatzsystem, bei welchem man keine Gelegenheit hat im Schachte aufgegangene Wasser zu gewältigen, und zwar um so mehr geboten, als zu sogenannten Sumpf- oder Wasserstrecken nur die geringe räumliche Ausdehnung besitzenden söhligen Lösungsstrecken dienen konnten und als bei der vorliegenden Sachlage ausgedehnte Grubenräume, in denen sich größere Wassermassen, ohne zugleich im Wasserhaltungsschacht aufzugehen, hätten ansammeln lassen, nicht, wie unter gleichen Verhältnissen sonst beim Kohlenbergbau üblich, zu beschaffen waren. Die zum Absperren der Strecken angewendeten Vorrichtungen bestehen
in Verspündungen mit Fahrthüren und haben folgende Einrichtung. Innerhalb eines keilförmigen, vollständig glattflächig hergestellten Widerlagerraumes befindet sich der mit seiner unteren Fläche in der Höhe der Tragwerksohle angebrachte, etwas zulaufende eiserne Verspündungskasten A. Diese r hat eine Länge von 1415 mm, eine lichte Höhe von 850 bis 920 mm, eine lichte Weite von 750 bis 820 mm und 55 mm Wandstärke. Die Ausfüllung, den dichtenden Abschluß zwischen dem Kasten und den Widerlagerflächen, bildeten früher keilförmig zugerichtete, vierkantige Holzstücke. Die Stirnflächen dieser Holzfüllung waren mit Eichenholz- und Eisenkeilen verbeizt
und die Holzlager selbst mit eingeschalteten Teerschichten verkleidet. Diese Holzfüllung hat man jedoch wegen der an den Stirnflächen eingetretenen Fäulnis entfernt und an deren Stelle Ziegelmauer gesetzt. Um die hintere Stirnfläche dieses Mauerkörpers vor dem direkten Einfluß des etwa darüberstehenden Wassers zu schützen, hat man diese noch mit
einer Verkleidung von Holzbalken f. f. versehen und diese Verkleidung mit der Mauerfläche mittels Zementeingusses in dichte Verbindung gebracht. Zum Verschluß des Kastens dient die in Angeln a a, gehende Türe S, an welcher das Glockenventil C befestigt ist. An der vorderen Wand des Kastens sowohl, als auch an der Türe selbst befinden sich genau aufeinander passende Rahmen oder Plantschen, welche durch die Schraubenbolzen b b aufeinander befestigt werden. Nach so vorgenommenem Verschluß der Türe erfolgt der Wasserdurchgang nur durch das Ventil, welches mittels der Schraube c, je nach der zulässiger Weise aufzunehmenden Wasserquantität, gestellt wird. Bei geöffneter Tür gestattet diese Einrichtung jedoch auch, alle vorkommenden Arbeiten jenseits der Verspündung ausführen zu können.
Durch auf dem Boden des Kastens aufgeschraubte Schienenstücke sind die Streckeneisenbahnteile untereinander in Verbindung gebracht, so daß die gewöhnliche Förderung durch das Verspunden hindurch stattfinden kann. Um während vorzunehmender Arbeiten in den Streckenräumen ein vollständiges Ablassen des Wassers, auch aus dem Raum der Wassersaige bewerkstelligen zu können, ist im untersten Verspündungskörper auf der Streckensohle ein Rohr d eingeschaltet, welches nach Abschrauben seines Deckels e einen vollständigen Abfluß der Saigenwasser nach dem Schacht gestattet. Vor jedesmaligem Schluß der Verspündungstür wird, um ein Hereinziehen von Holz- oder anderen Teilen in das Ventil zu verhindern, an der jenseitigen Verspündungswand ein Drahtgitter eingehängt. So lange ein Betrieb jenseits eines Verspündens nicht stattfindet, wird dieses letztbeschriebene Rohr sowohl als auch die Verspündungstür geschlossen gehalten, so daß eine Regulierung der aufzunehmenden Wassermenge und, wenn nötig, auch ein vollständiger Abschluß sehr rasch und mit Sicherheit durch das Glockenventil C bewerkstelligt werden kann. Zu bemerken ist hierzu noch, daß diese Absperrvorrichtungen vor etwaigem Durchschlägigwerden der betreffenden Strecke
mit darüberliegenden Bauen hergestellt werden und daß man ferner die Verspündungen in den außer Betrieb gekommenen Strecken wieder entfernt und dafür hinreichend starke Ziegelmauerdämme einsetzt. Erfahrungen über die Grenze der Sicherheit dieser Verspündungseinrichtungen stehen nicht zu Gebote. Das bisherige, nur selten vorgekommene Aufgehen der Wasser über dem einen oder dem anderen Verspunden erreichte in maximo glücklicher Weise nur die Höhe von ca. 30 m, in welchen Fällen eine Durchlässigkeit durchaus nicht zu beobachten war.
QUELLE[Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen (1884) 171]