Elektrizitätswerk Freising

Allgemeines

FirmennameElektrizitätswerk Freising
OrtssitzFreising (Isar)
StraßeFabrikstr.
Postleitzahl85354
Art des UnternehmensElektrizitätswerk
AnmerkungenBis 1904 unter der Firma "Freisinger Elektricitätswerk Dr. Franz Paul Datterer"; zu dieser Zeit mit 20-PS-Jonval-Turbine und 100 PS Dampfkraft (keine Einzelheiten zu Maschine(n) und Hersteller bekannt). Das E-Werk 1904 bis 1959 durch die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (s.d.) betrieben; Dreileiter-Gleichstrom und Energiebezug vom Amperwerk mit Umformern und Dampfkraft als Reserve (bis 1930); normale Maschinenleistung (1913): 243 kW, Akkumulator: 78 kWh. 1959 als Stadtwerke Freising (s.d.).
Quellenangaben[Schwindl: 100 Jahre Elektrizitätswerk Freising (1994)] [Statistik der Elektrizitätswerke (1913) 116]




Unternehmensgeschichte

Zeit Ereignis
15.06.1904 Franz Datterer und die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke AG München-Landshut" (BEW) erreichen ein Übereinkommen zum Verkauf des Elektrizitätswerks, und am 15.6.1904 erteilt der Stadtmagistrat in einem eigenen Konzessionsvertrag seine Zustimmung. Dieser Vertrag beinhaltet die Gesamtfassung der Vereinbarung vom 23. November 1896 mit sämtlichen Nachtragen und wird durch spezielle Regeln für die Übergabe ergänzt. Er bringt keine Veränderung des Modus für das Vertragsende am 31. Dezember 1948. Unterzeichnet wird er für die Stadt von dem seit 1899 amtierenden Bürgermeister Stephan Bierner. Die Ära Datterer / Mauermayr ist beendet. Der technische Betriebsleiter Leo Müller sowie ein wesentlicher Teil des Personals wird von der "Bayerische Elektrizitäts-Werke" (BEW) übernommen, das Strukturkonzept Erding jedoch entscheidend verändert. War das Elektrizitätswerk bisher ausschließlich autark auf Eigenerzeugung der Elektrizität ausgerichtet, so basiert nun die Bedarfsdeckung durch Fremdstrombezug. Dabei soll sich die Eigenerzeugung nur mehr auf einen Spitzenlastenausgleich und eine Reservehaltung für Störfälle beschränken. Die Stadt Erding hat in ihrem Wasserkraftwerk im Eitingermoos nach der Vergrößerung des Wassereinzugsgebiets 1904 eine gesicherte freie Leistung zur Verfügung. Die BEW abonniert daraus den Gesamtbedarf für das EW-Freising. Sie baut vom Kraftwerk bis zur Isarbrücke eine 5 kV Holzmastleitung und verlegt von dort bis zur Fabrikstraße ein Erdkabel. Zur Umformung des 5 kV Drehstroms aus dem Eitingermoos, installiert man zwei 5 kV- Motorgeneratoren, die in Verbindung mit der Akkumulatorenbatterie die Regelversorgung übernehmen.
01.01.1905 Eingemeindung der bis dahin selbständigen Gemeinde Neustift nach Freising. Damit erweitert sich das Konzessionsgebiet beträchtlich. Die Einspeisung nach dort war bei der Netzplanung mit dem Verteilungspunkt III "Niederbayerischer Hof (Korbinians Apotheke), bereits vorbereitet.
1906 Nach dem Freiwerden der Elektrizitätswerks-Räume in der Druckerei verkauft Datterer das anliegende Nebengebaude Haus-Nr. 91 (Bahnhofstr 12) ebenfalls an die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke".
1910 Die Amperwerke AG errichten in Kranzberg an der Amper ein Wasserkraftwerk mit einer Leistung von 2100 kW. Der Stromverbrauch in Freising ist inzwischen weiter gestiegen, und das WKW-Eitingermoos wird mehr und mehr durch den Eigenbedarf der Stadt in Anspruch genommen.
25./29.12.1911 Die Amperwerke sind an einem potenten Abnehmer interessiert, und so kommt am 28./29. Dezember 1911 ein bis 1926 gültiger Strombezugsvertrag mit den "Bayerischen Elektrizitäts-Werken" zustande. Die Vorhalteleistung betrug bei Vertragsabschluß 90 kW. Sie kann nach jährlicher Voranmeldung, jeweils am 30. Juni, maximal bis auf die Leistungsgrenze der Amperwerksanlagen erhöht werden.
1911 Die Vereinbarungen zwischen Bayerischen Elektrizitätswerk und Amperwerken werden in Kraft gesetzt. Die Amperwerke verpflichten sich jedoch bereits ab dem Unterzeichnungsdatum zur Lieferung von 25 kW als Zusatzleistung zum Bezug aus dem WKW-Eitingermoos. Der Vertrag mit der Stadt Erding wird daraus am 31. Dezember 1911 beendet. Die Amperwerke bauen auf ihre Kosten eine 10 kV Freileitung von Kranzberg zum EW-Freising und installieren dort zur Spannungsanpassung einen Umspanner 10/5 kV. Die hierzu notwendigen Einrichtungen werden zusammen mit der 5 kV-Anlage des EW im Untergeschoß des dem Maschinenhaus vorgelagerten Batterieanbaus untergebracht.
Winter 1922/23 Die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" können aus Marine-Beständen günstig einen Schiffsmaschinensatz mit einer Vierzylinder-Compounddampfmaschine von 325 PS und einem Gleichstromgenerator 2 x 120 V 200 kW erwerben. Das Maschinenhaus wird nach Genehmigung entsprechend erweitert und das Aggregat im Winter 1922/23 installiert. Es gelingt jedoch nicht, die vorhandenen zwei Dampfkessel im notwendigen Parallelbetrieb effizient der Maschinenleistung anzupassen und einen befriedigenden Betrieb zu erreichen.
03.11.1923 Das Elektrizitätswerk Freising veröffentlicht folgende Strompreise für Oktober 1923: Tarif Licht 10,4 Mrd M/kWh Landwirtschaft 7,2 Mrd M/kWh Gewerbekraft 6,4 Mrd. M/kWh
1926/1927 Das Elektrizitätswerk errichtet an der nördlichen Grundstücksgrenze ein Umspannwerk und erweitert die bereits der Erweiterung der Randzonen sowie deren vorhandene 5 kV-Schaltanlage am Zentralbau. Die Amperwerke-Einspeisung wird auf zwei 10 kV-Leitungen verstärkt, und zur Versorgung von Weihenstephan wird ein direkter Abgang von der 10-kV-Sammelschiene eingerichtet.
01.01.1927 Die Maßnahmen im Amperwerks-Zubringer und der Neubau der Übergabe-Schaltanlage in der Gartenstraße sowie der kontinuierliche Leistungsanstieg sind darüber hinaus Anlaß zum Abschuß eines neuen Strombezugsvertrags mit den Amperwerken. Er wird am 1. Januar 1927 in Kraft gesetzt. Die Vertragsleistung beträgt 300 kW. Sie kann dem Bedarf, entsprechend der Leistungsfähigkeit der Amperwerke-Anlagen, laufend angepaßt werden. Der eingehend formuliert Vertrag berücksichtigt all die Erfahrungen der Gründerphase, der Elektrizitätsversorgung und der zurückliegenden turbulenten Wirtschaftsperioden. Die Eigenerzeugungsanlage wird zur reinen Notstromversorgung abgestuft und verliert durch die zweischienige Amperwerks-Einspeisung völlig an Bedeutung. Durch Ausbau des 5 kV-Drehstromnetzes und laufenden Umbau auf Wechsel /Drehstrom, wird der größte Teil der Verbrauchszunahme aufgefangen. Mit einem zusätzlichen Einankerumformer kann auch die Gleichstromzuwachsrate sicher bereitgestellt werden.
1929/1930 Die Dampfanlage wird außer Betrieb genommen. Die gesamte Maschinen- und Kessseleinrichtung wird demontiert und zur Verschrottung verkauft. Mit dem Abtragen des Schornsteins ist das Wahrzeichen des alten Dampfkraftwerks, das Symbol der Eigenständigkeit, verschwunden.
1930 Die "Bayerische Elektrizitäts-Werke" (BEW), die in Landshut ein Elektromotorenwerk betreibt und für ihre Sondermaschinen wie Hochspannungs- und Hochfrequenzgeneratoren für Funk- und Rundfunkanlagen sehr vom Export abhängig ist, gerät in bedrohliche Schwierigkeiten und muß am 31.12.1930 die Fertigung einstellen. Ihre Motoren gehören in Qualität und ihrem technischen Entwicklungsstand zu den führenden Produkten des deutschen E-Maschinenbaus. Sie fanden eine weite Verbreitung, und so versucht die BEW über spezielle Reparaturwerkstätten ihren Kunden auch weiterhin einen Service zu bieten. Dazu wird die gerade freiwerdende Halle der Schiffsdampfmaschine im Elektrizitätswerk an der Gartenstraße aus den Beständen der Landshuter Fabrik mit den erforderlichen Werzeugmaschinen, den Spezialgeräten, sowie einem kleinen Prüffeld ausgestattet und aus den besten Fachkräften eine leistungsfähige Arbeitsgruppe gebildet. Auch die Landshuter Bauabteilung für Elektro- und Schaltanlagenmontage übersiedelt mit einem kleinen Kern nach Freising und verstärkt die hier bereits vorhandene Installationsabteilung.
1935 Nicht nur in den Stadtrandgebieten, auch im Stadtzentrum ist die Gleichstromversorgung nicht mehr in der Lage, der Entwicklung zu folgen. Die "Bayerische Elektrizitäts-Werke" erstellt daher ein komplettes Umbauprogramm und vereinbart mit der Stadt eine Regelung über Kostentragung für die zu ändernde Abnehmeranlagen und -geräte. Die zunächst etwas sporadisch anlaufenden Maßnahmen führen schließlich zur Bildung einer verstärkten Montagegruppe, die sich ab 1935 ausschließlich mit dieser Aufgabe befaßt.
18.04.1945 Ein erheblicher Teil des Verteilungsnetzes wird durch einen Bombenangriff und am 29. April 1945 beim Einmarsch der Amerikaner, durch Artilleriebeschuß zerstört. Um 14.58 Uhr beginnt der Angriff aus der Luft, er dauert etwa 1,5 Stunden. Schwergewicht liegt auf dem Bahnhofsviertel. In Trümmer gehen fast sämtliche Bahnhofsgebäude, die Gießerei der Motorenfabrik Schlüter, die Maschinenfabrik Steinecker, die evangelische Kirche und mehrere Wohngebäude. Schwere Treffer im Bahnhofsviertel erhalten ferner das Lagerhaus Ottmann, die Auto-Reparatur-Werkstätte Jos. Gabel, das Lagerhaus Hirschböck sowie das von Christian Huss, das Heeresverpflegsamt Freising, die Buchdruckerei Daterer, das Hauptpostamt und das Telegrafenamt. Eine schwere Bombenlast fällt auch in das Viertel Kochbäckergasse-Oberer Graben und richtet dort große Verheerungen an.
29.04.1945 Die Stromversorgung fällt erstmals von 10.30 Uhr bis 11.45 Uhr und dann ab 14.45 Uhr ganz aus. Einschläge hatten die Kabel am Oberen Graben und in der Fischergasse und die Leitung vom Wasserwerk I in Vöttingen zerstört. Die rasche Wiederinstandsetzung der Leitungen ist eine der vordringlichsten Aufgaben nach dem 29. April. Die Amperwerksleitungen zwischen Vötting und Weihenstephan sind an drei Stellen zerstört.
30.04.1945 Um 18 Uhr hat das Elektrizitätswerk selbst, gegen 20 Uhr Weihenstephan-Vötting und das Wasserwerk I und gegen 21 Uhr der Stadtkern selbst wieder Strom.
30.04.1945 Nach Instandsetzung der Amperwerk-Speiseleitungen wird die Versorgung von Freising in Teilbereichen wieder aufgenommen. Das eigene Personal war ohne Schaden davongekommen, und heimkehrende Soldaten verstärken die Bautrupps, so ist es möglich, das gesamte Netz innerhalb von vier Wochen, wenngleich teilweise nur provisorisch und mit Einschränkungen, wieder in Betrieb zu bringen.
01.05.1945 Am Dienstag ist über die ganze Stadt eine Ausgangssperre verhängt, so daß an diesem Tag nichts gearbeitet werden kann. Der Leiter des E-Werkes, Dipl.-Ing. Siebenlist, wird, als er abends nach Hause auf den Lankesberg gehen will, in der Nähe des Friedhofes Neustift von einem Wachposten angeschossen und muß 17 Wochen im Krankenhaus liegen.
02.05.1945 Die Ring- und Heckenstallerstraße und das Pallottinerheim erhalten wieder Strom.
03.05.1945 Lankesberg und die Artilleriekaserne erhalten wieder Strom.
05.05.1945 Neustift erhält wieder Strom.
15.05.1945 Lerchenfeld, das durch die Sprengung der Isarbrücke von der Stromversorgung ganz abgeschnitten war, erhält wieder Strom.
24.05.1945 Das Kulturbauamt am Seilerbrückl wird wieder an das Stromnetz angeschlossen.
18.08.1945 Der Mangel an Heizmaterial allgemein und die völlige Einstellung der Gasproduktion vom 18. August 1945 bis zum 20. März 1946, veranlassen viele, das Problem durch ein Ausweichen auf den elektrischen Strom zu kompensieren.
29.11.1945 Laut Bekanntmachung Nr. 26 vom 29. November 1945 zur Stromversorgung der Stadt Freising muß auf Befehl der Militärregierung im Interesse der Energieversorgung ab sofort bis auf weiteres im Versorgungsgebiet des Elektrizitätswerks Freising eine Einsparung deg Stromverbrauchs in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr von 30% durchgeführt werden, Diese Einsparung wird in der Form erreicht, daß umschichtlich werktäglich in der Zeit von 9.00-11.30 Uhr und 13-16.45 Uhr Netzteile abgeschaltet werden. Die Abschaltung erfolgt nach folgendem Abschaltplan: 9.00-10.15 Uhr Ortsnetzteil Neustift, Lerchenfeld, Lankesberg; 10.15-11.30 Uhr Ortsnetzteil Ringstraße, Heckenstallerstraße, Pallotiner, Eichenfeldsiedlung; 13.00-14.15 Uhr Ortsnetzteil Stadtkern mit Domberg; 14.15-15.30 Uhr Ortsnetzteil Weihenstephan-Vötting; 15.30-16.45 Uhr Ortsnetzteil Bahnhofsviertel, Seilerbrückl
1949 Die Stadt Freising hat nach Ablauf des Vertrages am 31. Dezember 1948 das Recht, das im Stadtbezirke gelegene Elektrizitätswerk mit allen Vor- und Einrichtungen, welche den ungestörten Fortbetrieb des Werkes im Jahre 1949 ermöglichen, zu erwerben, und den Betrieb weiter zu führen, gegen Bezahlung desjenigen Betrages, welcher in den letzten zehn Betriebsjahren das ist vom l. Januar 1939 für Vergrößerungen und Vervollkommnung des Werkes aufgewendet worden ist. Die bezüglichen Verhandlungen müssen im Jahr vor Ablauf des Vertrages eingeleitet und ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages abgeschlossen sein. Sollte die Stadt die Übernahme des Werkes nicht betätigen, so läuft gegenwärtiger Vertrag mit der Unternehmung weiter, bis ein anderweitiges Vertrags-Übernahmeverhältnis hergestellt ist. Die Übernahme des Werkes bleibt aber der Stadt unter der oben angegebenen Bedingung, die Aufwendungskosten der letzten zehn Jahre zu übernehmen, jederzeit offen. Der Vertrag wird gekündigt. Die Übernahme des EW jedoch im Hinblick auf die Finanzsituation nicht vollzogen.
13.03.1950 Nachdem sich die wirtschaftliche Lage mehr und mehr konsolidiert hatte und sich eine weitere positive Aufwärtsentwicklung abzeichnete, beauftragt OB Lehner gemäß Stadtratsbeschluß vom 13.3.1950 die "Elekrotechnische Beratungsstelle Raiffeisen G.m.b.H." mit der Ausarbeitung eines Gutachtens über den Sachzeitwert der elektrischen Energieversorgungsanlagen der Stadt Freising. Das Ergebnis kommt zu einem akzeptablen Kapitalaufwand und veranlaßt, die Übernahme des EW anzukündigen. Die "Bayerische Elektrizitäts-Werke" reagiert jedoch nicht auf das vorgebrachte Übergabeersuchen, sondern verweist auf Art. 75 Abs. 1,2 und 3 der Gemeindeordnung, der nach ihrer Meinung, einen solchen Rechtsvorgang nicht zuläßt.
1951 Der maximale Leistungsbedarf auf 1.200 kW angestiegen. Die beiden l0kV-Amperwerks-Einspeisungen, die Übergabe-Transformatoren sowie die Schaltanlage sind in den Spitzenlastzeiten bereits überlastet und müssen durch dn neues Konzept abgelöst werden. Fernziel ist dabei die Umstellung sämtlicher Mittelspannungsanlagen und -Systeme auf eine einheitliche Spannung von 20 kV.
28.08./05.09.1951 Im Zusammenhang mit der Umstellung auf 20 kV wird am 28. Aug./5. Sept. 1951 ein neuer Strombezugsvertrag mit den Amperwerken abgeschlossen. Die von der "Bayerische Elektrizitäts-Werke" angeforderte Leistung beträgt bei Vertragsbeginn 1500 kVA. Sie kann entsprechend dem Bedarf bis auf einen Grenzwert von 6000 kVA erhöht werden.
02.11.1951 Der Elektroingenieur Hans Sußner mit der Aufgabe der örtlichen Betriebsleitung betraut. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Umrüstung des gesamten Mittelspannungsbereichs auf Reihe 20, sowie die Erweiterung des Versorgungsnetzes, entsprechend der Stadtentwicklung.
1952 Die "Bayerische Elektrizitäts-Werke" errichtet zur Umstellung auf eine einheitliche Spannung von 20 kV auf dem Betriebsgrundstück an der Gartenstraße 1952 ein neues Schalthaus mit 18 Zellen für die Amperwerk-Einspeisung, zwei Regelumspanner 4000 kVA - 20/10 kV, die in Erschlußkompensation, eine Kondensatorbatterie und die Abgänge für das neue 20 kV-Kabelnetz. Bis zur Umrüstung, bzw. dem Ersatz der kV-Ortsnetzstationen, bleibt das alte Schalthaus zusammen mit den zwei 640 kVA-Umspannern in Betrieb.
1953 Abbruch des alten Schalthauses zusammen mit der Abschaltung sämtlicher 5 kV-Anlagen. Die Amperwerke führen gleichzeitig ihre 20-kV-Leitungen "WKW-Kranzberg-Schlüterwerke" sowie eine neue 20 kV Stahlmast-Leitung "WKW-Haag-EW Freising" über E-Werks-eigene Erdkabel in die neue Schaltanlage ein. Sämtliche Anlagen werden in Reihe 20 installiert und die beiden Regelumspanner auf der Sekundärseite für eine Umschaltung auf 20 kV eingerichtet.
01.03.1953 Die Amperwerke übergeben die bisherige Direkt-Stromlieferung an die Schlüterwerke in Freising an die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" gemäß den Vereinbarungen von 1951.
04.1953 Mit der Außerbetriebnahme aller 5 kV-Anlagen ein wird beachtlicher Teilabschnitt abgeschlossen. Gleichzeitig erfolgt die endgültige Verlegung der technischen und der kaufmännischen Betriebsleitung in die umgebauten Räume in der Gartenstraße. Das noch aus der Gründerzeit stammende Gebäude Bahnhofstr. 12 mit Laden, Büros und Wohnung wird veräußert.
11.02.1958 In der Stadtratssitzung referiert der Oberbürgermeister detailliert über die verschiedenen Möglichkeiten zur Neuordnung der Stromversorgung Freisings. Ein in der Zwischenzeit von den "Bayerischen Elektrizitäts-Werken" (BEW) vorgelegtes Angebot für einen neuen Konzessionsvertrag verlange eine unzumutbare lange Laufzeit von 30 Jahren und verspreche eine Konzessionsabgabe, die weit unterhalb der möglichen Grenzwerte angesiedelt sei. Die tatsächliche Situation finde darin so wenig Berücksichtigung, daß sich eine Diskussion darüber erübrige. Wege für die Weiterführung der Stromversorgung in Freising: a) Erwerb des EW und Überführung in einen städtischen Eigenbetrieb; b) Erwerb des EW durch eine gemischtwirtschaftliche Gesellschaft; c) Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der BEW. Form a) erfordere einen hohen Kapitalaufwand, biete edoch den gesamten Nutzen des Unternehmens sowie eine maximale Konzessionsabgabe, beinhalte allerdings auch das volle wirtschaftliche Risiko, das bei der zu erwartenden Entwicklung überschaubar sei. Form b) die gemischt wirtschaftliche Gesellschaft verringere dagegen die notwendige Darlehnsaufnahme und reduziere das Risiko, wurde jedoch gleichermaßen die Ertragsabgabe sowie den kommunalpolitischen Einfluß der Stadt, erheblich beschränken. Form c) würde mit Ausnahme der Konzessionsabgabe im wesentlichen die Fortsetzung des unbefriedigenden, derzeitigen Zustands bedeutet. Allgemein gibt man der Form a den Vorzug. Die Darlehnsbeschaffung wäre ohne Schwierigkeiten zu lösen, und die erforderliche personelle Ausstattung sei gesichert. Der Zusammenschluß mit den Betriebszweigen Gas- und Wasserversorgung, könne sich insgesamt nur positiv auswirken. Anschließend entscheidet sich der Stadtrat mit Beschluß Nr. 53 einstimmig für die Übernahme des Werkes und die Bildung eines gemeinsamen städtischen Eigenbetriebes. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt die Verhandlungen mit der BEW unverzüglich aufzunehmen.
06.03.1958 Bei einer Besprechung mit Direktor Enzensberger der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (BEW) in München wird das Vorgehen zur Ermittlung des Sachzeitwertes als Basis für die übrigen Vereinbarungen behandelt. Deutlich zu erkennen ist bereits das Ziel der BEW, die Herausgabe des Werkes so hinauszuzögern und so zu erschweren, daß die Stadt ihre Bemühungen aufgeben und einer Erneuerung der Konzession zustimmen würde. Nach Meinung von Direktor Enzensberger stehe der BEW ein weitgefächertes Repertoire zur Verfügung, das dann tatsächlich auch in den verschiedenen, zum Teil recht unseriösen Varianten eingessetzt wird.
29.08.1958 Nachdem das Gutachten Dr. Schreiber über den Sachzeitwert vorliegt, beschließt der Stadtrat die Herausgabe des Elektrizitätswerkes gegen Zahlung des Schätzwertes bis zum 31.10.1958 zu verlangen. Die Bekanntgabe des gegnerischen Gutachtens wird jedoch trotz mehrmaliger Anmahnungen mit fadenscheiniger Begründung immer wieder verzögert. Die Stadt Freising nennt darauf ihren Rechenwert und informiert über den Stadtratsbeschluß.
09.09.1958 Bei einem Gesprach gibt Direktor Enzensberger (Bayerische Elektrizitätswerke) sein Gesamtergebnis für den Wert der Anlagen bekannt. Es liegt mit 4.295.180 DM um 85% über dem Schätzergebnis Dr. Schreibers.
11.09.1958 Die exorbitante Differenz bei der Wertermittlung des Elektrizitätswerks sollen die beiden Sachverständigen, bei einem Treffen klären. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß den "Bayerischen Elektrizitäts-Werken" (BEW) diese gravierende Unstimmigkeit nicht ungelegen kommt. Sie würde ihre Forderung nicht reduzieren und die Stadt könnte bei einer solchen Diskrepanz die aufsichtliche Genehmigung kaum erhalten. Eine Klärung wäre nur prozessual möglich, und ein solches Vorgehen würde Jahre dauern. Die Unterredung der beiden Sachverständigen führt, wie zu erwarten ist, zu keinen Ergebnis. Nun verlangt die Stadt die Bekanntgabe des definitiven Übergabepreises. Die BEW lehnen dies ab und initiieren einen Streit über die Verpflichtung zur Nennung ihre Forderung. Immer wieder versuchen die BEW, auf diese Weise Zeit zu gewinnen. So auch mit der Personalfrage, die an sich problemlos ist und nun von ihr hochstilisiert wird. Das Jahr geht ohne ein Ergebnis zu Ende, und der Oberbürgermeister muß in völlig realistischer Beurteilung der Situation dem Stadtrat die sofortige Übernahme zu den unveränderten Rechenwerten der BEW vorschlagen. Dr. Schreiber untersucht in einer eingehenden Vorausberechnung die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Empfehlung und bestätigt die Überlegungen des OB. Wie sich später herausstellt, sind die Verluste durch eine Zeitverzögerung tatsächlich weit höher als der überzogene Kaufpreis zu bewerten.
15.01.1959 Mit Beschuß-Nr. l vom 15.1.1959 entscheidet der Stadtrat von Freising unter Anerkennung der Forderung der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" die Übernahme bis zum 1. April 1959 zu betreiben. Direktor Enzensberger versucht nun den Regierungspäsidenten von Oberbayern in seinem Sinn zu beeinflussen und die Genehmigung für die notwendige Darlehensaufnahme zu verhindern. Ohne Erfolg: Der Reg. Präsident erklärt seine Zustimmung zum Finanzierungsplan der Stadt.
29.01.1959 Der Stadtrat von Freising bestätigt nochmals seine Entscheidung vom 15. des Monats. Notgedrungen akzeptiert er, um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern, die Forderung der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke".
31.01.1959 Der Freisinger Oberbürgermeister informiert Direktor Enzensberger der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (BEW) über den Sachstand und verlangt die Herausgabe des Werkes bis spätestens 01. April 1959. Oberbürgermeister Lehner hat den Eindruck, Enzensberger habe die Absicht der Stadt, die Konzession zu beenden, nie ernst genommen. Nun geht es um die Festlegung des Übergabetermins. Obwohl Enzensberger die Tatsache schließlich zur Kenntnis nehmen muß, versucht er weiter die Abgabe des Elektrizitätswerkes zu hintertreiben. Man hatte sich bereits auf den 01.06.1959 als Übergabetermin geeinigt, da läßt die BEW durch die Süddeutsche Treuhandgesellschaft nochmals ein Gegengutachten erstellen und dem Regierungspräsidenten vorlegen. Auch damit hat Enzensberger keinen Erfolg. Die Darlehnsaufnahme ist durch die Regierung ohne Vorbehalt genehmigt, die Isar-Amperwerke sind bereit, die Stromlieferung kontinuierlich fortzuführen und das Bayensche Wirtschaftsministerium hat keine Einwände gegen die Eingliederung in einen städtischen Eigenbetrieb.
14.03.1959 Der Brief der "Bayerischen Elektrizitätswerke" (BEW) an die Stadtverwaltung platzt wie eine Bombe. Jetzt, nachdem die Übernahme des Elektrizitätswerks durch die Stadt geklärt scheint, machen die BEW ein größzügiges Angebot für eine Konzessionsabgabe und eröffnen eine Senkung der Arbeitspreise für Tarif- und Sonderabnehmer rückwirkend ab 0l.03.1959. Zur unmittelbaren Information werden sämtliche Stadträte und Großabnehmer durch Zusendung von Kopien unterrichtet. Gleichzeitig wird die Strompreissenkung in der Tagespresse bekanntgegeben. Der Brief löst einen Sturm der Entrüstung aus. Über 12 Monate hatte man hart und intensiv über Vertragskonditionen erfolglos verhandelt. Die Vermutung liegt nahe, daß es den BEW weniger um die Besserstellung der Stromkunden gehe, sondern mehr darum, die Stadt gegenüber der Bevölkerung und gegenüber den Behörden in Schwierigkeiten zu bringen. Die Angelegenheit scheint dem Oberbürgermeister und dem Stadtrat so wichtig, daß sie beschließen, sie in voller Öffentlichkeit zu diskutieren.
19.03.1959 In der öffentlichen Stadtratssitzung fallen auch harte Worte. Stadtrat Dr. Nagel befaßt sich eingehend mit dem Preisnachlaß durch die BEW. Er meint, es sei ein klarer Torpedierungsversuch, der fünf Minuten nach Zwölf lanciert würde. Wenn man bedenke, wie lange und wie zäh zwischen der Stadt und den "Bayerischen Elektrizitäts-Werken" um ein gerechtes Abkommmen gerungen worden sei, wie man fast um jeden Pfennig gekämpft habe, dann sträube sich einem das Gefieder. Dies sei eine ganz plumpe Methode, die Stadt weich zu machen.
31.03.1959 Der Stadtrat beschließt einstimmig, auch nach Kenntnisnahme vom Schreiben der "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (BEW) vom 14.3.1959, am Beschluß, das Werk zu übernehmen und als Eigenbetrieb zu führen, festzuhalten. Gleichzeitig wird bestimmt, die "Allgemeinen Versorgungsbedingungen" nebst Anlage des Elektrizitätswerks, vollwirksam für den Eigenbetrieb zu übernehmen. Mit Brief vom 31.3.1959 wird die BEW über die endgültige Entscheidung des Stadtrats unterrichtet, und es wird besonders betont, daß als Tag der Übergabe in den Ubernahmevertrag, wie vereinbart, der 1.6.1959 aufzunehmen sei.
02.04.1959 Die Genehmigung nach Punkt 5 des Energ.G. geht der Obersten Baubehörde zur Aufnahme der allgemeinen Stromversorgung im Stadtgebiet von Freising ein. Sie wird unter der Bedingung erteilt, daß hierdurch keine Benachteiligung der Stromabnehmer gegenüber einer Versorgung durch die "Bayerischen Elektrizitäts-Werke" (BEW) eintreten darf. Nun befaßt man sich eingehend mit dem organisatorischen Problem. Dr. Schreiber entwirft einen Stellenplan für den neu zu ordnenden Gesamtbetrieb, der ohne Schwierigkeiten mit den erforderlichen Fachkräften besetzt werden konnte. Der Großteil des BEW-Personals wechselt auf eigenen Wunsch zum neuen Dienstherrn. Vornweg der Betriebsleiter Ing. Hans Sunßner, der mit der Geschäftsführung des gesamten Eigenbetriebs "Stadtwerke Freising", betraut wird. Für die Verbrauchsabrechnung wählt man das Holerithsystem der Stadtwerke Ingolstadt. Die für die Einrichtung und die Weiterverarbeitung ihre Hilfe und freie Kapazität aus ihrer Großanlage angeboten hatten. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit das Zählerwesen, d.h. die Überholung und die Eichung der Elektrizitätszähler, durch die Ingolstädter Prüfamtsaußenstelle besorgen zu lassen.
29.05.1959 Vor dem Notar Paul Legat in Freising kann der Uberlassungsvertrag unterzeichnet werden. Vereinbarungsgemäß steht den "Bayerischen Elektrizitäts-Werken" am 1.6.1959 um 10.00 Uhr aus der Überweisung der Stadt Freising bei der Deutschen Bank in München der Gesamtbetrag in Höhe von 4.160.000 DM zur Verfügung.
29.05.1959 Mit Stadtratsbeschluß vom 29.5.1959 wird der Überlassungsvertrag des Elektrizitätswerkes an die Stadt einstimmig genehmigt.
01.07.1959 Das Elektrizitätswerk Freising geht von der "Bayer. Elektrizitäts-Werke A.G." auf die Stadt Freising über. Das nun Städtische Elektrizitätswerk versorgt in Zukunft alle Stromabnehmer. Die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit elektrischer Arbeit aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Freising laut Stadtratsbeschluß vom 15.5.1959 liegen bei den Stadtwerken, Gartenstr.9, zur öffentlichen Kenntnisnahme auf.




Produkte

Produkt ab Bem. bis Bem. Kommentar
Elektrizität 1904 Ãœbernahme von Franz Datterer 1959 Ãœbernahme durch Stadt Freising  




Betriebene Dampfmaschinen

Bezeichnung Bauzeit Hersteller
Dampfmaschine ca. 1900-1918 unbekannt




Firmen-Änderungen, Zusammenschüsse, Teilungen, Beteiligungen


Zeit = 1: Zeitpunkt unbekannt

Zeit Bezug Abfolge andere Firma Kommentar
1904 Umbenennung zuvor Dr. Franz Paul Datterer & Cie. nur das E-Werk
1959 Umbenennung danach Stadtwerke Freising bis 1959 BEW
1904 Nebenwerk zuvor Bayerische Elektrizitäts-Werke Freising gehörte 1904-1959 zu den BEW